Käufer macht Ärger, was tun???

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Delirium85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)
Käufer macht Ärger, was tun???

Guten Tag zusammen,

habe letzte Woche ein Handy bei ebay verkauft (privat), 10 Monate alt und als gebraucht deklariert. Nun behauptet der Käufer, das das Display total verkratzt sei und auch die Schale Kratzer hätte.

Das Handy war in top zustand, das Display war 100%ig kratzerfrei! Er verlangt nun die Kostenübernahme für die Reperatur! Angeblich ca 50€ da nokia die Schale tauschen müsse, da er das nicht kann.

Stutzig macht mich vor allem, dass er vorm ersteigern sagte er wolle es verschenken! Nun behauptet er wollte es weiterverkaufen und er ganz zufällig auch schon eine passende ersatz Schale für das Handy hat! Außerdem sagt er das er Zeugen habe, die beim Auspacken anwesend waren und bestätigen das das Handy zerkratzt ist!

Was soll ich tun? Das Handy war 100% in Ordnung, habe auch einen Zeugen dafür!

Was kann passieren? Rechtsstreit? Gericht?
Was würdet Ihr tun?

Wäre nett wenn Ihr mir helfen könntet! Vielen Dank im Voraus

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich sag doch, bei ebaykäufen packt kein mensch mehr sendungen alleine aus, jeder hat einen zeugen dabei.

nur gut, dass auch kein mensch mehr seine sachen alleine verpackt ;)

aber zur sache. wenn er etwas ersetzt haben will, muss er letztendlich beweisen, dass der mangel schon vor versand vorhanden war. er könnte jedoch ansprüche geltend machen, wenn das händy nicht ausreichend verpackt war und dadurch kratzer entstanden sind. wenn das handy aber ausreichend gegen verkratzen geschützt war, kannst du ihm ja mal die rücksendung anbieten und ihm mitteilen, du wirst die aktuellen kratzer mit dem foto abgleichen, welches du beim verpacken gemacht hast.

und selbst wenn eine beschädigung durch unzureichende verpackung entstanden wäre, muss er dir die möglichkeit geben, den schaden selbst zu beheben. du musst ihm also keinesfalls etwas für eine evtl. vorhandene schale zahlen.

aber wahrscheinlich wirst du dann eh nie wieder was von ihm hören, ausser evtl. das er einen anwalt in der familie oder freundeskreis hat und der dir schon einhezen wird.

das ist nämlich das nächste. alle ebay käufer haben einen anwalt in der familie.

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#2
 Von 
Delirium85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Handy war ausreichend verpackt. Es befand sich in der OVP und war zusätzlich in einem Karton, der nochmals mit Zeitungspapier ausgelegt war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

dann würde ich mir keine gedanken machen.

kannst ihm nochmal schreiben, dass das handy in einwandfreiem zustand und aussreichend verpackt an das transportunternehmen übergeben wurde und bei privatververkauf der käufer das transportrisiko trägt.

du kannst ja auch bluffen und ihm die geschichte vom foto und evtl. dem zeugen, der beim verpacken dabei war, erzählen.

wahrscheinlich gibt er dann eh ruhe. wenn nicht, ruhig blut. wenn er etwas will, ist er in der beweispflicht.

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#4
 Von 
speedtoy
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo.

1. Welche Ansprüche habe ich in Falle eines Mangels?

Sie können eine Reparatur oder eine Nachlieferung verlangen.



2. Was ist, wenn die Nachlieferung oder Reparatur mehrfach scheitert?

Der Verkäufer hat das Recht, zweimal zur reparieren oder nachzuliefern. Danach reicht es und Sie können vom Vertrag zurücktreten.



3. Die Ware ist defekt. Kann ich sofort mein Geld zurückverlangen?

Nein. Der Verkäufer hat zuerst das Recht zur Nachlieferung oder Reparatur. Nur wenn der Verkäufer dies verweigert oder dies mehrmals fehlschlägt, dürfen Sie zurücktreten und bekommen Ihr Geld wieder.

4. Die Ware ist während des Versandes beschädigt worden/verloren gegangen - was nun?

Auch hier kommt es wieder darauf an, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.

Der private Verkäufer ist seine Verantwortung los, sobald er die Ware (ordnungsgemäß verpackt) bei der Post abgegeben hat (sog. Versendungskauf). Der gewerbliche Verkäufer haftet immer dafür, das die Ware unbeschädigt tatsächlich ankommt.

Gruß

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" Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag."

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