Monitor ohne Herstellergarantie?

29. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Z_GER
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Monitor ohne Herstellergarantie?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Es handelt sich dabei um eine eBay-Auktion eines TFT-Monitors.

Der Verkäufer schrieb "DA ICH EIN PRIVAT PERSON BIN KANN ICH KEIN GARANTIE ODER ÄHNLICHES GEWÄHRLEISTEN", aber dass damit die Herstellergarantie entfällt bzw. auf das Gerät keine Herstellergarantie ist, sind doch zwei komplett andere Tatsachen, oder?

Danke für jede kompetente Anwort :)

Gruß, Z_GER

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das ist korrekt.

Die Herstellergarantie wird vom Hersteller (duh) vergeben und ist unabhängig von der Haftung des Verkäufers.

Allenfalls sollte man sich erkundigen, ob der Hersteller die Garantie evtl. auf den Erstkäufer beschränkt hat. Dazu wäre er zwar berechtigt (Garantie ist eine freiwillge Leistung des Herstellers), dies wäre aber sehr ungewöhnlich.

Fazit: normalerweise dürfte hier die volle Garantie greifen. Vorsicht: manche Hersteller verlangen zum Nachweis des Kaufdatums die Orginalquittung. Diese sollte bei der Auktion dann mitgeliefert werden (im Zweifelsfall bei Verkäufer erfragen, ob noch vorhanden).

Viel Glück, E_A

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
DA ICH EIN PRIVAT PERSON BIN KANN ICH KEIN GARANTIE ODER ÄHNLICHES GEWÄHRLEISTEN


An dem Satz ist ja mehr falsch als richtig. Da hat wieder mal ein neunmalkluger Verkäufer irgendwas gehört, hat aber von Tuten und Blasen keine Ahnung. Fehlt eigentlich nur der Hinweis auf das ominöse EU-Recht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Egal ob falsch oder nicht, er hat damit seinen Willen geäußert keine Gewährleistung zu übernehmen und das reicht.

Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Genau. Wie es formuliert ist, ist piepegal. Das der Satz dort steht ist entscheidend, da er als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen kann.

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...und das reicht...

Die Frage ist lediglich, wofür.

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