Kann ich vom Kauf "abspringen"

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann ich vom Kauf "abspringen"

Hallo und ein Frohes Neues an alle!
Is zwar schon n bissl spät aber noch kann man's ja sagen...

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe auf folgenden Artikel ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2367021839&category=27607&rd=1

2 Tage nach der Auktion wurde mir mitgeteilt das Der VK jetzt erstmal 10 Tage nicht zu erreichen ist. (Urlaub)
War auch kein Problem soweit, ich habe geschrieben das ich mich dann wieder melden werde.
In der Zeit hat sich aber ergeben das auf den Artikel lieber doch verzichten wollte. Aber eigentlich nur aus dem Grund weil meine Haushaltskasse doch eher noch ne Pause brauchte.. ;)
Ich fragte dann "sehr legere" den VK ob wir uns nicht darauf einigen könnten das ich ihm 10€ überweise und die Sache damit erledigt wäre.
Ich war aber Grundsätzlich noch bereit den Artikel zu nehmen, denn ich habe ihn ja ersteigert. Ich hätte auch 15€ gezahlt... Aber egal!
Darauf wurde mir geantwortet das "Chefe" gesagt hat, das ich mir das vorher hätte überlegen können und ich solle doch bitte den fälligen Betrag überweisen.
(An dieser Stelle muss ich zugeben das meine Reaktion auf die Mail
auf jeden Fall überzogen kindisch war. Einfach weil ich an dem Morgen mit dem falschen Fuß aufgestanden war ;)
Mich reizte in dem Moment die Andeutung das hätte ich mir vorher überlegen sollen!! Denn ich habe lediglich freundlich gefragt...)

Ich antwortete daraufhin das ich kein Geld mehr hätte und er doch gucken soll wie er an das Geld kommt! (JA... ich weiß: dumm dumm dumm :( )

Nach ein paar weiteren Mails schaukelte sich das dann soweit das ich sagte das ich den Artikel nie ersteigert hätte, wenn mir bekannt gewesen wäre, wenn ein sofortige Abwicklung nicht möglich ist (Wegen des Urlaubs des VKs).
Der VK seinerseits "drohte" mit den üblichen Schritten: Mahnung, Inkasso, Gericht! Und verwies nunmehr auf die EMail-Adresse seines Anwalts, da er sich nicht mehr bereit sah mit mir zu "korrespondieren".

Eine Nacht und etliche Recherchen später wurde mir mehr und mehr bewusst wie lächerlich das ganze eigentlich ist. Bzw. das ich das ganze doch einfach beenden sollte, auch wenn ich persönlich finde der Tübi ist der totale *!#?($*.....

Ich hab immerhin einfach nur gefragt ob das machbar wäre!
Was interessiert Ihn das wann ich mir welche Gedanken mache?
(Natürlich haben Ihn die Gedanken zu interessieren wenn diese dazu führen das ein KV abgeschlossen wird, aber ich hoff ihr wisst was ich meine ;)

Ich habe Ihm auf jeden Fall heute eine Mail geschrieben in der ich mich für meine Mails entschuldigt habe. Wobei ich dazu sogar noch geschrieben habe das diese Entschuldigung nicht wegen eines gefürchteten Rechtstreits aussgesprochen wurde. (Ich bin Rechtschutzversichert und hätts drauf ankommen lassen. Das habe ich aber natütlich nicht dazu geschrieben ;)
Desweiteren würde ich das Gerät gerne bei ihm im Büro bzw im Ladenlokal abholen kommen. Gegen Barzahlung versteht sich.

Der Grund das ich das Paket abholen möchte, ist ganz einfach das ich befürchte das das Paket nie hier ankommen würde, wenn ich das Geld überweisen würde....
Denn ich weiß z.B. nicht, kann ich vom VK ein Versand per versichertes Paket verlangen?
Aber selbst dabei... wenn er es jetzt drauf ankommen lassen würde, könnte er mir doch einfach ein Paket Steine schicken und dann sagen, das Paket wurde von halt von mir angenommen und er hätte Zeugen das der ersteigerte Artikel sich darin befand.
(Sehr schwarzmalerisch... ich weiß, aber ich habe schon Präsidenten, die nie gewählt wurden, Kriege führen sehen ;)

Und um nun nochmal die "Hauptfragen" aufzulisten die mir hierzu durch den Kopf gehen:

- Hätte ich ihm mit der Aussage das ich den Artikel nie gekauft
hätte, wenn mir bekannt gewesen wäre das eine direkte
Abwicklung seinerseits nicht möglich ist, juristisch eins
auswischen können?

- Kann ich auf eine Lieferung mit einem versicherten Paket
bestehen?

- Könnte ich bei der oben erwähnten "Stein-Theorie" etwas tun?

- Kann man etwas machen wenn der Käufer sagt er hat das Paket
losgeschickt aber nichts kommt an? (Nicht versichertes Paket)

- Habe ich sonst irgendeine Möglichkeit den Vertrag zu "lösen"?

Ich glaub das war's soweit....

Schon mal ein Danke für kommende Erklärungen und Anregungen!

Cu

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Der Sampler wiegt doch sicher mehr als zwei Kilo, so dass ein Versand über die POST AG nur als Paket in Betracht kommt. Da das Gerät defekt ist, könnte man hier auf ganz dumme Gedanken kommen....

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

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#2
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Was meinste mit "dumme Gedanken" meinerseits oder seinerseits? Ich bin Bastler (prof) ;)
Deswegen meinerseits war mir das auf jeden Fall bekannt... deshalb ja nachher auch der Gedanke: Ist was zum Basteln mir jetz soviel Geld wert...? Aber ich Kaufe öfters mal defekte Artikel, repariere die und behalte oder verkaufe die dann wieder.....
So viel von meiner Seite zu "defekt"....

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#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Anspruch auf Versand als versichertes Paket besteht!

Gegen Steine kann man nicht viel machen. Zeugen beim Empfang und Öffnen des Paketes.

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

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#4
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Sevriens

wie siehts denn aus mit abholen? Habe ich darauf ein Anspruch das Paket bei Ihm abholen zu können?
Das wäre mir eigentlich noch lieber....

Danke für alle antworten.... :)

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#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

"Q-Vertriebs GmbH Konto-Nr.: 59316000 BLZ: 32050000"
Zahlungsempfänger!!!

Eine Fa. handelt immer gewerblich, daher können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen, wie ich meine!!!

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>

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#6
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

THX @ Sevriens!

Gibt es da nicht auch fristen? 14 Tage... oder so? D.h. die Auktion liegt ja schon etwas zurück.... trotzdem möglich? Und wie sicher sind Sie/bist du da? Immerhin sind Sie/bist du Anwalt. ;)

Wiedereinmal Danke!

Cu

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Keine Belehrung! Keine Übergabe der Ware! Kein Fristlauf!

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>

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#8
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

OK. keine Belehrung.... trotzdem nochmal danke! :)
Wie ist das denn mit der wirksamkeit des Fernabgabe bzw Fernabsatzgesetzes bei Ebay Auktionen? Sind diese 1 zu 1 auf Auktionen anzuwenden?
Wenn ja, habe ich doch dadurch meine Antwort oder sehe ich das falsch?

Grüße,

Mathias

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#9
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich nochmal:
Habe gerade gelesen das es das Fernabgabegesetz nicht mehr gibt und das entsprechende Gesetze ins BGB aufgenommen wurden....
Greift denn §355 des BGB bei Ebay-Auktionen?
Ich hoffe das fällt nicht schon unter Belehrung ;)

Gruß,

Mathias

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Da haben Sie was falsch verstanden. :)
Mit "Keine Belehrung" meinte RA Sevriens, daß Sie vom VK nicht über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden und daher auch keine Frist zu laufen beginnt, Sie also immer noch zurücktreten können.

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#11
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

JUHUUU! ;) Also greift § 355 BGb.....
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kingkollo
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wohl das letzte mal in dieser Sache....
Habe dem VK heute Mitgeteilt das ich mich auf §355 berufe und vom Kauf zurücktrete.
Es kam zwar keine Antwort, aber ich habe gesehen das der Artikel wieder eingestellt wurde.
Ich denke mal damit hat sich das erledigt.
Hätte er doch meine 10€ genommen ;)
Nochmal ein dickes Danke an Herrn Sevrien und an Mareike für den "Augenöffner"!

Gruß,

Mathias

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Gern geschehen...

0x Hilfreiche Antwort

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