Kreditkartenbetrug bei virtuellen Waren

25. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
nobye
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kreditkartenbetrug bei virtuellen Waren

Hallo!

PP=Online Bezahlsystem

Die Situation ist folgende: Ich habe über ein Auktionshaus eine virtuelle Währung in einem online Rollenspiel verkauft. Da ich ja die Währung nicht besitzen kann, sondern nur der Betreiber des Spiels, verkauft man einen selbst erstellten Screenshot und vermerkt in der Beschreibung, dass man gratis die bestimmt Menge der Währung im Spiel übergibt. Soweit so gut, ich habe also auf diese Art und Weise an einen einzigen im vierstelligen Bereich verkauft. Der Handel und ob er etwas kauft wurde vorher per Instantmessenger abgeklärt.

Dieser jedoch ist ein Kreditkartenbetrüger, so PP. Er hat angegeben, dass die Zahlung "nicht autorisiert" war. PP hat jetzt deswegen zwei von vier Zahlungen komplett storniert, für zwei weitere muss ich jetzt Informationen an das Kreditkarteninstitut schicken.

Mein (hoffentlich) großer Vorteil ist, dass er die Auktionshaus Transaktionen bewertet hat und ich in dem Sinne einen Beweis habe, dass ich die "Ware" tatsächlich versendet habe.

Ein weiterer Auktionshaus-Verkäufer hat mich bereits kontaktiert, da er auch an diesen Käufer verkauft hat und jetzt vor dem gleichen Problem steht. Sowohl ich als auch der andere Verkäufer haben einen Ausweisscan von ihm bekommen. Der andere Verkäufer wollte ihn mit diesem Ausweis anzeigen gehen, doch der Ausweis war laut ihm gefälscht und die Anzeige geht erstmal gegen Unbekannt. Die PP und Auktionshaus Anschriften sind jedoch vorhanden und es gibt tatsächlich eine entsprechende Person, doch nach einem Telefonat mit PP meinten diese, dass das Konto gehackt wurde.

Meine Fragen:

-inwieweit lohnt sich eine Anzeige bei der Polizei

-den PP Verkäuferschutz gibt es bei virtuellen Waren leider nicht - in meinem Fall jedoch stellt die Auktionshaus Bewertung ja doch einen eindeutigen Beweis dar... wie sollte man vor PP argumentieren, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können

Ich habe bereits nach ähnlichen Fällen in Foren gesucht, denen wurde geraten, dass man Beweise von PP fordern soll, dass das Konto tatsächlich gehackt worden ist und nicht durch eine grobe Sicherheitsvernachlässigung geschehen ist. Außerdem gibt es genauso wenig einen Käuferschutz für virtuelle Waren, wodurch die sofortige Stornierung auch ungültig ist. Weiterhin wurde geraten, dass man den negativen Kontostand erstmal nicht ausgleichen sollte, da der, der fordert (also PP) immer Beweise dafür bringen muss.

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen :)


-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie ist die Rechtslage?



ebay bestreitet zwar (noch ?), daß auch die PP/Kreditkarten/Kontodaten betroffen sind, aber das ist Fakt:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/hackerangriff-ebay-nach-datendiebstahl-in-der-kritik-a-971068.html

Es ist klar, daß man da als "Käufer", wenn man also plötzlich ohne, daß man selbst aktiv war, Käufe und Buchungen fest stellt, sein Geld wieder bekommt.

Der hack war bereits im Februar, erst jetzt hat ebay reagiert. Die user sollen jetzt selbst ihr PW zurück setzen. Das hätte ebay m.E. unverzüglich selber und automatisch bereits im Februar tun müssen.

Da das nicht geschehen ist, könnte man daraus eine Haftung ableiten. Gleiches gilt dafür, daß die Daten scheinbar völlig unzureichend gesichert waren.

Das betrifft Millionen, wenn das hier also damit zu tun hat, könnte sich so eine Lösung ergeben. Es wird dann tausende ähnlicher Fälle geben, mit denen ebay ja irgendwie umgehen muss.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nobye
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das wäre eine Möglichkeit, aber das ist ja inzwischen mehr ein Konflikt zwischen Paypal, mir und dem "Hacker", denn er hat sich ja auch ins Paypal Konto gehackt. Ebay an sich hat damit nichts mehr zu tun, das Konto des Käufers wurde außerdem schon gelöscht, und irgendwann glaube ich mich zu erinnern im April dieses Jahres erstellt, also denke ich nicht, dass es auf den Angriff zurückzuführen ist...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und irgendwann glaube ich mich zu erinnern im April dieses Jahres erstellt, also denke ich nicht, dass es auf den Angriff zurückzuführen ist... <hr size=1 noshade>

In meinem Kalender liegt der Februar vor dem April ....



Ansonsten ist es der Erfahrung nach reichlich egal was Du gegenüber Painpal an Argumenten bringst, die machen was sie wollen. Auch gegen die eigenen Regeln, abseits gesunden Menschenverstandes.



Gleichwohl sollte man die Forderungen soweit möglich erfüllen um im eventuellen späteren Verfahren keine Nachteile zu erleiden.



quote:<hr size=1 noshade>wie sollte man vor PP argumentieren, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können <hr size=1 noshade>

Du hast in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Firma die Geltung des Schutzes bei virtuellen Gütern ausgeschlossen und dennoch virtuele Güter via Paypal verkauft.
Was willst Du da noch argumentieren????



quote:<hr size=1 noshade>Außerdem gibt es genauso wenig einen Käuferschutz für virtuelle Waren <hr size=1 noshade>

Falsch. Der Käuferschutz hat damit überhaupt nichts zu tun.
Es geht um den Verdacht eines unberechtigten Kontozugriffs.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nobye
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, danke zwar erstmal für deinen Beitrag, aber der schließt ja nur alle Ideen aus.

Hast du auch Vorschläge, wie du in meiner Situation sinnvoll vorgehen würdest, um etwas postives zu erreichen?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Anzeige bei der Polizei sicherlich.
Sinnvoll wäre sich von dem anderen Verkäufer das Aktenzeichen zu besorgen und dann damit zur Polizei Anzeige erstatten.
Kopien aller Unterlagen mitnehmen damit man diese der Anzeige beilegen kann.



Paypalkonto erstmal nicht ausgleichen.
Wenn Paypal das vor Gericht bringen sollte, hätte sie die Beweislast.

Erfahrungsgemäß kommen nur sehr viele böse Inkassobriefe, eventuell ein Mahnbescheid, dem muss man erstmal widersprechen.




Wenn Paypal Forderungen nach Belegen/Nachweisen stellt, soweit möglich erfüllen um im eventuellen späteren Verfahren keine Nachteile zu erleiden.
Aber genau prüfen um kein Eigentor zu kassieren. Gerne vorher auch noch mal hier nachfragen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde auch hier wieder etwas in dieser Art empfehlen: "Werte Paypal. Bitte legen Sie mir zeitnah sämtliche Beweise vor, dass es hier zu einem 'Hacking-Vorfall' kam und dass die Zahlung nicht autorisiert war. Bitte lege Sie mir sämtliche Beweise vor, dass sich weder der Käufer noch Paypal fahrlässig verhalten haben."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen