Motorrad bei Ebay verkauft

21. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
mike1612
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad bei Ebay verkauft

Ich habe bei Ebay ein Motorrad per SOFORTKAUF verkauft.
Fahzeug wird als Bastlerfahrzeug verkauft!
Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme.
Fahrzeug muss innerhalb einer Woche abgeholt werden.
Muss ich bei der Abholung zusätzlich einen Kaufvertrag abschliessen, oder gilt das sowieso als Kaufvertrag ?
Fahrzeug ist noch angemeldet!
Danke !

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Es besteht bereits ein Kaufvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Muss ich bei der Abholung zusätzlich einen Kaufvertrag abschliessen, oder gilt das sowieso als Kaufvertrag ?


Die eBay-"Auktion" ist bereits ein Kaufvertrag.
Natürlich kannst du mit dem Käufer einen neuen abschließen, aber das hat auch seine Tücken.

1. Der K wird kaum einen Vertrag unterschreiben, der ihn schlechter stellt als die Auktion (also etwa einen, der mehr Mängel aufzählt oder die Gewährleistung ausschließt, wenn dies in der Auktion nicht passiert ist).

2. Im Streitfall kann man lange darüber prozessieren, ob ein neuer Vertrag den alten aufhebt oder ergänzt (je nach Formulierung und Sachzusammenhang).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119431 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat:
Muss ich bei der Abholung zusätzlich einen Kaufvertrag abschliessen, oder gilt das sowieso als Kaufvertrag ?

Den Kaufvertrag hat man schon.
Empfehlenswert wäre eine eine schriftliche Ergänzung/Quittirung in der Fahrzeugnummer, Tachostand und übergebene Papiere stehen und in der der Käufer den (äußeren) Zustand der Fahrzeugs bestätigt.



Zitat:
Fahrzeug ist noch angemeldet!

Unbedingt abmelden (es sein den in der Anzeige wurde anderes zugeichert)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.622 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen