Internetauktion Kauf

29. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zeppelin123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetauktion Kauf

Hallo ich habe folgendes problem.Ich habe bei einem Internetauktionshaus Namens e... einen ARtikel ersteigert. Mobiltelefon von einem verkäufer mit sehr vielen positiven Referenzen. Als ich das Geld überwiesen hatte kam von e... eine Nachricht das der Verkäufer die Mitgliedschaft beendet hatte.
Ich wurde misstrauisch und schrieb dem Verkäufer das mir das missfällt und ich gerne einen Grund hätte weswegen er ausschied. daraufhin kam k. Antwort sondern nur das der ARtikel bald versendet wird.
Ich holte mit glück die überweisung zurück bei meiner Bank. Nun droht mir der Verkäufer lächerlicherweise mit seinem Anwalt.
Kommt er damit durch?
Wenn ja wie verhalte ich mich?
Ich habe angeboten das er das Handy schicken soll und dann bezahle ich... wobei das provokant ist nehme ich an.
Vielen Dank im voraus für Hilfe und Antwort

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Kommt er damit durch?*

Seine Ansprüche sind zumindest berechtigt. Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag. Den kannst du nicht einfach für nichtig erklären, nur weil der VK nicht mehr bei ebay angemeldet ist.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du hast einen Kaufvertrag, diesen mußt du erfüllen. Der VK kann auf die Zahlung bestehen. Ob der VK bei ebay ausgeschieden ist und warum, das spielt keine Rolle.


Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Kann mich da nur nochmals wiederholen und auch micbu bestätigen. Die Beendigung einer ebay-Mitgliedschaft ist gerade wenn das Bewertungsprofil keine auffälligen Unregelmäßigkeiten erkennen läßt nicht als Unsicherheitsanrede zu werten so wie es Mirk gerne sehen würde.

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Warum er seine Mitgliedschaft beendet sollte dich eigentlich nicht interessieren. Der Verkäufer muss und wird auch nie diesen nennen werden. Der Kaufvertrag bleibt bestehen.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wer ohne nachvollziehbaren Grund überraschend seine eBay-Mitgliedschaft beendet, der gibt zu erkennen, daß das Recht, ein Handy geliefert zu erhalten, gefährdet wird.

Das sehe ich anders.

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Schließe mich Mareike an.

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Damit steht es 5:1 :grins:

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#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ normi

Wie so häufig, oder?

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KleinerJurist

Ich wollte es ja nicht gesagt haben, weil ich letztens eines auf den Deckel bekommen habe, daß ich in so einer Situation von unserer Meinung im Gegensatz zu derjenigen von Mirk gesprochen habe.

Nun kommt gleich wieder irgendein schlauer Spruch von jemandem, daß nicht immer richtig ist, was die Mehrheit glaubt...

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#11
 Von 
Zeppelin123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe heute nochmals mit dem verkäufer gemailt und er hat geschrieben das er aufgrund seiner zahlungsunfähigkeit von ebay rausgeworfen wurde. er konnte die ebay gebühr nicht bezahlen.
Der Verkäufer bat mich darum die Ebaygebühr wenigstens zu erstatten. worauf ich aber antwortete das alles im normal falle sauber und einfach gelaufen wäre, alle probleme sind auf seiner Verursachung zurückzuführen und nicht auf meiner. Wobei ich ihm nach den vielen Antworten wohl doch wenigstens die Gebühr erstatten werde. Danke für die vielen Antworten

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#12
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Als ich das Geld überwiesen hatte kam von e... eine Nachricht das der Verkäufer die Mitgliedschaft beendet hatte.

Dann war diese Ursprungsaussage wohl falsch.
Ein Rauswurf ist etwas anderes als eine Kündigung durch das Mitglied.
In solchen Fällen mahnt ebay üblicherweise zur Vorsicht....


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#13
 Von 
Bolero2007
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein gesperrter Ebaykunde ist nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko, denn es gibt immer häufiger Streitigkeiten mit diesem Auktionshaus, weswegen sich Verkäufer weigern, Provisionen zu zahlen oder teilw. auch nicht zahlen können, weil Ebay unberechtigte Provisonsforderungen stellt.

Trotzdem ist ein abgemeldeter Ebayer nach wie vor verpflichtet seine Auktion abzuschließen, denn der Vertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen und nicht mit Ebay.
Ebay "hält nur die Hand für die Geschäftsanbahnung" auf. Wobei sie dreisterweise diese Leistung auch fordern, wenn eine Anbahnung erfolglos verlief.
Leider ist es der Ebaypropaganda gelungen Geschäfte die über Ebay angebahnt aber außerhalb Ebays abgeschlossen werden sollen, als hochriskant zu brandmarken.

Internetauktionen sind solange es keine Haftungszusage des Betreibers einer Internetplattform gibt, die dann aber genau studiert werden muß, eben so "sicher" oder "unsicher" wie jeder "Internetdeal". Die Medien haben sich allerdings von Ebay jahrelang sehr stark manipulieren lassen und haben Ebay Auktionen als "sicher+gut" bezeichnet.

Nun, wer das glaubt, ist selber schuld ;-)

Caio
Wolfgang

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