Käufer will Geld wieder haben (nach einem Monat)

17. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Tobi1908
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer will Geld wieder haben (nach einem Monat)

Es geht darum, dass ich vor ca. einem Monaten
einen neuen mp3-Player auf Ebay verkauft
habe. Nun nach ca. einem Monat meldet sich der
Käufer und meint, dass etwas an dem Gerät nicht ok wäre und er alles Rückabwickeln möchte. Ich habe gesagt, dass dies nicht mehr möglich ist, er mir jedoch den Player zuschicken könnte und ich ihn dann ins Werk schicke um ihn machen zu lassen.

Er meint nun jedoch, dass er dies nicht will und seinen Anwalt einschaltet, wenn ich ihm nicht gleich das Geld wieder überwiese.....

Nun zu meiner Frage, muss ich ihm das Geld wieder geben?! Nicht , oder? Das mit der Reparatur geht doch voll ok, oder?!
Wenn er ihn ihm Geschäft kauft kann er den Player ja auch nicht nach einem Monat zurück geben?!

Danke
MfG Tobias

P.s: Wie sieht es aus, wenn ich einen Zeugen habe, dass alles ging
wie ich den Player verschickt habe? Muss ich dann überhaupt etwas reparieren lassen?!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nach dem neuen Kaufrecht trifft Sie eine längere Gewährleistungsfrist. Sollten Sie Verkäufe sogar gewerbsmäßig tätigen, beträgt diese sogar zwei Jahre.

Prinzipiell hat der Käufer das Recht zu wandeln, also das Geld zurückvzu verlangen: Aber primär soll dem Verkäufer, also Ihnen, zunächst die Möglichkeit gegeben werden, das Produkt nachzubessern. SIe boten hier dem Käufer diese Nachbesserung an, was auch völlig ok ist. Diese erscheint mir auch nicht aussichtslos, also können SIe darauf zu bestehen, den Player erst nachbessern zu wollen.

mfg

Freak

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#2
 Von 
Tobi1908
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, aber dieses neue Recht ist doch nur für Gewerbe bzw. Geschäfte, oder?! Wenn ich etwas privat verkaufe sieht es doch ganz anders aus?! Oder liege ich hier falsch?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nivada
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube das mußt du in der Artikelbeschreibung dazu schreiben, lese immer öfter "Privatverkauf, daher keine Garantie, bzw. Gewährleistung, blabla..."

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