Irreführende Überschrift

21. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
markus_1989
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Irreführende Überschrift

Hallo zusammen, ich habe eine ganz kurze Frage.

Wenn ich auf die unten stehende Auktion bieten würde, müsste der Verkäufer mir das Ticket aushändigen? im Titel bzw. der Überschrift wirbt der Verkäufer mit einem Ticket. In der Beschreibung aber steht etwas von Manschaftsfoto. Auf Wunsch wird das Ticket ausgehändigt bzw. schenkt er es dem Bieter.

http://www.ebay.de/itm/1-Ticket-FC-Nurnberg-vs-Greuther-Furth-NORDKURVE-TOP-DERBY-DFB-POKAL-FCN-/330644673273?pt=Sportveranstaltungen_2&hash=item4cfbf552f9

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Ich würde es persönlich nicht darauf anlegen, weil bei solchen Beschreibungen meist irgendwelche Spielchen oder zumindest Scherereien vorprogrammiert sind. Insbesondere bei einem Ticket, das termingebunden ist, läuft man Gefahr dan eben ohne dazustehen (ohne dem Käufer irgendwelche Intentionen unterstellen zu wollen) aber subjektiv: Ich denke "Ja", man kann darauf bestehen.

In erster Linie wg. der Überschrift und andererseits wg. der Kategorie, die eindeutig 'Tickets > Sport' lautet und nicht 'Fotos'.

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#2
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

In den AGB beim Ticket-Kauf steht meistens, dass der Weiterverkauf verboten ist. Vielleicht handelt es sich hier um den Versuch, dieses Verbot zu umgehen. Der Anbieter "verkauft" das Ticket ja nicht, sondern "verschenkt" es. Ist aber schon ein bisschen plump. Falls die AGB Vertragsstrafen für den Fall des verbotenen Weiterverkaufs vorsehen, wird der Anbieter da im Ernstfall kaum rumkommen.

-- Editiert _T_ am 21.11.2011 19:23

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich tippe hier auch eher darauf, daß damit das Weiterverkaufsverbot umgangen werden soll. Weil das Ticket wird ja verschenkt.

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich tippe hier auch eher darauf, daß damit das Weiterverkaufsverbot umgangen werden soll. Weil das Ticket wird ja verschenkt.

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich tippe hier auch eher darauf, daß damit das Weiterverkaufsverbot umgangen werden soll. Weil das Ticket wird ja verschenkt.

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