Irrtum beim Einstellen des Artikel !

5. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lirumlarum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtum beim Einstellen des Artikel !

Habe hier ja schon etliches gelesen und jetzt ein ganz akutes Problem. Beim Einstellen eine Artikels werden die Angaben des zuletzt eingestellten Artikels übernommen. In meinem Fall Verkauf zum Festpreis statt als Startpreis mit 1 €.Das bemerkte ich leider zu spät ! Eine versuchte Änderung war nicht mehr möglich, da der Artikel innerhalb weniger Minuten verkauft wurde. Frage: Schicke ich dem Käufer jetzt einen Brief (Einschreiben) od. Mail und teile ihm mit, dass ich mich geirrt habe und nicht zu diesem Preis verkaufen werde ?
Bin für Tipps dankbar, da ich mich rechtlich doch etwas unsicher fühle !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Nun nach dem versehentlichen Hallo einmal men Kommentar zu Deiner Panne beim Wiedereinstellen eines Artkels auf der EBAY-Plattform.
Ich kann dazu nur sagen, dass Du aus diesen Fehler einach nur lernen kannst in Zukunft etwas besser aufzupassen.
Ich weiß ja nicht was Du nun mit Deiner Panne da nun für nur einen Eur eigentlich verkauft hast und ob das dann auch ein so großer Schaden wäre damit nicht nun auch leben zu können.
Ich als Käufer würde da keinen Rückzieher machen und auf den Kauf für einen Eur bestehen.
Du kannst zwar trotzdem Dich einmal an den Käufer wenden, denn womöglich verzichtet er auch auf den Kauf zumal sowohl er als auch Du ihm auch eine schlechte Bewertung geben könntest und das hilft am Ende keinen von Euch beiden.
Also in Zukunft immer erst gleich die Seite sich nochmals sofort und umgehend nochmals anschauen und abändern.
Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
es gibt hier im Forum genug Threads, wo dieser Sachverhalt (ich glaube, es hieß Erklärungsirrtum) ausführlich behandelt wurde.
Einfach mal suchen, und dem Käufer gegenüber die in diesen Threads geschilderte Erklärunbg abgeben.

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

-> Anfechten, § 119 BGB (Erklärungsirrtum) ;)
-> schriftlich, am Besten per Einschreiben

Es wäre jedoch interessant zu wissen, ium welchen Schaden es sich handelt, da eine solche Anfechtung nicht unbedingt greifen muss.

-----------------
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