Käufer behauptet ware kaputt

20. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
matze74182
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet ware kaputt

Hallo,

habe ein dringendes Problem. und zwar.

habe bei Ebay ein Bassreflexgehäuse versteigert und es dem käufer geschickt. die ware war absolut in ordnung keinerlei beschädigung. Also ich bin mir keiner schuld besusst.

Jetzt habe ich von ihm eine mail bekommen ob ich ihn verarschen wolle, und er hat mir drei bilder geschickt wo man sehen kann das sie ausgebrochen ist an der seite, auf den bildern kann man sogar lesen das sie um 20 uhr gemacht worden sind.
man kann deuttlich erkennen das die reflexkiste beschädigt ist , so wie wenn sie einem runterfliegt und sie beschädigt wird.

ich denke das ihm selber die box untergefallen ist oder ein transportschaden.

was muß ich nun machen ? ich möcht die ware ja nich zurücknehmen da ich ja ne einwandfreie ware geliefert habe und dann was kaputtes bekomme. ich bin privatverkäufer.

wär sehr dankbar für eure hilfe.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matze74182
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

fast vergessen und er droht mir halt eben mit ner klage oder anwalt wenn wir keine lösung finden würden.

muß ich da jetzt ihm das geld zrücküberweisen?

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Haben Sie die Gewährleistung ausgeschlossen? In jenem Fall müsste er eine arglistige Täuschung beweisen um weiterzukommen.


Andernfalls muss der Käufer beweisen, dass die Sache schon bei Gefahrübergang (Übergabe an das Versandunternehmen) mangelhaft war.

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#3
 Von 
matze74182
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß es leider nicht mehr ich denke aber schon das ich die ausgeschlossen habe, habe ihn ja au schon positiv bewertet und die auktion glöscht da er ja schnell überwiesen hat wars von seiner seite ja erledigt.


hab nur schiss das er ansprüche geltenmachen kann und ich dann schön abgezogt wurde.

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Keine Unterlagen mehr??
Wie können Sie so naiv sein!

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#5
 Von 
matze74182
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hab grad nochmal nachgeschaut. und konnte das löschen rückgängig machen, gott sei dank.

also ich hab noch mal reingeschaut in meine auktion und hab die gewährleistung ausgeschlossen.


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#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Zurücklehnen;)

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#7
 Von 
matze74182
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

puh da fällt mir der erste stein mal vom herzen,

und wie kann ich dem guten mann jetzt am besten antworten`? hat jemand einen rat? oder soll ich mich gar nicht melden .

also er hat geschrieben :

Wenn Sie glauben mich verar.... zu können, dann haben Sie spätestens seid grade (als ich das Paket ausgepackt habe) ein recht großes Problem!!! und ich soll ihn ja dringend anrufen zwecks kärung sonst folgen schritte und so .



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#8
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Wurde das Gehäuse denn gut verpackt? Wenn der Verkäufer bei der Verpackung geschlampt hat ist er schon für den Schaden verantwortlich...

Wie ist das Paket denn beim Käufer angekommen? Waren bereits von aussen Beschädigungen an der Verpackung erkennbar? Ich würde den Käufer nochmal nach entsprechenden Informationen fragen.

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#9
 Von 
matze74182
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also ein bassreflexgehäuse is schon sehr massiv und hat genau in einem umzugskarton gepasst. hatt ja auch genau 20 kilo gehabt. habe zum schutz des subwoofers so luftpolster davor getan. da hat nix gewackelt und gar nix. von außen waren keine schäden erkennbar am karton.

wenn halt so ein cartoon irgendwo runterfliegt könnte das schon durch das hoche gewicht auseinander gebrochen sein. aber wer wars jetzt der postbote oder der käufer ? die frage wird wohl unbeantwortet bleiben.

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#10
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
wenn halt so ein cartoon irgendwo runterfliegt könnte das schon durch das hoche gewicht auseinander gebrochen sein. aber wer wars jetzt der postbote oder der käufer ? die frage wird wohl unbeantwortet bleiben.


Naja, so wie Du das schreibst, bist Du dir anscheinend bewußt, dass die Verpackung nicht so optimal war.
Ich glaube Pakete müssen einen Fall aus etwa 1m Höhe aushalten können, damit die Verpackung als ausreichend durchgeht. Meine mal sowas gelesen zu haben...

Wenn die Ware beim Käufer defekt angekommen ist, weil der Verkäufer es schlecht Verpackt hat, hat der Verkäufer für den Transportschaden aufzukommen.

Wenn ich mit dieser Ansicht falsch liegen sollte darf man mich natürlich berichtigen. Ich meine aber es wäre so.

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#11
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Verpackung eines Versandgutes muss so ausgelegt sein, dass eine Fallhöhe aus 60 cm unbeschadet überstanden wird. Das ist die Grundlage, dass die Transportversicherung bei Beschädigung greift.

Laut Angebot ist der Frachtführer HERMES. Hier gelten die AGB, insbesondere der Artikel 6 >> genau Absatz 6.5 Schadensmeldung und Absatz 6.7 Anspruchsteller. Ebenfalls sollte der § 447 BGB nicht gänzlich ausseracht gelassen werden.

Im Moment liegen die Versäumnisse m.E. zunächst auf Seiten des Käufers. Nach der Schilderung war eine äußere Beschädigung bei der Anlieferung nicht zu erkennen. Der Umfang / das Ausmaß der Beschädigung lässt darauf schließen, dass der Transport dafür nicht ursächlich ist bzw. war.

Hier ein Link >> www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3000438

Mit unnötigem gegenseitigen Geschrei macht man sich nur Gegenseitig das Leben schwer und der lachende Dritte wäre bei einem berechtigtem Transportschaden und Fristüberschreitung zuletzt HERMES !!

Viel Erfolg bei der Fristwahrung und der Regulierung.
:wipp:
MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

-- Editiert von Commodore am 21.04.2007 03:24:22

-- Editiert von Commodore am 21.04.2007 03:28:13

-- Editiert von Commodore am 21.04.2007 03:30:44

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

hier noch ein kleiner Nachtrag:

Nach der Postabgabe ist der Verkäufer fein raus
Kann der Verkäufer einer über eBay ersteigerten Ware nachweisen, dass er das Paket bei der Post abgegeben hat, so trägt er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlustes. Die Gefahr ist mit Abgabe bei der Post auf den Käufer übergegangen. (Landgericht Berlin, 18 O 117/03 )
:dance:
MfG

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