Käufer hat sich "geirrt" - verweigert Zahlung

21. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
boxerbaby
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer hat sich "geirrt" - verweigert Zahlung

Hallo,

mein Freund und ich haben auf eBay einen Kaufvertrag für einen neuen Mercedes SLK angeboten. Ich möchte die Betonung nochmals auf "Kaufvertrag" legen. Da die Warteliste für dieses Modell immer länger wird dachten wir es wäre eine geniale Idee, den Bietern die Möglichkeit zu geben, gegen einen gewissen "Aufpreis", das Auto bei Verkaufsstart im April gleich besitzen zu können und nicht noch Monate warten zu müssen.

Also haben wir zwei Auktionen in die Wege geleitet:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewItem&item=2454396901

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewItem&item=2454203415

Auf beide Auktionen wurde geboten. Wir hatten auch ausserhalb von Ebay seriöse Anfragen. Einer ging als Sofortkauf, der andere ging an den Höchstbietenden.

Jetzt weigern sich beide Käufer den Gebotspreis zu zahlen und das Auto zum Listenpreis zu übenehmen, da sie angeblich den Text nur "überflogen" haben und dachten, sie würden für den Gebotsbetrag das Auto bekommen. Also geben sie ja zu, sich nicht richtig erkundigt zu haben. In der Artikelbeschreibung stehen die Bedingungen (nicht mal kleingedruckt!!!).

Wie ist da die Sachlage? Können die Käufer auf Zahlung und Übernahme des Autos verklagt werden?

Problem bei eBay und Co?

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine gute Frage. Ihr schreibt es wirklich deutlich in den Auktionen; besser wäre es jedoch gewesen, das Wort "Vertrag" wäre schon im Titel aufgetaucht. Deswegen könnten sich die Käufer auf Erklärungsirrtum berufen, obwohl man einen Auktionstext nicht einfach so "überfliegen" sollte, wenn man auf einen Neuwagen bietet.

Der Augang eines Rechtsstreits ist ungewiß. Die Käufer könnten sich auch zum Beispiel auf das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz berufen mit dem Argument, daß hier eindeutig mit "Artikeln" gehandelt wird, die nicht aus dem Privatbesitz stammen und daher eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Das heißt nicht, daß die Klage aussichtslos wäre, doch sie ist ein Risiko.

Gruß
Bear

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich halte die Auktionen auch für nicht gerichtlich durchsetzbar.

1. Beschreibung ist zumindest minimal mißverständlich - wer hier "last minute" bietet, begreift u.U. nicht gleich, daß es nur um Vertragsübernahme geht.

2. Handel ist offensichtlich gewerblich (da hier wohl mehrere Autos in der Absicht des Weiterverkaufs bestellt wurden), es fehlt aber die Widerrufsbelehrung - also kann der Käufer auch nach Monaten noch zurücktreten.

3. Diese Klausel

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer werden 15 % der Kaufsumme an Schadenersatz fällig

ist gemäß §309 V b) BGB nichtig, da dem Käufer der Nachweis eines geringeren Schadens nicht ausdrücklich gestattet wird.

Wegen der mehrfachen Verwendung und der Händlereigenschaft ist hier IMO auch AGB-Recht anwendbar, somit der §309 einschlägig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wundert mich, dass eBay die Auktionen nicht gesperrt hat
- falsche Kategorie (ihr verkauft den Kaufvertrag und nicht das Auto)
- eine Gebührenhintergehung könnte angenommen werden (immerhin scheint es, dass sich "offiziell über einen Mercedes Vertragshändler" auf den VK bezieht)
- Links auf externe Seiten (Bilder und Verweise; die Preisliste könnte theoretisch nachträglich noch geändert werden)
- die Vertragsbedingungen mit dem ganzen Kleingedruckten auf der Rückseite des Kaufvertrages (für den Wagen) nicht genannt werden

Dies sind alles Punkte, die diese Auktion bei eBay verbieten.
Wenn Mercedes den K nun nicht als Vertragspartner zulässt, oder der K einer Klausel nicht zustimmt, kann er den Vertrag widerrufen.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Also den Handel mit Kaufverträgen begehrter neuer Autos gibt es schon seit Jahrzehnten. Wie das juristisch aussieht, ob ein Verkauf eines Vertrages rechtlich wasserdicht ist, weiß ich nicht.

Die Kategorie halte ich schon für in Ordnung, denn es gibt wohl keine Kategorie für Verträge. Allerdings müßte meiner Meinung nach schon im Titel der Auktion stehen, daß es nur ein Vertrag und nicht das Auto ist.

Wegen Gebührenumgehung... ist die Verkaufsprovision bei Kfz nicht eine Pauschale?

Insgesamt kann ich Dir nur zustimmen, die Chancen zur Einklagung der Auktionspreise stehen schlecht, und wenn jemand ebay drauf aufmerksam gemacht hätte, wären die Auktionen wahrscheinlich gelöscht worden.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
boxerbaby
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Angebotsgebühren und Verkaufsprovisionen bei den Autos sind Pauschal. Da wollten wir nichts umgehen.

Gibt es denn für Verträge eine bestimmte Kategorie...?

Die zwei Autos sind privat bestellt worden, d.h. nicht gewerblich. Aber es war eben noch die Möglichkeit gegeben, die Autos individuell zu konfigurieren (und das läuft selbstverständlich über einen Vertragshändler!)

Andere Privatpersonen hatten/ haben ähnliche Auktionen laufen. Eine davon wurde allerdings von Ebay entfernt, da die Gebotssumme für den Vertrag weit über 11.000,00 Euro gestiegen ist. Da hätte man unser Angebot doch auch streichen müssen wenn es gegen die AGB's verstossen hätte, oder?

Ach ja, die Preisliste ist von Mercedes selbst gewesen. Da war nichts zu manipulieren. Hätte jeder auf der Merceds Website überprüfen können, ob das die tatsächlichen Listenpreise sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die zwei Autos sind privat bestellt worden, d.h. nicht gewerblich.

Sie dürften es schon schwer haben, glaubhaft zu machen, Sie hätten zwei Autos dieser Preisklasse *nicht* zu exakt dieser Art von Weiterverkauf angekauft.

Ergo Gewinnerzielungsabsicht. Nachhaltigkeit kann man sicher auch noch konstruieren (wenn man denn muß), sodaß Sie IMO hier klar gewerblich handeln.

Außerdem hätten Sie an dem Geschäft eh keine Freude, denn ich frage mich gerade, wie es wohl mit evtl. Gewährleistungsansprüchen Ihrer Käufer gegenüber Ihnen aussieht.

Vielleicht weiß da jemand noch mehr zu zu sagen?
Wird hier rechtlich gesehen das Auto verkauft oder um was für eine Art Geschäft handelt es sich?

Da hätte man unser Angebot doch auch streichen müssen wenn es gegen die AGB's verstossen hätte, oder?

eBay erwischt ja nie alle. :)

Abgesehen davon sind die eBay-AGB hier zweitrangig, da wir nur über den geschlossenen Kaufvertrag diskutieren können - und mit dem haben die eBay-AGB herzlich wenig zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ boxerbaby:

Niemand unterstellt Ihnen, daß Sie irgendwas manipulieren wollten. Es geht hier nur um die rein rechtliche Gültigkeit des durch die Auktion zustandegekommenen Vertrages, und da können eben auch rein formale Fehler entscheidend sein.

"Die zwei Autos sind privat bestellt worden, d.h. nicht gewerblich."
Das wäre der Fall, wenn Sie die beiden Autos eigentlich selber behalten wollten und das aus irgendeinem Grund jetzt doch nicht tun. In einem Rechtsstreit wäre es sicher schwierig, das glaubhaft zu machen.

Vielmehr spricht der Augenschein dafür, daß Sie die Bestellungen nur vorgenommen haben, um die Kaufverträge mit Gewinn weiterzuvermitteln. So verstehe ich das mit der "genialen Idee" in Ihrem ersten Posting. Somit handeln Sie automatisch gewerblich (zur Gewinnerzielung).

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
boxerbaby
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum zum Teufel ist der Verkäufer das A********h wenn der Bieter Legastheniker oder zu Blöd zum Lesen ist? Wenn jemand etwas nicht versteht dann soll er nachfragen (wie angegeben). Ach ich vergass, sie können ja nicht lesen...

Angenommen ich könnte beweisen, dass diese Autos zum Eigennutz bestellt worden wären....

RECHT hin oder her. Die Käufer müssten schon alleine für ihre Dummheit (dass sie für 1.000,00 Euro einen neuen SLK bekommen) bestraft werden.

Trotzdem danke für die ehrlichen Antworten.

Recht haben und Recht bekommen sind halt Welten....

Übrigens: Eine Käuferin hat sich jetzt für den Vertrag entschieden und übernimmt auch das Auto.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Abgesehen davon sind die eBay-AGB hier zweitrangig, da wir nur über den geschlossenen Kaufvertrag diskutieren können - und mit dem haben die eBay-AGB herzlich wenig zu tun.
Warum hat eBay den diese Regeln? Damit solche probleme vermieden werden (und er Gewinn bei eBay steigt, klar ;)

Unter normalen umständen wäre der Vertrag-Kaufvertrag nicht zustandegekommen.
Wie lange hat den K jetzt ein Widerrufsrechts auf den "gekauften" Fahrzeug-Kaufvertrag?
Welche Anzahlung muss ich leisten?
Wenn ich als K nun mit diesen "unbekannten" Bedingungen nicht einverstanden bin oder nicht in der Lage bin, diese zu erfüllen, ist der Fahrzeug-Kaufvertrag hinfällig.

Andersherum, wie ist es wenn Mercedes den Wagen erst einen Monat später liefern kann?
Die Klauseln auf dem Fahrzeug-Kaufvertrag sind für mich nicht bindend (kenne ich ja nicht und habe ich nicht angenommen). Dann ist von Seiten des VK (hier also boxerbaby) der Vertragsgegenstand nicht eingehalten worden und ich kann dann immer noch vom Vertrag zurücktreten.

Gruss
MichiM

P.S. Hast ja zumindest einen K zurück. Wenn jetzt nichts schiefgeht ;)

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Angenommen ich könnte beweisen, dass diese Autos zum Eigennutz bestellt worden wären....

Wie ich schon sagte - sehr schwierig. ;-)

RECHT hin oder her.

Wenn Sie in einem RECHTsforum fragen, bekommen Sie eben Antworten, die sich an geltendem Recht orientieren und Ihnen nicht zwangsläufig sagen, was Sie gerne hören würden.
Ihre weiteren Einlassungen sind daher hochgradig unsachlich und diesen Foren nicht angemessen.
Wenn Sie jammern wollen, machen Sie das im Ebay-Forum. ;)

Die Käufer müssten schon alleine für ihre Dummheit (dass sie für 1.000,00 Euro einen neuen SLK bekommen) bestraft werden.

Manchmal wird auch der VK bestraft, der so "dumm" war, einen Artikel zu billig einzustellen - es gab in der Tat schon Fälle, daß Fahrzeuge deutlich zu billig weggingen und das auch gerichtlich durchsetzbar war.

Ansonsten kann ich nur sagen "Wer im Glashaus sitzt...". ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

DaimlerChrysler
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
-Neufahrzeug - Verkaufsbedingungen -


I. Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ;

Weiterverkauf des Kaufgegenstandes vor Erhalt

1. ...

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten desKäufers aus dem Kaufvertrag sowie Weiterverkauf des Kaufgegenstandes vor Erhalt bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers . Bei Verstoß oder versuchtem Verstoß gegen diese Regelung kann der Verkäufer durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

II. ...
III. ...
IV. ...

V. Abnahme

1. ...

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises . Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen , wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers .

2. ...

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen .

...

Sie scheinen ja einen besonders guten Draht zu Ihrem Händler Ihres Vertrauens zu haben .

Angesichts Ihres Kaufverhaltens ( zwei Wagen ohne Spezifizierung der Ausstattungsmerkmale ) - ein Weiterverkauf liegt da geradezu auf der Hand . Ihnen liegt natürlich das schriftliche Einverständnis der DaimlerChryslerAG vor ...

Es ist schon seltsam angesichts der Tatsache , daß Mercedes aus den Erfahrungen bei der Einführung des letzten Roadsters gelernt hat und offiziell keine Wartelisten führt ...

Warum sollte ich auch Wartelisten führen als Verkäufer ,wenn ich mein Kontigent für dieses Jahr erst zu max. 70% erfüllt habe?

Warum sollte ich als Käufer demzufolge auf ebay einen Vertrag für teures Geld kaufen ,wenn ich den Wagen auch gleich beim Händler kaufen und noch bis zu 15% Rabatt erhalten kann ?

Angesichts dessen liegt mir doch der Verdacht nahe , daß es sich bei dem Verkäufer um jemanden mit guten "Kontakten" handelt also doch der gewerbl. Handel naheliegt und damit die Möglichkeiten nach Fernabsatz neben der Irrtumsanfechtung - man muß den Text schon sehr genau lesen bzw. auf das Vorgehen "geeicht" sein , um den Verkaufsumfang zu erkennen ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
boxerbaby
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte nur eine sachliche Meinung und nicht gleich als Betrüger abgestempelt werden. Aber manche scheinen hier alles ziemlich persönlich zu nehmen. Hätte ich vor jemanden "abzuzocken" würde ich anders vorgehen. Danke für nichts.


Wenn ich das nächste Mal wieder streitsüchtig bin melde ich mich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ psst:

Diese eine Frage ist wirklich interessant: Was ist, wenn der Händler oder DC den neuen Käufer ablehnten (z.B. wegen zweifelhafter Bonität)? Dieser Käufer hätte ja eigentlich einen gültigen Vertrag mit dieser "genialen" Pappnase hier und Anspruch auf Übernahme eines SLK-Kaufvertrages. Könnte er dann von ihr Schadensersatz fordern?

Wir werden es nie erfahren. Wie Du geschrieben hast gehört schon eine große Portion Naivität und Uninformiertheit dazu, derzeit für ein Auto mehr als den Listenpreis zu bezahlen.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Nur kurz:
Es gab einen Fall, wo bei irreführendem Angebotstext jemand tatsächlich einen PKW zu einem Schnäppchenpreis bekam.

Ich wundere mich nur, dass der Verkäufer hier nicht heilfroh ist, dass die Käufer
ihren Kauf nicht einklagen,
Ich würde "ganz schön still" sein an ihrer Stelle.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Vertragsbedingungen hin oder her.
Fakt ist das das weitervekaufen von Neufahrzeugen wirklich schon seit über 10 Jahren Gang und Gebe ist.
Angefangen hat das damals mit dem BMW Z1 glaube ich und selbst die öffentlichen Medien ( Vox, und NTV) erwähnen, das Leute die keine Geduld haben, die Lieferzeiten von teilweise über 14 Monaten hinzunehmen, sollten mal in eine Auto-Motor-Sport Zeitschrift nachsehen, da werden Verträge angeboten und man kann somit die Lieferzeiten verkürzen.
Wie das dann im Detail abläuft weiß ich nicht, aber es ist durchaus Legitim.
Genauso werden ja Leasingverträge zur Übernahme angeboten und kein normaler Mensch geht dann davon aus, das er für ein paar Hundert Euro ein komplettes Auto erhält.

Warum sollte Boxerbaby also nicht auch die "größte Auktionsplattform " nutzen um zig tausende von evtl. Interessenten anzusprechen.
Ich denke er ist im Recht und der Käufer im diesem Fall ist echt ein Heini.

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Campa:

Es ist nicht unüblich, sowas zu machen, und das gab es schon Ende der 70er Jahre, z.B. mit dem damals ganz neuen T-Modell von Mercedes, das mehrere Jahre Lieferfrist hatte. Wenn alle sich einig sind und Autohändler/-hersteller mitspielen ist das alles sicher kein Problem.

Die Frage hier aber war, ob ein solcher Verkauf eines Kaufvertrags einklagbar ist, und da bestehen schon Zweifel. Spielschulden sind auch nicht einklagbar, auch wenn das Spiel an sich legal war. Es fehlte hier zum Beispiel bei Abschluß des Kaufvertrags (Auktionsende) die von DC geforderte schriftliche Zustimmung des Autohändlers (siehe die von psst ziterten DC-AGBs). Also wurde etwas versteigert, über das der Versteigernde nicht frei verfügen konnte.

Ich mit mit Dir der Meinung, daß man so ein Angebot in der Rubrik Auto einstellen darf, aber es müßte schon im Titel stehen, daß es nur ein Kaufvertrag/Liefertermin ist und nicht erst irgendwo im Text.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

@bear

Da stimme ich dir zu, für Einklagbar halte ich das auch nicht.
Bin eigentlich nur darauf eingegangen weil der V. der Meinung war er würde nun als Betrüger dargestellt werden und das sehe ich ganz und gar nicht so.

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@ Campa:

Nein, sie ist unverschämt, aber keine Betrügerin, ich sehe auch nicht, daß irgendjemand die Verkäuferin als Betrügerin hingestellt hat. Doch "kein Betrug" heißt noch lange nicht "im Recht", sonst hätten es die Zivilgerichte viel einfacher.

Ich denke, wir sind uns einig und kaufen einen Neuwagen wenn überhaupt, dann direkt beim Händler oder Importeur ;-)

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja Bear,

ab in die Staaten und ein passendes Modell ausgesucht,
so umgehen wir wenigstens die deutsche Aufpreisstruktur der Händler ;-)

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Solang es kein SLK ist... bin noch zu jung ;-)

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich bin auch auf BOXERBABY`s Seite. Der Text ist deutlich!

Wer rennt den kurz vor Ladenschluß in den Supermarkt, greift sich ein Six Pack Bier und rügt am nächsten Morgen, er habe "noname Bier" trinken müssen, weil er in der Eile das Etikett nicht richtig habe lesen können?

@ "psst": Es ist also kein Problem neue SLKs zu bekommen? Dann besorg mir doch mal einen mit 15 % Rabatt...

Die guten Kontakte bilden doch einen Mehrwert, der sich durchaus verkaufen läßt - zu recht, wie ich meine.

Dennoch würde ich nicht klagen, sondern negativ bewerten und wenn das gleiche zurückkommt ggf. gerichtlich gegen die Bewertung vorgehen!


Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Text ist deutlich!
Ich bleibe dabei - der Text ist eindeutig, zweideutig.

Mal davon abgesehen, dass es sich um einen "Lesefehler" gehandelt haben wird, kann Sie froh sein, wenn der Wagen noch nicht konfiguriert war:
Wir besorgen Ihnen das Auto trotz langer Wartezeiten!
...
Nach Ablauf der Auktion setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir stellen Ihnen sofort Ihren neuen SLK R171 zusammen

Wir!
Der Händler besorgt mir das Auto - also
VK = Händler
Händler = gewerblich
gewerblich = 14 Tage Widerrufsrecht

Mal aus eigenem Interesse:
Wie ist das denn, wenn der K nun "alle" Sonderausstattungen auswählt - der Verkauf erfolgt ja laut Beschreibung zum Listenpreis.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Wir besorgen Ihnen das Auto trotz langer Wartezeiten!
...
Nach Ablauf der Auktion setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir stellen Ihnen sofort Ihren neuen SLK R171 zusammen
Wir!
Der Händler besorgt mir das Auto - also
VK = Händler
Händler = gewerblich
gewerblich = 14 Tage Widerrufsrecht"
----------------------------------
Also Michim,
ich denke das hier ganz klar gesagt wurde das sich "Wir" aus meine Mann und Ich zusammensetzt = Privat.
Wenn Sie und ihr Partner zur Party oder zum einkaufen gehen, sind Sie auch nicht gleich eine Firma, oder? -keep smiling-

2.
Mal aus eigenem Interesse:
Wie ist das denn, wenn der K nun "alle" Sonderausstattungen auswählt - der Verkauf erfolgt ja laut Beschreibung zum Listenpreis.

Ganz einfach, der Listenpreis sagt nichts anderes aus, als das der eBay Verkäufer an weiterer Konfiguration des Fahrezeuges nichts verdient, sondern das die Abgaben rein an DB gebunden sind und erfolgen.

Ähnlich als wenn Sie an einer Opernkasse stehen und statt sich vorzudrängeln einfach dem Männchen in der Schlange auf Platz 12 mal einige Euros in die Hand drücken, damit Sie ihre Karte (und auch Platzwauswahl) vorher auswählen können und NICHT so lange warten müssen.

SO, und hier mal einen Link von einem professionellen Anbieter in einer bekannten Autozeitschrift.

http://motorpresse.autoscout24.de/ger/detail.asp?ts=367917.2&id=26030669

Guß Campa







0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

ich denke das hier ganz klar gesagt wurde das sich "Wir" aus meine Mann und Ich zusammensetzt = Privat.
Jaja, hier (im Forum) aber in der Auktion sieht das anders aus. Dort steht lediglich der VK als WIR.
Der VK geht ja einen Vertrag nur mit dem VK ein - also Mann oder Frau.

Ganz einfach, der Listenpreis sagt nichts anderes aus, als das der eBay Verkäufer an weiterer Konfiguration des Fahrezeuges nichts verdient, sondern das die Abgaben rein an DB gebunden sind und erfolgen.
Mal als Vergleich zu deinem gefundenem professionellem Anbieter:
Angegebener Endkundenpreis ist Listenpreis mit Serienaustattung laut Mercedes-Benz. Preis richtet sich nach Ausstattung und Modell.
In der Auktion steht nichts von Serienaussattung - nur Listenpreis, mit konfigurierbaren Sonderaustattungen.
Ausserdem wird auf dieser Seite eindeutig genannt, dasss es sich um einen "gewerblichen" Händler handelt!

Klar, ich kann mir die Karten bei der Oper auch vorbestellen oder auf dem "Schwarzmarkt" kaufen. Muss ich auch nicht warten ;)

Die Beispiele sind ein wenig abwegig (sowohl Bier als die Operkarten) - habe nur leider bisher keinen vernünftigen Vergleich gefunden:(

Die Hauptfrage besteht ja darin, ob der VK gewerblich tätig ist - und das scheint hier der Fall zu sein.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wer rennt den kurz vor Ladenschluß in den Supermarkt, greift sich ein Six Pack Bier und rügt am nächsten Morgen, er habe "noname Bier" trinken müssen, weil er in der Eile das Etikett nicht richtig habe lesen können?

Besseres Beispiel:

wer rennt kurz vor Ladenschluß in den Supermarkt, greift sich einen "Playboy" und stellt zuhause fest, daß er innen drin nicht etwa nackte Frauen sieht, sondern nur den Text "Sie haben das Recht erworben, einen 'Playboy' zum Ladenpreis zu kaufen"?
Derjenige wäre sicherlich nicht erfreut. ;)

Dennoch würde ich nicht klagen, sondern negativ bewerten und wenn das gleiche zurückkommt ggf. gerichtlich gegen die Bewertung vorgehen!

Letzteres aber kaum, wenn die Bewertung sachlich ist.
"Beschwerde: irreführende Beschreibung" ist sicherlich kaum gerichtlich angreifbar.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich finde die Beschreibung nicht irreführend. Wer lesen kann und am rechtsverkehr teilnimmt, ist nicht schutzbedürftig.

Pacta sunt servanda;)

Aber von einem privaten Verkauf würde auch ich nicht ausgehen. Daher wird wohl das Widerrufsrecht greifen, solange nicht schon "konfiguriert" wurde.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
"Glück zu zerstören, ist leicht, wiederzugeben - so schwer!" (Herder)

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