Ich habe bei Ebay ein Motorrad per SOFORTKAUF verkauft.
Fahzeug wird als Bastlerfahrzeug verkauft!
Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme.
Fahrzeug muss innerhalb einer Woche abgeholt werden.
Muss ich bei der Abholung zusätzlich einen Kaufvertrag abschliessen, oder gilt das sowieso als Kaufvertrag ?
Fahrzeug ist noch angemeldet!
Danke !
Motorrad bei Ebay verkauft
21. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juli 2015 | 08:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad bei Ebay verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juli 2015 | 09:06
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Es besteht bereits ein Kaufvertrag.
#2
Antwort vom 21. Juli 2015 | 10:48
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Muss ich bei der Abholung zusätzlich einen Kaufvertrag abschliessen, oder gilt das sowieso als Kaufvertrag ?
Die eBay-"Auktion" ist bereits ein Kaufvertrag.
Natürlich kannst du mit dem Käufer einen neuen abschließen, aber das hat auch seine Tücken.
1. Der K wird kaum einen Vertrag unterschreiben, der ihn schlechter stellt als die Auktion (also etwa einen, der mehr Mängel aufzählt oder die Gewährleistung ausschließt, wenn dies in der Auktion nicht passiert ist).
2. Im Streitfall kann man lange darüber prozessieren, ob ein neuer Vertrag den alten aufhebt oder ergänzt (je nach Formulierung und Sachzusammenhang).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Juli 2015 | 10:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119431 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitat:Muss ich bei der Abholung zusätzlich einen Kaufvertrag abschliessen, oder gilt das sowieso als Kaufvertrag ?
Den Kaufvertrag hat man schon.
Empfehlenswert wäre eine eine schriftliche Ergänzung/Quittirung in der Fahrzeugnummer, Tachostand und übergebene Papiere stehen und in der der Käufer den (äußeren) Zustand der Fahrzeugs bestätigt.
Zitat:Fahrzeug ist noch angemeldet!
Unbedingt abmelden (es sein den in der Anzeige wurde anderes zugeichert)
Und jetzt?
Schon
266.622
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
14 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten