Käufer behauptet kaputtes Gerät erhalten zu haben.

27. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
luna76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Käufer behauptet kaputtes Gerät erhalten zu haben.

Hallo,

ich hoffe wirklich ihr könnt mir helfen, bin mit meinem Latein mittlerweile am Ende.
Folgendes ist vorgefallen:

Ich habe über den Ebay-Account einer Bekannten ein Gerät versteigert. Es ging für über 200,-€ weg. Der Käufer hat auch recht schnell bezahlt. Ich habe das Gerät vor dem Versand nochmal getestet (es war alles einwandfrei und war auch äusserlich in bestem Zustand) und dann in der OVP in einen Karton mit ausreichend Füllware gelegt und mit Hermes verschickt. Ein Paar Tage später leitete meine Bekannte eine Mail des Verkäufers an mich weiter. Die Ware sei beschädigt und defekt. Das Gerät wäre mit einem Schraubenzieher geöffnet worden! Zudem schickte der Verkäufer Fotos. Ich dachte mich trifft der Schlag! Die Bilder zeigen ein Gerät, das meinem zwar sehr ähnlich sieht aber in einem Zustand, der sich nur noch als Schrotthaufen beschreiben lässt. Es ist auf jeden Fall geöffnete worden, es sieht aus als ob der Deckel nur auf dem Gehäuse aufliegt und das Metall ist verbogen. Der Käufer fordert sein Geld zurück, sonst leitet er rechtliche Schritte ein. Sobald er sein Geld hat schickt er mir das Gerät zurück....
Mein erster Gedanke war, sofort Strafanzeige gegen den Käufer zu stellen. Allerdings lief die Auktion ja über meine Bekannte und die meint es war mein Gerät u ich solle das somit auch klären! Kann ich den trotzdem bei der Polizei eine Anzeige aufgeben obwohl es über sie lief?
Ich wäre ja bereit dem Käufer den Betrag zu erstatten, allerdings will ich dann auch mein Gerät in dem Zustand zurückhaben in dem es sich befand als ich es verschickt habe und nicht den Haufen Müll den er abfotografiert hat.
Bitte helft mir, ich bin ziemlich verzweifelt.
Zur Info: das Gerät war drei Monate alt.
Es war ein Privatverkauf, Garantie, Rücknahme und Gewährleistung wurden ausgeschlossen.

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8 Antworten
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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Natürlich ist Deine Bekannte für den Käufer der Ansprechpartner, da Vertragspartner. Und natürlich bestehen aber auch Rechtsverhältnisse zwischen Dir und Deiner Bekannten, es ändert aber nichts am Grundproblem.

Der Käufer macht hier einen Sachmangel geltend oder versucht dieses. Und Du befürchtest, dass das möglicherweise nicht Dein Gerät ist, was da reklamiert wird, sondern ein anderes (dass der Käufer praktisch das Gerät ausgetauscht hat, wie es vielfach bei eBay-Betrügereien passiert).

Es gibt eigentlich nur eine empfehlenswerte Möglichkeit. Der Käufer muss Dir das Gerät (auf seine Kosten vorerst) zur Prüfung zurückschicken. Wenn es ankommt, öffnest Du das Paket erst unter Zeugen. Mache Fotos von dem Gerät (Beweis).

Ist es Dein Gerät und ist es in dem Zustand, wie Du es verschickt hast (es wäre sehr gut, wenn jemand diesen Zustand bezeugen könnte im Falle eines Falles), muss du einfach schauen, ob die Reklamation berechtigt ist. Ist sie das, hast Du den Käufer zu entschädigen. Auch, wenn es ein Schaden ist, der deshalb entstanden ist, weil das Gerät schlecht verpackt war.

Ist es NICHT Dein Gerät ODER hat der Käufer das Gerät geöffnet oder etwas kaputt gemacht, lehnst Du den Anspruch ab.

Unter KEINEN UMSTÄNDEN hat der Käufer einen Anspruch darauf, zuerst das Geld zu bekommen und dann die Ware zurückzuschicken. Genau umgekehrt ist es richtig. Nacherfüllung geht immer vor.

Die Alternative wäre, den Anspruch direkt abzulehnen, hat aber den Nachteil, dass der Käufer nach Setzen einer Frist und deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten könnte, wenn er damit durchkommt, haben wir hier tatsächlich die Situation, dass eine Rückabwicklung Zug um Zug geschehen muss. Und der Erfüllungsort ist dann da, wo sich die Ware befindet, hier also beim Käufer. Wenn Du das Gerät nicht selbst abholen kannst, weil es vielleicht zu weit weg ist, musst Du erst das Geld überweisen und bekommst dann erst das Gerät zurückgeschickt.

Dass das äußerst übel ist, kannst Du Dir vorstellen, denn wenn es jetzt tatsächlich ein anderes kaputtes Gerät ist , stehst Du erst einmal dumm da.

Also: Gerät zurückschicken lassen -> Prüfen. Danach wie beschrieben. Es wäre nicht schlecht, wenn noch irgendwelche Unterlagen vom Gerät vorhanden wären, Kassenbon etc. -> alles Beweismittel für den Fall, dass es ich beim zurückgeschickten Gerät um ein altes Gerät handeln würde.

Eine Strafanzeige kann man notfalls immer noch stellen...





-- Editiert von bogus1 am 28.11.2008 08:58

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#3
 Von 
luna76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Vorab vielen Dank für die schnellen Antworten. Wie aber gehe ich weiter vor, wenn ich mir das Gerät zurücksenden lasse und feststelle, es ist nicht mein Gerät oder es ist mein Gerät und in genau dem Zustand, den er auf den Bildern dokumentiert? Soll ich es dann zurückschicken und verlangen, dass ich mein Gerät in seinem ursprünglichen Zustand wiedererhalte?
Im Übrigen hat er gleich nach Erhalt eine Negativ-Bewertung abgegeben. Ich habe bei Google etwas recherchiert und herausgefunden, dass unter seiner angegebenen E-Mail-Adresse ein anderer Vorname, als der bei Ebay angegebene zu finden ist. Ich habe auch Ebay schon um Hilfe gebeten aber denke mal viel werden die auch nicht machen...

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Vorab vielen Dank für die schnellen Antworten. Wie aber gehe ich weiter vor, wenn ich mir das Gerät zurücksenden lasse und feststelle, es ist nicht mein Gerät oder es ist mein Gerät und in genau dem Zustand, den er auf den Bildern dokumentiert? Soll ich es dann zurückschicken und verlangen, dass ich mein Gerät in seinem ursprünglichen Zustand wiedererhalte?

Wie soll man das denn verstehen? :augenroll:

Befolge bitte genau das, was ich oben geschrieben habe, das Paket wird nur unter Zeugen geöffnet. Ist es nicht Dein Gerät oder ist es nicht in dem von dir abgeschickten Zustand, dann schreibst Du ihm das (Einschreiben-Rückschein) und lehnst seinen Anspruch auf Nacherfüllung glattweg und endgültig ab.

Wenn es ein anderes Gerät ist, würde ich zur Polizei marschieren und Anzeige wegen Betruges machen.

Ist es beschädigt, weil geöffnet oder so, lässt du Dir das von Deinem Zeugen schriftlich bestätigen. Auch hier wird per Einschreiben-Rückschein der Anspruch abgelehnt.

Wenn er das beschädigte Gerät wieder haben will, soll er erst einmal Porto überweisen.

Unter keinen Umständen kriegt der die Möglichkeit mehr, das richtige Gerät, falls er es noch hat, zurückzuschicken.

Das kann er einklagen, wenn er will. Das ist Betrug, der kann froh sein, wenn er mit heiler Haut davon kommt.

In beiden Fällen Fotos vom Gerät machen.

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#5
 Von 
luna76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

also mittlerweile hat er mir das Gerät geschickt....Er meinte ja, es funktioniert nicht, schonmal falsch - es funktioniert, allerdings ist die Firmware nicht mehr drauf, die war aber noch drauf als ich es verschickt habe...ich habe ihm jetzt eine Frist gesetzt um mir die erneuten Portokosten zu überweisen und ihm geschrieben, dass ich dann das Gerät, nach Portokosteneingang umgehend zurückschicken werde. Was ich auch etwas komisch finde, der Techniker konnte mir nicht 100% bestätigen mit welchem Werkzeug das Gerät geöffnet wurde, der Käufer weiß es aber (also er schreibt es sei mit einem Schraubenzieher geöffnet worden, das würde man sofort sehen).
Ich gehe allerdings davon aus, nach dem ganzen Hickhack per Mail, dass er sich querstellen wird und weiterhin sein Geld einfordern wird. Wie soll ich dann weiter verfahren?
Danke schonmal im Voraus für die Antworten.

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

An dem Gerät ist nichts beschädigt und es funktioniert, hat demnach keinen Fehler und es ist Dein Gerät?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
luna76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

laut Seriennummer ist es mein Gerät. Allerdings wurde es tatsächlich geöffnet und befindet sich in einem weitaus schlechterem Zustand als ich es verschickt habe. Wie gesagt, die Firmware wurde gelöscht, die war bei mir auch noch drauf und da das Gerät geöffnet wurde, spielt der Hersteller diese auch nicht kostenlos drauf (Garantie ist erloschen, durch das Öffnen). Auf der Rückseite sind jetzt tiefe Kratzer, auch die waren vorher nicht vorhanden. An den Seiten ist das Metall völlig verbogen, der Techniker meinte, dies wäre durch ziemlich brutales Vorgehen entstanden, also durch unsachgemäßes Öffnen. Wie gesagt, es befand sich in einem sehr gutem Zustand als ich es verschickt habe und das kann man nun bei weitem nicht mehr sagen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Ja gut, Du hast ja dargelegt, dass die Beschädigungen vorher nicht da waren, also können sie nur beim Käufer entstanden sein.

-> Ich gehe allerdings davon aus, nach dem ganzen Hickhack per Mail, dass er sich querstellen wird und weiterhin sein Geld einfordern wird. Wie soll ich dann weiter verfahren?

Teile dem Käufer mit, dass das Gerät nicht mehr in dem von dir verschickten Zustand ist, schreibe genau das, was der Reparaturdienst dargelegt hat, lehne den Anspruch des Käufers ab und fertig.

Wenn er sein Gerät wieder zurück haben möchte, soll er das Porto überweisen, dann bekommt er es wieder zugeschickt (und kann weiter basteln).

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