Kaufrücktritt ebay - Auto Steinschlag

20. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
doldi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrücktritt ebay - Auto Steinschlag

Ich habe über ebay mein auto verkauft. der käufer ist vom vertrag zurückgetreten, da der wagen (BJ 99) einige kratzer in der lackierung hat. diese schäden habe ich in der artikelbeschreibung nicht angegeben. kann der käufer vom vertrag zurücktreten, wenn bei einem gebrauchtwagen kratzen bzw. leichte steinschläge sind. Ist die ein Mangel, der bei einem gebrauchtwagen angeführt werden muss. ich bin davon ausgegangen, dass es ein 6 jahr altes auto nicht ohne steinschläge existieren wird?

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

hier ist erstmal wichtig ob Sie Privat verkauft haben, oder gewerblich.
Und haben Sie eine eventuelle Besichtigung angeboten?
Denn, soweit mir geläufig, gelten Lackbeschädigungen/Beulen etc. die bei einer Besichtigung klar zu erkennen sind, nicht als verschwiegene Mängel und müssen daher auch nicht extra mit einem Hinweis versehen sein.

-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,
viel wichtiger wäre die Frage, was genau in der Beschreibung stand.
Die allgemeine Aussage "dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren" (o.ä.) dürfte wohl auf diese Mängel schliessen.

Selbst wenn eine Besichtigung angeboten wurde, heisst das nicht, dass klar erkennbare Mängel nicht genannt werden müssen. Dafür müsste die notwendigkeit einer Besichtigung vor Gebotsabgabe gegeben sein - was ich allerdings noch nirgends gelesen habe.

Wenn weder die Kratzer bzw. Steinschläge genannt worden sind, noch eine entsprechende Beschreibung erfolgte, können Sie sich glücklich schätzen, dass der K ohne weiteres den Kaufvertrag "stornierte". Denn auch ein Privat-VK haftet für "bekannte Mängel" - der K hätte ggf. ganz andere Möglichkeiten.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@Dafür müsste die notwendigkeit einer Besichtigung vor Gebotsabgabe gegeben sein

Das ist ja nun Quatsch.Das müsste ja dann in jeder Auktion stehen, bei der es sich um gebrauchte Ware handelt , schon um Subjektivität auszuschliessen.

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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

"und der Käufer hat überhaupt keine Handhabe."

Das gilt also auch für Neufahrzeuge, die auf der BahnProbegefahren wurde?

Wenn schon, dann bitte den gesamten Inhalt beachten, da ich geschrieben habe, Wenn weder die Kratzer bzw. Steinschläge genannt worden sind, noch eine entsprechende Beschreibung erfolgte .

MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#6
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Das gilt also auch für Neufahrzeuge, die auf der BahnProbegefahren wurde?

Welcher private VK verkauft denn Neuwagen?
Und welche Neuwagen werden denn auf der Bahn Probegefahren?
BIn hier wirklich der Meinung, dass, wenn hier nicht gerade ein Schlüssel übern Lack gezogen wurde, es keinen Rücktritt wegen Sachmangel, verschweigung etc. gibt.

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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)



<img src="http://www.route66-der-film.de/blogger/data/1106662147/thumbs/Frau_hat_ein_Kratzer_ins_Auto_gemacht.jpg" width=283 height=212 alt="Frau am Steuer">

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#9
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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