Hallo!
Hier mal kurz der Sachverhalt:
Ich habe bei Ebay (als Privater) zwei Schlüsselbänder für jeweils einen Euro (!) verkauft. Die Schlüsselbänder gab es nach letzten WM als Werbegeschenke in einem großen Sportmarkt.
Es sind von der FIFA lizensierte Artikel, auf denen der Schriftzug "FIFA World Cup 2006 Germany" und der Name der deutschen Großstadt X auf deutsch und englisch steht. Ähnliche Artikel gab es für alle Ausrichtungsorte der WM.
Die beiden Schlüsselbänder habe ich in die Kategorie ""Sport/Fußball-Fanshop/FC X" eingestellt, da es für einfach naheliegend war, einen Artikel, der mit Fußball und mit der Stadt X zu tun hat, beim FC X einzustellen. Die Wortmarke "FC X" wird von mir ansonsten nicht benutzt und aus der Artikelbeschreibung geht klar hervor, dass dieser Artikel nicht vom FC X stammt und auch nichts mit ihm zu tun hat.
Einem Monat nach der Auktion wurde mir von Ebay mitgeteilt, dass eine der Auktionen wegen einer Markenrechtsverletzung nachträglich entfernt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch schon eine Abmahnung in der Post. Die Kanzlei verlangte dabei von mir Auskunft über diese Artikel, eine Unterlassungserklärung und ca 1000 Euro Gebühren.
Durch das Benutzen der Kategorie "FC X" hätte ich eine Markenrechtsverletzung begangen. Die Werbung mit der Bezeichnung "FC X" für nicht-lizensierte Produkte und ohne jeden Bezug zum "FC X" sei rechtswidrig.
Ich habe darauf hin eine von mir modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Eine Wocher später schreibt mich die Kanzlei wieder an, und bietet mir die Möglichkeit, die Angelegenheit gegen Zahlung einer Pauschale von 400 Euro zu beenden.
Und nun meine Fragen:
Soll ich froh sein, dass die auf 400 Euro runter sind, oder es drauf ankommen lassen?
§ 14 Abs. 2 MarkenG
setzt ein "Handeln im geschäftlichen Verkehr" voraus. Meines Erachtens liegt ein solches bei mir nicht vor. Aber hier gehen die Meinungen genau so auseinander wie bei der Frage, ob man "Privater" oder "Unternehmer" ist.
Mich würde mal Eure Meinung interessieren. Habe ich mit der Bezeichung "FC X" geworben? Ich habe alle juristischen Datenbanken durchsucht und in allen möglichen Kommentaren gestöbert, aber nichts zu der Frage gefunden, ob das Einstellen in eine Kategorie die eine Wortmarke darstellt, schon eine Markenrechtsverletzung ist.
Schon mal besten Dank!
Markenrechtsverletzung durch falsche Ebay-Kategorie
1. Juni 2008
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Frage vom 1. Juni 2008 | 18:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrechtsverletzung durch falsche Ebay-Kategorie
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#1
Antwort vom 1. Juni 2008 | 21:04
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
>> ob das Einstellen in eine Kategorie die eine Wortmarke darstellt, schon eine Markenrechtsverletzung ist <<
IMO nein, da 'FC Bayern M.' hier wohl glatt beschreibend benutzt wurde - anders als beim Einstellen von Billigparfum unter 'Chanel'.
#2
Antwort vom 2. Juni 2008 | 06:27
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 30x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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