Käufer meldet sich nicht

17. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
CvH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer meldet sich nicht

Hallo,

ich habe bei ebay ein Original MS Office 97 versteigert (von privat) und dafür ca. 300 € als Höchstgebot erzielt.

Der Bieter hat sich danach ordnungsgemäß mit mir in Verbindung gesetzt. Auf meine Nachricht mit Bankverbindung und Betrag hat er noch meinen vollständigen Namen nachgefragt, weil ich vergessen hatte, den mit meiner Bankverbindung anzugeben, nach meiner Antwort hat er nochmal nachgefragt und ich habe nochmal geantwortet und dann habe ich nie wieder von ihm gehört. Das Geld ist immer noch nicht überwiesen, ich versuche ständig ihn anzurufen, erreiche ihn aber nie und habe ihm schon diverse Mahnungen per Email geschickt zuletzt die Mail über die Funktion "Meldung unzuverlässiger Bieter". Die Versteigerung ist nun bereits seit über 2 Wochen beendet.

Kann ich irgendetwas über einen Anwalt machen, um an mein Geld zu kommen? Hätte ich da Aussicht auf Erfolg? Ich weiß nicht, was ich noch tun soll. Und es geht um zu viel Geld, als dass ich es einfach in die Tonne trete.

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Freundlichen Gruß
Catharina von Hobe

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sandtfoss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo CvH

hast du die Ware etwa schon an den Käufer verschickt?

silvia

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#2
 Von 
CvH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, habe ich nicht... zum Glück. Es geht für mich nur darum, dass ich will, dass der doch zustande gekommene Kaufvertrag auch erfüllt wird. Wer weiß, ob ich bei einem zweiter Versuch, den Artikel zu versteigern, wieder so viel erziele...

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Nach Ihren Ausführungen spricht alles für Sie - Sie könnten rechtliche Schritte einleiten und würden sicherlich auch obsiegen, wenn sie den Käufer ermittlen können - nicht immer stimmen die Adressen bei ebay.

Nachdem Ihnen aber noch kein großer Schaden entstanden ist (nur ebay-Kosten, da Ware noch nicht versandt) ist es ratsam genau zu überlegen ob sie hier dem schlechten Geld (Kaufpreisforderung) noch gutes Geld (Gerichtsgebühren, Mahn- und Anwaltsgebühren) hinterherwerfen sollten.

Natürlich können Sie dem Käufer erst mal rechtliche Schritte androhen, wenn er dann aber immer noch nicht reagiert, am besten neu einstellen und nochmal versteigern - ist am Ende weniger Ärger und geringeres Risiko - natürlich nicht die neg. Bewertung vergessen.

Gruß MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CvH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis. Wahrscheinlich haben Sie Recht. Ich haben den Herrn inzwischen endlich telefonisch erreicht und er war sehr nett am Telefon. Hat gesagt, er hätte keine Mail von mir erhalten (was mich nach wie vor misstrauisch macht, da seine Mails bei mir ja ankommen) und wäre immer noch sehr interessiert. Ich habe ihm dann nochmal genau meine Bankverbindung und alles genannt und er hat mir versprochen, umgehend zu überweisen. Mal sehen, was die nächsten Tage bringen...

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