Inventar als Privatperson verkaufen?

21. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lukas12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Inventar als Privatperson verkaufen?

Guten Abend,
mein Vater hat bis vor Kurzem ein kleines Bistro geführt, musste dieses jedoch nun schließen. Das noch vorhandene Inventar darf ich verkaufen und den Erlös auch behalten :)
Habe also fleißig Fotos gemacht und wollte Kafeemaschine und Co. bei eBay Kleinanzeigen reinstellen. Gerade habe ich jedoch gelesen, dass es unter Umständen zu Problemen kommen könnte, wenn ich dies als Privatperson mache. Möchte natürlich keine Abmahnung riskieren und auf Nummer Sicher gehen. Wie sollte ich vorgehen? Es geht um ca. 10 Artikel, alle gebraucht.
Liebe Grüße
Lukas

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Würde der Vater verkaufen, wäre das sicherlich noch gewerblich (da er Inventar aus seinem Gewerbe verkauft).
Wenn du das verkaufst, könnte man das als Umgehungsversuch ansehen (sicherlich wird dein Vater dir kaum das komplette Inventar eines Gewerbes verkauft oder geschenkt haben).
Es kommt wohl entscheidend darauf an, ob ein Außenstehender beweisen kann, daß es sich um Teile aus einem Gewerbe handelt ("5 Tische, 25 Stühle, 5 Aschenbecher, Profi-Eismaschine XY, Profi-Kaffeemaschine YZ") oder ob das auch aus einem normalen Haushalt stammen könnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lukas12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Falls ich die Artikel jedoch als gewerblicher Verkäufer einstelle, dann muss ich Gewährleistung geben, die ich auch nicht ausschließen kann, richtig? Kann man sie wenigstens einschränken? Habe außerdem gelesen, dass ich eigene AGBs bräuchte. Gibt es noch etwas anderes zu beachten?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>(sicherlich wird dein Vater dir kaum das komplette Inventar eines Gewerbes verkauft oder geschenkt haben) <hr size=1 noshade>

Nö:
quote:<hr size=1 noshade> Es geht um ca. 10 Artikel, alle gebraucht. <hr size=1 noshade>

Die meisten Bistros bestehe aus mehr als 10 Artikeln ...
:grins:



quote:<hr size=1 noshade>Falls ich die Artikel jedoch als gewerblicher Verkäufer einstelle, dann muss ich Gewährleistung geben, die ich auch nicht ausschließen kann, richtig? Kann man sie wenigstens einschränken? <hr size=1 noshade>

Gebrauchtes kann man auf 1 Jahr beschränken, Unternehmer untereinader können auch die Gewährleistung aussschließen



quote:<hr size=1 noshade>Habe außerdem gelesen, dass ich eigene AGBs bräuchte. <hr size=1 noshade>

Nein, die kann man haben, muss man aber nicht.



Die Frage ist tatsächlich
- was für Artikel das sind
- ob das nur einmalig ist
- tatsächliche Geschenke sind kein Umgehungstabestand





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
sicherlich wird dein Vater dir kaum das komplette Inventar eines Gewerbes verkauft oder geschenkt haben


Na für so unwahrscheinlich halte ich das nun aber nicht, wir kennen nicht alle Fakten, was für Artikel und in welchem Wert, dazu die finanzielle Situation des Schenkenden bzw des Beschenkten etc.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Na für so unwahrscheinlich halte ich das nun aber nicht


Ich halte es eher für einen Umgehungstatbestand. Wenn der Beschenkte Geld braucht, hätte der Schenker die Sachen selbst verkauft und ihm das Geld geschenkt anstatt ihn mit dem Verkauf von gewerblichem Inventar zu belasten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lukas12345
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich werde die Sachen also als gewerblicher Verkäufer einstellen. Kann ich dies über meinen eigenen Namen machen oder muss es über meinen Vater laufen? Ich stelle bei eBay Kleinanzeigen also einfach ein, dass ich gewerblich verkaufe, erwähne im Angebotstext, dass die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt ist und alles geht klar? Muss ich noch etwas beachten? Muss ich eine Rechnung erstellen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Gewerblicher Verkauf ist immer ein Rattenschwanz (Impressum, Wiederrufsbelehrung etc.).

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