Ich habe mir bei Ebay ne handy gekauft.. da ich mit meiner eltern
zuhause Bilder autauschen will.
Ich habe dadrauf hin ne gute handy gekauf nokia 8910i für 591 euro gekauft bei ebay
der verkäufer schick mir ne nika 8290 handy zu aus plastik spielzeug handy:(.#
geld will er mir nicht wieder gegeben er mein er in 2 monaten dsa sehe ich nciht ein.
jetzt ist schon monat vorbei.
habe ne anzeige bei polizei geamch aber ncoh keine antwort habe ebay mehrere email geschrieben
und sie antworten immer mit ne anzeige:(.
gibt hier ne rechtanwahl der mir helfen kann eine brief zu schreiben oder mir tuiob geben kann wie ich das geld wieder bekomme
.
oder weißt jemand das?
ich danke ihn viel mal
Jetzt komme ich zu meiner Problemm.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ich bin autuasch schüler in duetschland tut mir leid wegen mein duetsch thx
Frage :
- hast Du einen unabhängigen Zeugen, der beim Auspacken des Handys dabei war ?
- warum hast Du erst nach 1 Monat reagiert und dem verkäufer angeschrieben ?
Gruss
R. R.
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Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht bei der Polizei Strafanzeige erstattet hättest, wenn Du nicht im Recht wärst.
Gehe wie folgt vor und da Dein deutsch nicht so der Hammer ist schreibe ich Dir die Mails auch gleich mit rein die Du so übernehmen kannst. Nur ersetze die XXX durch Deine Angaben.
1) Schreibe ihm folgende Mail:
Sehr geehrter Herr xxx,
am xx.xx.xxxx habe ich bei Ihnen unter der Artikelnummer xxxxxxx ein Nokia Handy, Model 8910i ersteigert.
Bedauerlicherweise waren Sie bis zum heutigen Tag nicht dazu bereit den von Ihnen falsch versandten Artikel zurückzunehmen und mir Ersatz zu liefern.
Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 7 Werktagen zur Vertragserfüllung.
Verstreicht diese Frist ohne das Sie mir ein Handy lt. Artikelbeschreibung liefern werde ich von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Danach wartest Du 7 Werktage ab und wenn der Verkäufer sich nicht regt schickst Du ihm nach der Frist folgende Mail:
Sehr geehrter Herr XXX,
bedauerlicherweise haben Sie auf mein Schreiben vom xx.xx.xxxx nicht entsprechend reagiert und die Frist ungeschehen verstreichen lassen.´
Hiermit trete ich nun von dem Kaufvertrag mit Ihnen zurück und fordere Sie auf den Betrag von XXXX EUR (Kaufpreis + Porto) auf mein nachfolgendes Konto zu überweisen:
xxx
xxx
xxx
xxx
Dafür gebe ich Ihnen die gesetzliche Frist von 7 Werktagen.
Das von Ihnen falsch gesandte Handy wird umgehend nach Zahlungseingang an Sie zurückgeschickt.
Lassen Sie diese Frist verstreichen werde ich umgehend den ganzen Vorgang an den eBay Käuferschutz weiterleiten der dann weitere Schritte gegen Sie einleiten wird.
Für konstruktive Vorschläge zur Lösung des Problems stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Danach wende Dich an den eBay Käuferschutz und stelle einen Antrag.
http://pages.ebay.de/help/community/insurance.html
Dort hast Du die Möglichkeit zumindestens 200 Euro vom Kaufvertrag zurück zu erhalten. Eigenanteil 25 Euro.
Ansonsten bleibt Dir nur der gerichtliche Weg der natürlich lang und kostspielig ist. Aber die Polizei ist schließlich auch am forschen :o) das kann halt etwas dauern :o)
Rufe doch bei der Polizei an und frage nach dem Stand der Ermittlungen.
hi ich danke ihn viel mal bekomm man echt 200 euro wieder?
was musst ich ebay genau schreiben?
....
antowort zu fragen ich habe erst nach 1 monat ragiert da ich abgewartet habe wie es mit dem anzeige ausieht. aber da es nicht passwiert ja brauche ich eurere helfe.
ich danke euch aber kann irh mir noch genauer sagen wie ich das geld zurück satten kann von ebay auch wenn das 200euro ist thx
hi habe mehrer zeugen beim aufpacken bin ja auf ne internat:)
@jambidikus
Warum habe ich mir die ganze Mühe eigentlich gemacht????
Genauer geht es doch gar nicht mehr.
Jetzt mußt Du auch ein wenig selber aktiv werden. Außerdem mußt Du erst die Mails schreiben bevor Du den Käuferschutz beantragen kannst. Also immer schön langsam.
Was Du schreiben mußt steht auf der Seite des Käuferschutz.
Für den Ebay Käuferschutz muss man dem Verkäufer nunmal diese Fristen und Mails senden um auch nachzuweisen, dass dieser darauf nicht reagiert.
Du musst jetzt ersteinmal die erste Mail (die Sabi70 Dir vorgeschrieben hat) an den Verkäufer senden, dann ggf. nach 7 Tagen die 2. Mail mit Frist. Erst dann kannst Du Dich unter dem angegebenen Link an den Ebay Käuferschutz wenden und dort ggf. all das was Du hier auch geschrieben hast und natürlich Deine Erinnerungsmails erwähnen. Dann musst Du ohnehin abwarten ob der Käuferschutz ggf. was übernimmt.
hi ich danke dir @Sabi70 und alle leute.
aber ich hae gelesen das es nur gültig geht nach aktion ende und dann nach 30tage zeit habe ich aber jetzt sind es 35tage geht das ztrotzdem noch?
ja
Richtlinien für den eBay Käuferschutz
Voraussetzungen für die Teilnahme
Bitte beachten Sie: Der eBay Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Unter bestimmten Bedingungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je EUR 200,00 (EUR 300,00, wenn der Käufer im Besitz der eBay Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00. Auf diesen Ausgleich gibt es keinen Rechtsanspruch.
Um am Käuferschutzprogramm teilnehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bitte prüfen Sie anhand der nachfolgenden Liste, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Teilnahme am Käuferschutzprogramm gegeben sind:
Der Artikel, den Sie erworben haben, wurde bei eBay eingestellt. Wenn Sie auf der Website eines anderen Unternehmens einem Betrug zum Opfer gefallen sind, wird dies nicht durch den eBay Käuferschutz erfasst.
Sie müssen entweder Käufer eines Sofort-Kaufen-Artikels oder Höchstbietender bei einer eBay-Auktion sein.
Sie und auch der Verkäufer müssen über ein ausgeglichenes Bewertungsprofil von 0 oder besser verfügen.
Sie sind vom Handel bei eBay nicht ausgeschlossen worden.
Sie stellen Ihren Antrag auf Käuferschutz frühestens 30 Tage nach Angebotsende und spätestens 90 Tage nach Angebotsende (Datum des Poststempels).
Es kann 3-mal in 6 Monaten ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden.
Der Artikel, den Sie erworben haben, ist zulässig im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien.
Sie haben für den Artikel mehr als EUR 25,00 bezahlt. (Für jeden Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von EUR 25,00 vorgeschrieben.)
Sie haben Ihr Geld an den Verkäufer geschickt, den Artikel aber nie erhalten. Oder: Sie haben den Artikel erhalten, er entspricht aber im Wert nicht der Beschreibung des Verkäufers.
Der Käuferschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der betroffene Artikel ...
... vom Käufer in irgendeiner Weise verändert, repariert oder schon weiterverkauft wurde.
... beim Transport beschädigt wurde oder verloren ging.
... vom Käufer persönlich abgeholt oder vom Verkäufer persönlich geliefert wurde.
... bar bezahlt wurde.
... nicht über eBay gekauft wurde.
... doppelt bezahlt oder zu viel für ihn bezahlt wurde.
Käuferschutz beantragen
Bevor Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen, müssen Sie versucht haben, das Problem direkt mit dem Verkäufer zu lösen. Häufig handelt es sich um bloße Missverständnisse, die sich rasch aufklären lassen. Deswegen ist es unbedingt ratsam, zunächst freundlich per E-Mail bei dem Verkäufer nachzufragen:
Setzen Sie dem Verkäufer per E-Mail eine Frist von sieben Werktagen mit der Aufforderung, den Artikel gemäß Artikelbeschreibung zu liefern. Erwähnen Sie, dass Sie sonst vom Kaufvertrag zurücktreten werden.
Verstreicht die Frist ergebnislos, erklären Sie per E-Mail, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Verlangen Sie Ihr Geld vom Verkäufer zurück. Hierfür müssen Sie dem Verkäufer wieder eine Frist von sieben Werktagen einräumen.
Alle Voraussetzungen sind erfüllt: Sie haben den Verkäufer kontaktiert und ihm die Fristen zum Versand des Artikels bzw. zur Rückzahlung des Kaufbetrags gesetzt. Das Problem konnte dennoch nicht gelöst werden. Jetzt können Sie noch bis 90 Tage nach Angebotsende (Datum des Poststempels) - jedoch frühestens 30 Tage nach Angebotsende - bei eBay einen Antrag auf Käuferschutz stellen
Hinweis: Unabhängig von Ihrem Antrag auf Käuferschutz haben Sie die Möglichkeit, gegen den Verkäufer Anzeige zu erstatten oder Klage zu erheben.
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