Internetauktion

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
snonita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetauktion

Also hier mein Problem :

Ich habe zum Geburtstag neue Nike schuhe bekommen die mir zu eng ausgefallen sind,dennoch habe ich sie ein paar mal getragen & entschloss mich dann sie zu verkaufen. Und dann hab ich auch eine käuferin gefunden sie sagte sie hätte das geld montag überwiesen und ich sollte dienstag die schuhe verschicken da sie in den urlaub fliegen würde, ich willigte ein und jetzt droht sie mir mit einer Anzeige weil sie behauptet die schuhe seinen gefälscht was aber nicht sein kann weil die person mir das vergewissert hat von der ich sie geschenk bekommen hab sie seien nicht gefälscht. Sie verlangt jetzt sogar mehr Geld von mir und will zur polizei , das ding ist auch es ist gar kein geld von ihr angekommen , kann sie mich anzeigen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Klar kann sie das. Ob daraus auch etwas wird, ist die andere Frage.
Wenn du sie geschenkt bekommen hast, wird man dir wohl kaum vorsätzliche Täuschung nachweisen können.
Zivilrechtlich sieht es wieder anders aus, da dürftest du (wenn der K beweisen kann, daß es Fälschungen sind) nach wie vor die Originale schulden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snonita
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

okay dann bin ich zum teil beruhigt. Aber der käufer hat nichteinmal geld überwiesen und besteht trotzdem auf eine Anzeige selbst wenn ich zurück zahle (das würde ich ja machen nur es ist ja kein geld angekommen) und verlangt sogar mehr als den kaufpreis was soll ich machen?

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#3
 Von 
GeierWallyXY
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von snonita):
okay dann bin ich zum teil beruhigt. Aber der käufer hat nichteinmal geld überwiesen und besteht trotzdem auf eine Anzeige selbst wenn ich zurück zahle (das würde ich ja machen nur es ist ja kein geld angekommen) und verlangt sogar mehr als den kaufpreis was soll ich machen?



Wenn Du Dir wirklich sicher bist, dass die Schuhe echt sind, würde ich der Käuferin aus Kulanz die Rücknahme und die anschließende Rücküberweisung des Geldes anbieten. Frag den Bekannten nochmal, wo er sie gekauft hat, evtl. hat er ja eine Quittung als Beweis.

So wie sich das liest, sagt mir mein Bachgefühl, dass die Anzeige nur zum Druckmachen gedacht ist.. Wenn sie Montag überwiesen hat, müsste das Geld nämlich eigentlich heute eintreffen.

Wenn die Schuhe wirklich gefälscht sind, dann kann die Käuferin meines Wissens nach Nachbesserung (Lieferung von echten Schuhen) oder evtl. Schadensersatz verlangen.

Aus Interesse: Was kosten die Schuhe denn neu, was hat die Käuferin bezahlt und was verkangt sie über den Kaufpreis hinaus?


-- Editiert von GeierWallyXY am 13.05.2015 17:24

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#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Mein Bauchgefühl sagt mit, da will jemand ein paar Nikes für lau.

Könntest ja mal selbst mit Strafanzeige drohen, wenn Sie dir nicht die zugesagte Überweisung beweist. Und fordern kann sie, wenn überhaupt, dann auch nur ein paar originale Nikes. Dazu bedarf es aber auch erstmal des Beweises das die von dir geschickten gefälscht sind, woran es mit ziemlicher Sicherheit scheitern wird (außer dein Freund hat sie dir auf dem Türkei Urlaub mitgebracht)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Wenn Du Dir wirklich sicher bist, dass die Schuhe echt sind, würde ich der Käuferin aus Kulanz die Rücknahme und die anschließende Rücküberweisung des Geldes anbieten.

Wäre das falscheste was man machen kann. Denn mit etwas Pech hat die gefälschte Schuhe die sie dnan zu schickt.


Auch hier lautet wieder die goldenen Regel: erstmal die Kommunikation einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GeierWallyXY
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Wäre das falscheste was man machen kann. Denn mit etwas Pech hat die gefälschte Schuhe die sie dnan zu schickt..


Was hat sie denn zu verlieren? Bis jetzt hat sie weder Schuhe, noch Geld. Wenn andere Schuhe zurückkommen, dann gibts halt auch kein Geld zurück. Ich zweifele aber sowieso daran, ob noch überhaupt Geld ankommt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Was hat sie denn zu verlieren?

Ein paar Hundert EUR weil sie immer nocht ein Paar echte liefern muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GeierWallyXY
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Was hat sie denn zu verlieren?
Ein paar Hundert EUR weil sie immer nocht ein Paar echte liefern muss.


Nicht wenn sie die Echtheit durch Quittung oder Kontosauszug + Schenker als Zeuge nachweisen kann.

Was soll es ihr denn bringen die Kommunikation einzustellen? So bleibt es dabei, dass der Käufer die Schuhe + das Geld hat.
Würde das Geld wider erwarte noch eintrudeln, würde ich zustimmen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Könntest ja mal selbst mit Strafanzeige drohen, wenn Sie dir nicht die zugesagte Überweisung beweist.


Nö, das ist reines Zivilrecht. Man sollte der Gegenseite nie zugestehen oder sonstwie beweisen, daß man von Recht und Gesetz keine Ahnung hat. ;)

2x Hilfreiche Antwort

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