Muss ich ein Gewerbe anmelden?

23. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
stebra
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)
Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Hallo!

Da ich ein großer DVD-Liebhaber bin, kaufe unnd verkaufe ich oft DVD´s über Ebay.

Wenn ich hier und da mal ein Schnäppchen im Internet finde, kaufe ich auch mal einen Posten neuer DVD´s und verkaufe diese entsprechend mit etwas Gewinn (meistens jedenfalls).

Nun meine Frage:
Muss ich hier zwingend ein Gewerbe anmelden oder reicht es aus, dem Kunden ein Rückgaberecht für original verpackte Ware zu gewähren?

Mein Gewinn liegt hierbei im Schnitt bei 100 bis 200 Euro im Monat.

LG

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Die Höhe des Gewinns ist hierbei nicht entscheidend, sondern ob du Gewinnabsichten hast, wenn du ein- und wieder verkaufst. Machst du das häufiger, solltest du über ein Gewerbe nachdenken. Im übrigen gibt es leider keine festen Richtlinien nur Indizien, siehe: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3

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#2
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Businessman
Woher kommt diese Einschätzung? Die Höhe des Gewinns hat damit nichts zu tun. Man kann auch mit Verlusten als gewerblich gelten. Wenn stebra häufiger DVDs einkauft nur mit der Absicht, sie bei ebay wieder zu verkaufen (und so schildert sie es), dann wird das in der Regel als gewerblich einzustufen sein.

Diese Einschätzung hat aber nichts damit zu tun, daß ich ihr das bißchen Geld nicht gönne und die Sache nicht so eng sehen würde. Die Gesetzeslage ist aber eine andere und sie sollte vorsichtig sein.

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich würde mir das Gewerbe bei dieser Summe auch nicht *antun* und mich als Sammler verstehen....;)
Allerdings wäre ich zurückhaltend mit Begriffen wie *OVP* und *neu* und würde für An- und Verkauf evtl. verschiedene Konten verwenden.


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#5
 Von 
stebra
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Das mit den 2 Konten mache ich bereits. Trotzdem habe ich pro Monat nur ca. 10-20 Transaktionen, wenn´s mal viel ist auch mal 30.

Was könnte mir denn schlimmsten Falles passieren, wenn ich das so weiterlaufen lasse wie bisher?

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Man lese und staune:

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

http://cgi.ebay.de/INDEPENDENCE-DAY-DVD-neuwertig-FSK-12_W0QQitemZ6465211325QQcategoryZ36876QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Ob dieser Kollege wohl privat oder gewerblich ist...?

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Die Rechtssprechung ist wirklich wie die Lotterie. Da hat man das Gefühl, die Richter würfeln, würde mich aber auch nicht wundern. Die meißten dürften noch niemals auf der Hompage von ebay gewesen sein, sollen dann aber darüber Recht sprechen. Unfaßbar!

Besonders skandalös ist das dritte aufgeführte Urteil aus Bad Kissingen. Wenn jeder, der nicht mehr benötigte Sachen aus seinem Haushalt verkauft und 154 Bewertungspunkte besitzt (wobei da wohl auch Käufe dabei sind), als gewerbilch gelten würde, dann dürften wohl 70% oder mehr der User als gewerblich anzusehen sein. Was für ein Schwachsinns-Urteil!!!

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@stebra

Schlimmstenfalls läßt dich ein Konkurent per Anwalt abmahnen und das könnte teuer werden. Wenn die Angaben, die du hier gemacht hast, zutreffen, dann dürfte die Wahrscheinlichkeit aber relativ gering sein, da du ein ganz kleiner Fisch bist. Meinetwegen müßtest du kein Gewerbe anmelden, aber die Gestzte machen in diesem Staat andere.

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#9
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Eine Abmahnung durch einen Mitbewerber kann teuer werden. Ein Gewerbeschein kostet nur 13,00Öre.
Ihre Tätigkeit ist für mich klar gewerblich. Sie kaufen und verkaufen mit Gewinnerzielungsabsicht in regelmässigen Abständen.

Wo ist das Problem ein Gewerbe anzumelden?

Gruss
Susi

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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Na, weil es mit den 13 Öre nicht getan ist! Im übrigen ging ich davon aus, daß wir in diesem Fall in Dt. sind. Da kommen noch die ganzen Pflichten wie Widerruf, Buchführung u.ä. dazu. Dann die finanziellen Geschichten wie eigene Krankenversicherung usw. Alle Details kenne ich nicht.

Ich hatte ja bereits bemerkt, daß stebra vor Gericht eher als gewerblich eingestuft werden würde, ich persönlich sehe das bei dem geringen Umfang weniger drastisch.

Die Meinungen scheinen hier aber ziemlich auseinander zu gehen, was nicht zuletzt an der schwammigen Rechtslage liegt.

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#11
 Von 
do-loop
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

wenn du dauerhaft über einen längeren zeitraum (3 monate reichen) dieselben waren oder dienstleistungen verkauft hast, wirst du von der rechtsprechung als unternehmer eingestuft. die untergrenze liegt z. zt. bei 39 verkäufen im obigen zeitraum (lg berlin). andere gerichte ziehen die grenze erst bei 60, 100 oder 150. das eis ist auf jeden fall sehr dünn. ich würde mir mehr sorgen ums finanzamt machen. wenn die erst mal geil werden (task-forces) bist du im arsch. die schätzen auch schon mal sehr großzügig die umsätze zu deinen ungunsten, wenn du sie nicht belegen kannst.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@do-loop
Ich denke, das Finanzamt ist das letzte, worum sie sich Sorgen machen muß. Umsatzsteuer muß erst ab 17500€ Jahresumsatz gezahlt werden. Bei maximal 30 verkauften DVDs pro Monat kommt sie da nicht im entferntesten heran. Da kann das Finanzamt schätzen was es will, eine DVD kostet keine 100€!

-- Editiert von normi am 27.12.2005 13:31:31

-- Editiert von normi am 27.12.2005 13:31:59

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#13
 Von 
stebra
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok. Danke für die vielen Antworten.

Mal angenommen, ich würde nun ein Gewerbe anmelden. Eine Buchführungspflicht habe ich, auf Grund der geringen Umsätze, wohl eher nicht.

Wie würde ich das denn alles beim FA angeben? Muss ich bei meiner Steuererklärung dann sämtliche Belege mitschicken?

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#14
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich versteh das Problem nicht.
@ normi
13Öre für den Gewerbeschein und des wars. Bei den geringen Umsätzen zahlt er nix ans Finanzamt und die Krankenkasse dürfte günstiger sein als der gesetzliche Arbeitnehmerbeitrag ( z. B. 183,00€ bei der KKH ), wobei dies aber wegfällt wenn der TE Arbeitnehmer ist, dann ists ein Nebengewerbe.

@ TE
Sie machen eine ganz normale Ausgaben - Einnahmenrechnung, da brauchen Sie nicht mal nen Steuerberater.

Gruss
Susi

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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

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#15
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Normi,

Umsatzsteuer muß erst ab 17500€ Jahresumsatz gezahlt werden

Das ist schlicht falsch. Die Regelung zur Besteuerung als Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG ) muss!!!! gesondert beantragt werden und ergibt sich nicht automatisch aus geringen Umsätzen.

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Reike

Das kann man aber z.B. hier: http://www.thueringen.de/de/finanzaemter/informationen/hinweise/ust/index.html anders nachlesen. Da macht wohl das Finanzamt selber falsche Angaben, oder wie?

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