Hallo,
ich habe über Ebay privat ein DSL-Router (für ~20€) verkauft, ordnungsgemäß Verpackt und verschickt.
Nach einigen Tagen meldete sich der Käufer per Mail und sagte, dass das Netzteil durch den Transport in 2 Teile gebrochen wäre. Funktioniert aber noch.
Nun möchte er deshalb von den 20€ 15€ erstattet haben.
Er schickte mir auch ein Bild von einem zerbrochenen Netzteil (sah allerdings nicht aus, als ob durch den Transport so ein großer Bruch entstehen und sich alles verbiegen kann - ob das nun das Netzteil von dem verkauften Router ist weiß ich nicht.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Muss ich wirklich die 15€ erstatten?
Muss ich den Artikel zurück nehen, falls er das möchte? Wie sieht das aus bei privaten Verkäufen über Ebay? Was könnte schlimmstenfalles passieren, wenn ich den Artikel nicht erstatte? - Der Schaden kann ja auch dem Käufer entstanden sein??
Ich habe jedenfalls den Router ordnungsgemäß in Luftpolsterfolie verpackt verschickt.
Grüße
mysunny60
-- Editiert von mysunny60 am 11.12.2008 23:23
Käufer beschwert sich über Transportschaden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Für Privatverkäufer:
>Was könnte schlimmstenfalles passieren, wenn ich den Artikel nicht erstatte?
Bekommst halt eine schlechte Bewertung. Und wenn dies öfters geschieht, sieht Ebay neuerdings Sanktionen vor.
>Wenn du allerdings ordnungsgemäß in Luftpolsterfolie verpackt und verschickt hast, liegt es allein an deiner Kulanz mit der Erstattung und deren Höhe. Musst halt selber wissen, wie viel dir gute Bewertungen wert sind.
Lieben Gruß Angel
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
-- Editiert von Angel83 am 11.12.2008 23:41
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wir sieht das rechtlich aus? Ich verschicke privat ein Gerät, dass ich versteigert habe, auf dem Transportweg bricht das Netzteil.
Muss dann der private Verkäufer rechtlich gesehen den Artikel zurück nehmen bzw. etwas erstatten?
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Es steht und fällt mit der Verpackung. Der Verkäufer schuldet eine angemessene Verpackung, steht nirgendwo schwarz auf weiß im Gesetz, ist aber eine Nebenpflicht des Verkäufers, die unabdingbar ist, die Anforderungen daran bestimmt das Transportunternehmen lt. seinen AGB, also z. B. die Post. Und diese Anforderungen sind hoch.
Das sieht man schon daran, wenn etwas versichert verschickt wird. Im Regelfall bekommt man von der Post die Auskunft bei einem schaden, dass die Sache nicht den Anforderungen entsprechend gut verpackt wurde. Folge: Es gibt keinen Schadenersatz durch die Versicherung, der Verkäufer haftet fast immer, da er nicht angemessen verpackt hat.
Beim Einliefern bei der Post geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung auf den Käufer über (Versendungskauf). Wenn die Ware jetzt trotz guter Verpackung beschädigt würde, wäre es Sache des Käufers.
Ob das hier Dein Netzteil ist, kann keiner beurteilen, auch nicht, ob Du gut verpackt hast oder nicht. Beweispflichtig ist der Käufer. ER muss nachweisen, dass die Verpackung nicht ausreichend war. Das könnte er machen, wenn er Zeugen hätte, die beim Auspacken dabei waren. Er könnte auch die Ware einschl. Verpackung zum Versandunternehmen bringen und sich dort bestätigen lassen, ob die Verpackung den Vorschriften nach geeignet war oder nicht. Denke nicht, dass das jemand für eine Sache mit einem relativ geringen Wert tut, zumal das Netzteil noch funktioniert...
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