Käufer fordert sein Geld zurück. Rechtens?

19. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Kevin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer fordert sein Geld zurück. Rechtens?

Hallo miteinander,

habe am 28. Juni 02 ein schnurloses Telefon versteigert (Privat!). Das Telefon wurde nur 3 Tage lang genutzt und danach halt
versteigert da es mir nicht so zusagte (war ein Geschenk).
Es befand sich in einem tadelosem Zustand. Nun hat mich heute,
19. Juni 02, der Käufer angeschrieben das das Telefon nicht mehr
laden würde, die Akkus also kaputt sein und er den bezahlten
Betrag zurück haben möchte, falls ich nicht in 3 Tagen antworte,
will er sich bei Ebay über mich beschweren!

Er schreibt da das Telefon nicht funktioniert, wäre in verpflichtet
es zurückzunehmen und das Geld zurückzuüberweisen.

Meine Freundin und ich können bezeugen, das das Telefon 100%tig
in Ordnung war. Was soll ich nun tun?

Habe noch die Rechnung, könnte ich ihm die nicht zuschicken,
damit er mit der Firma, wo es bestellt wurde, einen Garantie-
austausch der Ladestation ausmacht?

Gruß Kevin

Hier die Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2033712177

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

a) Ihre Ausschreibung "3 Tage alt" und "3 Tag genutzt" kann man in Verbindung mit "neuwertig" als neu verstehen - doch das scheint so wohl nicht zuzutreffen. Wann wurde das Gerät vom ursprünglichen Käufer erworben ?

b) Sie haben die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, damit sind Sie wohl auch als Privatverkäufer in der Pflicht.

c) Dass ein Gerät, das Sie von einem Dritten als Geschenk erhalten haben und selbst nur kurz nutzten, ein Problem mit den Akkus hat ist nicht ungewöhnlich. Insoweit sehe ich das Zeugnis Ihrer Freundin nur als begrenzt hilfreich an.

Ich würde den Käufer bitten, das Gerät an Sie zur Prüfung zuzusenden. Wenn er recht hat würde ich ihm die Versandkosten ersetzen und nachbessern.

Auch wenn die Bewertungsbilanz des Käufers gut aussieht, hat er mit seiner Bewertung an Sie "Lob, Alles wunderprächtig gelaufen" das Geschäft positiv bewertet. Insoweit stimmt seine Ansicht nach Erhalt mit Ihrer und Ihrer Freundin überein ... jetzt muss eben noch das nicht sofort ersichtliche Thema Akku vom Tisch.

Gruß,

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kevin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

Danke für Deine Antwort. Auch wenn sie für mich nicht erfreulich ist. :(
Hätte ich den das Recht auf Nachbesserung? Ich denke da ans einschicken. Habe mit der Firma, wo das Telefon erstanden wurde, gesprochen. Man sagte ich solle es komplett einschicken und man würde es dann reparieren bzw. austauschen.

Könnte der Käufer dies abschlagen und sofort sein Geld einfordern?

Und wie sieht´s ggf. mit einer Wertminderung durch Nutzung aus? Falls am Telefon/Display Schrammen sein sollten. Oder müßte ich diese dann still hinnehmen?

Ansonsten bleibt nur zu sagen, das dieses Forum klasse ist und ich froh bin das es Leute wie Dich gibt die einen bei solchen Fällen weiterhelfen. DANKE! ;)

Gruß Kevin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

falls der Käufer nur die Akkus bemängelt würde ich das prüfen und nachbessern, falls der Käufer die Auktion angreift (Gerät nicht wie beschrieben neuwertig) bleibt m.E. nur Wandlung und mit verbesserter Beschreibung neu ausschreiben.

In jedem Fall würde ich die Rücksendung mit einem Zeugen zusammen auspacken und ein Eingangs-Protokoll erstellen.

Gruß,

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen