Kein Rücktritt bei nicht erhaltener Ware wegen geistigem Eigentum?

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anders-Artig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Rücktritt bei nicht erhaltener Ware wegen geistigem Eigentum?

Hallo allerseits,

ich habe bei eBay Schulungsunterlagen im kosmetischen Bereich gekauft.
Diese kamen nicht bis zum angezeigten Termin an. Ich habe der Verkäuferin dann per Mail eine Frist gesetzt, bis wann die Unterlagen bei mir sein sollen. Angeblich wurden sie verschickt, aber bisher kam nichts an (5 Tage nach Ende der Frist). Nun habe ich einen Fall eröffnet wegen eines nicht erhaltenen Artikels und erklärte meinen Rücktritt vom Kaufvertrag, weil die Ware auch nach gesetzter Frist nicht angekommen ist. Die Verkäuferin antwortete, dass das nicht geht, da es sich um geistiges Eigentum handelt (sie hat die Unterlagen selbst erstellt, verkauft davon aber 100x die selben bei eBay. Zum Angebot gehört auch noch eine 6-monatige Nachbetreuung per Mail, wenn man Fragen hat. Ich verstehe ja, dass das evtl unter die PayPal-Ausschlusskriterin fällt und auch das allgemeine Widerrufsrecht (gewerbliche Verkäuferin), aber wenn ich noch nicht mal Unterlagen vorliegen habe, kann sie dann wirklich den Rücktritt verweigern aufgrund dieser Tatsache? Ich habe aufgrund der schlechten Erfahrung mit ihr keinen Bedarf mehr an diesen Unterlagen und auch nicht auf die Betreuung, da sie sich so unzuverlässig gezeigt hat.
Stehe ich jetzt wirklich mit 130€ weniger da -ohne Unterlagen und ohne Nachbetreuung-, weil sie sich auf ihr geistiges Eigentum beruft? Wie erwähnt, sie ist gewerblich und ich habe mit PayPal bezahlt.

Lieben Dank für Tipps!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Anders-Artig):
Ich habe der Verkäuferin dann per Mail eine Frist gesetzt

14 Tage nach Datum?
Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?

Dann könnte ein Rücktritt durchsetzbar sein.

Denn dabei ist es egal ob geistiges Eigentum oder nicht. Das wäre nur relevant bei Anwendung des Widerrufsrechts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anders-Artig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen, dass 10 Tage zur Fristsetzung ausreichen.
Ist es denn gerichtsfest, wenn die Verkäuferin auf eben diese Mail antwortet?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Anders-Artig):
Ich habe gelesen, dass 10 Tage zur Fristsetzung ausreichen.

In der Regel sollten es eher 14 Tage sein.



Zitat (von Anders-Artig):
Ist es denn gerichtsfest, wenn die Verkäuferin auf eben diese Mail antwortet?

Besser gehts fast nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von Anders-Artig):
wenn ich noch nicht mal Unterlagen vorliegen habe, kann sie dann wirklich den Rücktritt verweigern ....


Ja ....

Zitat:
aufgrund dieser Tatsache [geistiges Eigentum]?


.... Nein.

Wenn sie die Kaufsache nachweislich abgesandt hat, und das Paket geht auf dem Transport bedauerlicherweise "unter" - dann braucht sie den Kaufpreis nicht zurückzuerstatten. Der Untergang einer Sache auf dem Transport stellt eher keinen Rückrittsgrund dar - und der Verkäufer braucht auch nicht nocheinmal zu liefern. ( Wenn der Transporteur oder seine Gehilfen am Untergang "Schuld" sind, haftet er auf Ersatz. )

Wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht wegen einer ( fehlgeschlagenen Behebung eines beanstandeten ) Mangelhaftigkeit, oder wegen Verzugs mit einer rechtzeitigen Lieferung - dann könnte die Verkäufer keinen "Wertminderungsersatz" im voller Höhe verlangen mit der Begründung "geistiges Eigentum".

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, führt auch die Tatsache, daß an der verkauften Sache "geistige Eigentumsrechte" bestehen könnten, weder zum Ausschluß des Widerrufsrechts, noch zu einer automatischen Verpflichtung, nach dem Widerruf "Wertersatz" in voller Höhe des Kaufpreises zahlen zu müssen.

Bei Film/Audio-Produkten auf versiegelten Datenträgern ist geregelt, daß durch Entsiegeln das Widerrufsrecht erlischt.

Bei Büchern ( in der Regel besteht an deren Inhalt "geistige Eigentumsrechte" ) ist ein gesetzliches Widerrufsrecht ohne Wertersatzpflicht vorgeschrieben.

RK

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#5
 Von 
Anders-Artig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also die Unterlagen wurden nicht als Paket versandt, sondern wohl angeblich als Brief (steht so in der Artikelbeschreibung).
Ich habe ihr nach erfolgloser Fristsetzung den Rücktritt erklärt.
Nun schrieb sie danach, dass sie die Unterlagen per Mail sendet. Aber ich bin ja bereits zurück getreten und habe mich dazu im geöffneten eBay-Fall nicht mehr geäußert.
Gestern wurde der Fall zu meinen Gunsten entschieden und ich habe das Geld via PayPal zurück bekommen.
Nun hat sie den eBay-Kundendienst kontaktiert und behauptet, mir die Unterlagen per Mail zukommen gelassen zu haben. Ich habe wirklich alles durchsucht, incl Spam, ich habe nichts erhalten.
EBay sagt ich solle den Betrag an die Verkäuferin zahlen, weil ich die Unterlagen erhalten habe. Das stimmt aber nicht.
Habe auch der VK noch eine Mail geschrieben und das mit dem Rücktritt noch einmal erklärt und dass eine erneute Zusendung ohne Rechtsgrund wäre, da der Vertrag ja gar nicht mehr besteht nach meinem Rücktritt.
Ist das so korrekt?
Wie verhalte ich mich, wenn sie auf die erneute Zusendung besteht? Oder mir die Unterlagen tatsächlich noch schickt? Muss ich dann bezahlen?

Vielen Dank!

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#6
 Von 
Anders-Artig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag die VK schrieb mir gerade und gab zu, die Unterlagen NICHT per Mail versandt zu haben!
Sie sagt, sie lässt sich das nicht gefallen, dass ich jetzt womöglich Unterlagen und Geld habe!
Ich habe aber mit Sicherheit keine Unterlagen erhalten. Ich weiß nicht, wie ich mich nun verhalten soll!

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#7
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Wie sind denn die Bewertungen der Verkäuferin? Hat sie genug Bewertungen und sind diese positiv oder ist so ein Fall schon öfter mal vorgekommen.

Falls sie als Verkäuferin (Käufer können nur positiv bewerten, deshalb speziell unter als Verkäuferin umsehen) gute Bewertungen hat, kann es wirklich sein, dass die Sendung auf dem Postweg verloren gegangen ist. Hat sie wenig oder einige negative Bewertungen, kann es sich um Betrug handeln. Da würde ich an deiner Stelle mal nachsehen.

Vielleicht ist die Sendung bei einem Nachbarn oder zurück auf dem Weg zur Verkäuferin, weil der Postangestellte vergessen hat, dir eine Nachricht in den Briefkasten zu werfen, dass die Ware bei der Post bereitliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Anders-Artig):
Nachtrag die VK schrieb mir gerade und gab zu, die Unterlagen NICHT per Mail versandt zu haben!

Sehr schön, gut aufheben.

Ansonsten Kommunikation einstellen, es ist alles gesagt, ist nicht Dein Problem wenn die Verkäuferin die Rechtslage anders interpretiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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