Hallo!
Ich habe das Problem, dass ich eine Auktion abgeschlossen habe, in der ich einen festen Versandbetrag angab.
Nun aber wollte die Dame der Post dieses (genormte Paket für Musikinstrument) nicht für den Betrag annehmen, ohne Sperrgutzuschlag zu verlangen.
Ich willigte schließlich ein, dies aber als UNFREIer Versand, damit der Käufer noch vor Ort entscheiden könne ob er es annimmt oder nicht. Die normalen Versandkosten habe ich ihm gleich überwiesen, und ihm noch rechtzeitig von der Sache informiert.
Nun hat er das Paket angenommen, will aber den Zuschlag auch noch überwiesen bekommen.
Seinen Anwalt hat er auch schon eingeschaltet (bei knapp 20 €) des Werts...
Ich dachte bei EBAY mal davon gelesen zu haben dass der Käufer das zahlen muss. Und falls ich den Zuschlag zahlen muss, so doch aber nicht die Anwaltskosten, die den doppelten Wert ausmachen, oder? Die waren ja schließlich nicht notwendig.
DANKE für jede Hilfe,
H.
Muss Käufer Sperrgutzuschlag zahlen?
7. Januar 2006
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Frage vom 7. Januar 2006 | 14:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Käufer Sperrgutzuschlag zahlen?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2006 | 14:13
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
Grunsätzlich gilt: Versandkosten sind Bestandteil des Vertrages. Wenn man als VK zu wenig angibt, kann man später nicht mehr verlangen, lediglich auf Kulanz des K hoffen. Und das ist dann hier auch die entscheidende Frage: Hat der K sich bereit erklärt die Mehrkosten zu tragen und können Sie das auch nachweisen? Sonst sieht es wohl schlecht aus.
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