Ich habe über ebay mein auto verkauft. der käufer ist vom vertrag zurückgetreten, da der wagen (BJ 99) einige kratzer in der lackierung hat. diese schäden habe ich in der artikelbeschreibung nicht angegeben. kann der käufer vom vertrag zurücktreten, wenn bei einem gebrauchtwagen kratzen bzw. leichte steinschläge sind. Ist die ein Mangel, der bei einem gebrauchtwagen angeführt werden muss. ich bin davon ausgegangen, dass es ein 6 jahr altes auto nicht ohne steinschläge existieren wird?
Kaufrücktritt ebay - Auto Steinschlag
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
hier ist erstmal wichtig ob Sie Privat verkauft haben, oder gewerblich.
Und haben Sie eine eventuelle Besichtigung angeboten?
Denn, soweit mir geläufig, gelten Lackbeschädigungen/Beulen etc. die bei einer Besichtigung klar zu erkennen sind, nicht als verschwiegene Mängel und müssen daher auch nicht extra mit einem Hinweis versehen sein.
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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
Hallo,
viel wichtiger wäre die Frage, was genau in der Beschreibung stand.
Die allgemeine Aussage "dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren" (o.ä.) dürfte wohl auf diese Mängel schliessen.
Selbst wenn eine Besichtigung angeboten wurde, heisst das nicht, dass klar erkennbare Mängel nicht genannt werden müssen. Dafür müsste die notwendigkeit einer Besichtigung vor Gebotsabgabe gegeben sein - was ich allerdings noch nirgends gelesen habe.
Wenn weder die Kratzer bzw. Steinschläge genannt worden sind, noch eine entsprechende Beschreibung erfolgte, können Sie sich glücklich schätzen, dass der K ohne weiteres den Kaufvertrag "stornierte". Denn auch ein Privat-VK haftet für "bekannte Mängel" - der K hätte ggf. ganz andere Möglichkeiten.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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@Dafür müsste die notwendigkeit einer Besichtigung vor Gebotsabgabe gegeben sein
Das ist ja nun Quatsch.Das müsste ja dann in jeder Auktion stehen, bei der es sich um gebrauchte Ware handelt , schon um Subjektivität auszuschliessen.
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Gruss
Mellas Frust"
--- editiert vom Admin
"und der Käufer hat überhaupt keine Handhabe."
Das gilt also auch für Neufahrzeuge, die auf der BahnProbegefahren wurde?
Wenn schon, dann bitte den gesamten Inhalt beachten, da ich geschrieben habe, Wenn weder die Kratzer bzw. Steinschläge genannt worden sind, noch eine entsprechende Beschreibung erfolgte
.
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Das gilt also auch für Neufahrzeuge, die auf der BahnProbegefahren wurde?
Welcher private VK verkauft denn Neuwagen?
Und welche Neuwagen werden denn auf der Bahn Probegefahren?
BIn hier wirklich der Meinung, dass, wenn hier nicht gerade ein Schlüssel übern Lack gezogen wurde, es keinen Rücktritt wegen Sachmangel, verschweigung etc. gibt.
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Gruss
Mellas Frust"
--- editiert vom Admin
<img src="http://www.route66-der-film.de/blogger/data/1106662147/thumbs/Frau_hat_ein_Kratzer_ins_Auto_gemacht.jpg" width=283 height=212 alt="Frau am Steuer">
--- editiert vom Admin
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