Hallo!
PP=Online Bezahlsystem
Die Situation ist folgende: Ich habe über ein Auktionshaus eine virtuelle Währung in einem online Rollenspiel verkauft. Da ich ja die Währung nicht besitzen kann, sondern nur der Betreiber des Spiels, verkauft man einen selbst erstellten Screenshot und vermerkt in der Beschreibung, dass man gratis die bestimmt Menge der Währung im Spiel übergibt. Soweit so gut, ich habe also auf diese Art und Weise an einen einzigen im vierstelligen Bereich verkauft. Der Handel und ob er etwas kauft wurde vorher per Instantmessenger abgeklärt.
Dieser jedoch ist ein Kreditkartenbetrüger, so PP. Er hat angegeben, dass die Zahlung "nicht autorisiert" war. PP hat jetzt deswegen zwei von vier Zahlungen komplett storniert, für zwei weitere muss ich jetzt Informationen an das Kreditkarteninstitut schicken.
Mein (hoffentlich) großer Vorteil ist, dass er die Auktionshaus Transaktionen bewertet hat und ich in dem Sinne einen Beweis habe, dass ich die "Ware" tatsächlich versendet habe.
Ein weiterer Auktionshaus-Verkäufer hat mich bereits kontaktiert, da er auch an diesen Käufer verkauft hat und jetzt vor dem gleichen Problem steht. Sowohl ich als auch der andere Verkäufer haben einen Ausweisscan von ihm bekommen. Der andere Verkäufer wollte ihn mit diesem Ausweis anzeigen gehen, doch der Ausweis war laut ihm gefälscht und die Anzeige geht erstmal gegen Unbekannt. Die PP und Auktionshaus Anschriften sind jedoch vorhanden und es gibt tatsächlich eine entsprechende Person, doch nach einem Telefonat mit PP meinten diese, dass das Konto gehackt wurde.
Meine Fragen:
-inwieweit lohnt sich eine Anzeige bei der Polizei
-den PP Verkäuferschutz gibt es bei virtuellen Waren leider nicht - in meinem Fall jedoch stellt die Auktionshaus Bewertung ja doch einen eindeutigen Beweis dar... wie sollte man vor PP argumentieren, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können
Ich habe bereits nach ähnlichen Fällen in Foren gesucht, denen wurde geraten, dass man Beweise von PP fordern soll, dass das Konto tatsächlich gehackt worden ist und nicht durch eine grobe Sicherheitsvernachlässigung geschehen ist. Außerdem gibt es genauso wenig einen Käuferschutz für virtuelle Waren, wodurch die sofortige Stornierung auch ungültig ist. Weiterhin wurde geraten, dass man den negativen Kontostand erstmal nicht ausgleichen sollte, da der, der fordert (also PP) immer Beweise dafür bringen muss.
Wie ist die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
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Kreditkartenbetrug bei virtuellen Waren
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Wie ist die Rechtslage?
ebay bestreitet zwar (noch ?), daß auch die PP/Kreditkarten/Kontodaten betroffen sind, aber das ist Fakt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/hackerangriff-ebay-nach-datendiebstahl-in-der-kritik-a-971068.html
Es ist klar, daß man da als "Käufer", wenn man also plötzlich ohne, daß man selbst aktiv war, Käufe und Buchungen fest stellt, sein Geld wieder bekommt.
Der hack war bereits im Februar, erst jetzt hat ebay reagiert. Die user sollen jetzt selbst ihr PW zurück setzen. Das hätte ebay m.E. unverzüglich selber und automatisch bereits im Februar tun müssen.
Da das nicht geschehen ist, könnte man daraus eine Haftung ableiten. Gleiches gilt dafür, daß die Daten scheinbar völlig unzureichend gesichert waren.
Das betrifft Millionen, wenn das hier also damit zu tun hat, könnte sich so eine Lösung ergeben. Es wird dann tausende ähnlicher Fälle geben, mit denen ebay ja irgendwie umgehen muss.
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Ja das wäre eine Möglichkeit, aber das ist ja inzwischen mehr ein Konflikt zwischen Paypal, mir und dem "Hacker", denn er hat sich ja auch ins Paypal Konto gehackt. Ebay an sich hat damit nichts mehr zu tun, das Konto des Käufers wurde außerdem schon gelöscht, und irgendwann glaube ich mich zu erinnern im April dieses Jahres erstellt, also denke ich nicht, dass es auf den Angriff zurückzuführen ist...
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quote:<hr size=1 noshade>und irgendwann glaube ich mich zu erinnern im April dieses Jahres erstellt, also denke ich nicht, dass es auf den Angriff zurückzuführen ist... <hr size=1 noshade>
In meinem Kalender liegt der Februar vor dem April ....
Ansonsten ist es der Erfahrung nach reichlich egal was Du gegenüber Painpal an Argumenten bringst, die machen was sie wollen. Auch gegen die eigenen Regeln, abseits gesunden Menschenverstandes.
Gleichwohl sollte man die Forderungen soweit möglich erfüllen um im eventuellen späteren Verfahren keine Nachteile zu erleiden.
quote:<hr size=1 noshade>wie sollte man vor PP argumentieren, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können <hr size=1 noshade>
Du hast in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Firma die Geltung des Schutzes bei virtuellen Gütern ausgeschlossen und dennoch virtuele Güter via Paypal verkauft.
Was willst Du da noch argumentieren????
quote:<hr size=1 noshade>Außerdem gibt es genauso wenig einen Käuferschutz für virtuelle Waren <hr size=1 noshade>
Falsch. Der Käuferschutz hat damit überhaupt nichts zu tun.
Es geht um den Verdacht eines unberechtigten Kontozugriffs.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Okay, danke zwar erstmal für deinen Beitrag, aber der schließt ja nur alle Ideen aus.
Hast du auch Vorschläge, wie du in meiner Situation sinnvoll vorgehen würdest, um etwas postives zu erreichen?
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Anzeige bei der Polizei sicherlich.
Sinnvoll wäre sich von dem anderen Verkäufer das Aktenzeichen zu besorgen und dann damit zur Polizei Anzeige erstatten.
Kopien aller Unterlagen mitnehmen damit man diese der Anzeige beilegen kann.
Paypalkonto erstmal nicht ausgleichen.
Wenn Paypal das vor Gericht bringen sollte, hätte sie die Beweislast.
Erfahrungsgemäß kommen nur sehr viele böse Inkassobriefe, eventuell ein Mahnbescheid, dem muss man erstmal widersprechen.
Wenn Paypal Forderungen nach Belegen/Nachweisen stellt, soweit möglich erfüllen um im eventuellen späteren Verfahren keine Nachteile zu erleiden.
Aber genau prüfen um kein Eigentor zu kassieren. Gerne vorher auch noch mal hier nachfragen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich würde auch hier wieder etwas in dieser Art empfehlen: "Werte Paypal. Bitte legen Sie mir zeitnah sämtliche Beweise vor, dass es hier zu einem 'Hacking-Vorfall' kam und dass die Zahlung nicht autorisiert war. Bitte lege Sie mir sämtliche Beweise vor, dass sich weder der Käufer noch Paypal fahrlässig verhalten haben."
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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