Ist die Herstellergarantie an Dritte übertragbar?

9. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Samsung19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist die Herstellergarantie an Dritte übertragbar?

Hallo,

ich (Privatperson) will einen PC über ebay verkaufen. Der PC hat noch bis Mai 2008 eine Garantie des Hersteller (24 Monate Vor-Ort).
Natürlich wäre es toll und für den Käufer beruhigend zu wissen, dass noch ein Garantieanspruch besteht. Das macht den Kauf (und Verkauf) von gebrauchter Ware sicherlich etwas leichter.

Nun habe ich mir mal die Garantiebestimmungen durchgelesen.
Hier heißt es einleitend: „Die gewährte Garantie begründet eine eigene freiwillige Verpflichtung von Fujitsu Siemens Computers als Hersteller gegenüber erstmaligen Erwerbern von Neugeräten.“

Demnach kann der Käufer über ebay vermutlich bei einem Garantiefall diese nicht in Anspruch nehmen, oder?

Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass die Garantier des Herstellers Gerätegebunden ist und somit auch an Dritte übertragbar ist.

Weiß jemand etwas genaueres? Ich habe mal vorsorglich in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass ich mir nicht sicher bin, ob die „Restgarantie“ übertragbar ist.

Viele Grüße…


-- Editiert von samsung19 am 09.12.2007 19:02:05

-- Editiert von samsung19 am 09.12.2007 19:02:53

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat samsung19: Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass die Garantier des Herstellers Gerätegebunden ist und somit auch an Dritte übertragbar ist.

Das hängt vom Hersteller ab. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist die Herstellergarantie grundsätzlich eine freiwillige Leistung, und dementsprechend kann der Hersteller seine Garantiebedingungen ausgestalten, wie er möchte.

In den meisten mir bekannten Fällen führt dies dazu, daß nur der Erstkäufer einen Garantieanspruch hat. An den Garantiebedingungen von Siemens-Fujitsu sehe ich insoweit nichts zu deuteln.


-- Editiert von pedestrian am 10.12.2007 10:52:02

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bieten sie dem Käufer an im Falle eines mangels den Computer auf Ihren Namen zur Reparatur zu geben.

Der Zweitkäufer also das Gerät auf Ihren Namen (gegebenenfalls mit Ihrer Vollmacht) zum Hersteller bringt.

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#5
 Von 
Samsung19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also jetzt bin ich vollends verwirrt ;-)

Nach Antwort von Mirk, müsste die einschränkende Garantieleistung gegenüber dem Ersterwerber ja nichtig sein, da mir der Hersteller ja kaum verbieten kann, den Rechner weiterzuveräußern.
Laut pedestrian ist die Übertragung an Dritte durch den Hersteller eindeutig ausgeschlossen.
So ähnlich fasse ich es aufgrund der Klausel auch auf.

Die alternative von Stefan 5 dürfte schon deshalb problematisch sein, da die Garantieleistung ein Vor-Ort-Service beinhalt. Das heißt der Techniker kommt direkt zu mir und repariert den Rechner Vor-Ort.

Davon unabhängig: Ich habe den Rechner über ein Versandhaus bezogen. Diese sind doch seit gewisser Zeit dazu verpflichtet, 2 Jahre Gewährleistung zu bieten.
Geht diese beim Übergang auf Dritte ebenfalls verloren?

Viele Grüße…

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Samsung19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

>>>
Solange der Käufer die Originalquittung (eines Ladengeschäftes) vorlegen kann, wird das Problem doch gar nicht entstehen. Dort wird der (ursprüngliche) Käufer doch nicht namentlich erfasst.
<<<

Da ich den Rechner über ein Versandhaus erworben habe, steht auf der Rechnung meine Adresse.
Es geht mir auch darum, ob ich bei ebay mit der theoretischen Restgarantie werben kann, was nicht schlecht wäre, oder ob ich mir damit ein „Eigentor schieße“.
Sollte der PC tatsächlich in den ersten 4 Monaten nach dem Weiterverkauf defekt gehen und ich habe in meiner Artikelbeschreibung auf die Restgarantie hingewiesen, dann werde ich Probleme bekommen, wenn diese dann nicht vom Hersteller oder vom Versandhaus abgewickelt wird.

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Weshalb schließt der Vor-Ort-Service meinen Vorschlag aus?

Ist die Garantie außer auf den Erstkäufer weiter beschränkt?
Haben Sie sich mit dem Kauf verpflichtet eine eventuelle Garantiereparatur am Ort der Lieferadresse durchführen zu lassen?

Warum darf der PC nicht an einem anderen Standort sein?

Auf keinen Fall sollten Se aber mit der Garantie uneingeschränkt werben.

Sie sollten die Erstkäufergarantieproblematik nennen und schreiben, dass ein Garantiefall zwar soweit möglich über Sie abgewickelt werden kann sie aber nur Ihre Bemühungen und Mitarbeit dahingehend zusichern (bis zum Ablauf der Garantiefrist) und Sie jede persönliche Gewährleistung oder Garantie ausschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Samsung19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Stefan 5,

Sie haben sicherlich Recht. Etwas tricksen kann man da sicherlich immer.
Dazu müssten aber beide Parteien auch mitspielen.
Bei Verkäufen über ebay bin ich da aber mittlerweile sehr skeptisch.

Ich habe in der Aktion auf die eventuelle Problematik hingewiesen, so dass ich auf der sicheren Seite bin. Der Hinweis klingt halt etwas unglücklich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich ging eigentlich nicht von tricksen aus.

Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass ein Weiterverkauf nicht unzulässig ist. Die Garantie aber nur für den Erstkäufer gilt. Ertskäufer sind sie nach dem Weiterverkauf auch weiterhin.

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#11
 Von 
Samsung19
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Stefan 5,

interessanter Aspekt! Formal betrachtet sollte Ihr Hinweis korrekt sein und die gängige Praxis erklären.

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