Hallo zusammen, ich habe eine ganz kurze Frage.
Wenn ich auf die unten stehende Auktion bieten würde, müsste der Verkäufer mir das Ticket aushändigen? im Titel bzw. der Überschrift wirbt der Verkäufer mit einem Ticket. In der Beschreibung aber steht etwas von Manschaftsfoto. Auf Wunsch wird das Ticket ausgehändigt bzw. schenkt er es dem Bieter.
http://www.ebay.de/itm/1-Ticket-FC-Nurnberg-vs-Greuther-Furth-NORDKURVE-TOP-DERBY-DFB-POKAL-FCN-/330644673273?pt=Sportveranstaltungen_2&hash=item4cfbf552f9
-----------------
""
Irreführende Überschrift
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich würde es persönlich nicht darauf anlegen, weil bei solchen Beschreibungen meist irgendwelche Spielchen oder zumindest Scherereien vorprogrammiert sind. Insbesondere bei einem Ticket, das termingebunden ist, läuft man Gefahr dan eben ohne dazustehen (ohne dem Käufer irgendwelche Intentionen unterstellen zu wollen) aber subjektiv: Ich denke "Ja", man kann darauf bestehen.
In erster Linie wg. der Überschrift und andererseits wg. der Kategorie, die eindeutig 'Tickets > Sport' lautet und nicht 'Fotos'.
-----------------
""
In den AGB beim Ticket-Kauf steht meistens, dass der Weiterverkauf verboten ist. Vielleicht handelt es sich hier um den Versuch, dieses Verbot zu umgehen. Der Anbieter "verkauft" das Ticket ja nicht, sondern "verschenkt" es. Ist aber schon ein bisschen plump. Falls die AGB Vertragsstrafen für den Fall des verbotenen Weiterverkaufs vorsehen, wird der Anbieter da im Ernstfall kaum rumkommen.
-- Editiert _T_ am 21.11.2011 19:23
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich tippe hier auch eher darauf, daß damit das Weiterverkaufsverbot umgangen werden soll. Weil das Ticket wird ja verschenkt.
-----------------
" "
Ich tippe hier auch eher darauf, daß damit das Weiterverkaufsverbot umgangen werden soll. Weil das Ticket wird ja verschenkt.
-----------------
" "
Ich tippe hier auch eher darauf, daß damit das Weiterverkaufsverbot umgangen werden soll. Weil das Ticket wird ja verschenkt.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
26 Antworten
-
1 Antworten
-
29 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten