In Ebay-Auktion direkt Frist setzen?

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)
In Ebay-Auktion direkt Frist setzen?

Hallo,
da es mir wiederholt passiert ist, das sich der K nach einer Auktion Wochen Zeit läßt mit der Bezahlung (wenn er überhaupt bezahlt bzw. sich mal meldet), meine Frage:
Wie könnte eine Formulierung in der Auktion aussehen, in der direkt eine verbindliche Zahlfrist festgeschrieben ist?

Mir ist bekannt, das ich den K (ansonsten) erst einmal beweisbar in Verzug setzen muß, aber zuvor schreibt man paar Mails, um dann 1 Stunde (und Einschreibegebühr) zu Opfern, um eine Einschreiben auf der Post aufzugeben.
Und nach 4 Wochen muß man dann den Artikel wieder neu einsetzen und hat die beste Jahreszeit zum verkaufen verpasst ....

Das würde ich gerne umgehen. Ein K sollte direkt wissen, das er eine Woche Zeit hat zur Bezahlung des ersteigerten Artikels.

Kann man das in der Auktion als Vertragsbestandteil festlegen?

In der Art:
Der Käufer verpflichtet sich, den Gesamtbetrag innerhalb einer Woche nach Auktionsende dem VK zu überweisen. Andernfalls hat der VK das Recht, ohne weitere Mahnung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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-- Editiert am 01.12.2009 16:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Kann man das in der Auktion als Vertragsbestandteil festlegen?


Klar.

Das ist nur dann nicht möglich, wenn eine unangemessen kurze Frist gesetzt wird, die in der Praxis nur dem VK erleichtern soll, sich von einem ansonsten verbindlichen Vertrag zu lösen. ("Abholung 2 Tage nach Auktionsende" und dann wird die Adresse vielleicht zusätzlich erst nach 1,5 Tagen bekannt gegeben etc.)

Dann würde nur gelten, daß eine zu kurze Frist eine angemessene Frist in Gang setzt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119956 Beiträge, 39806x hilfreich)

quote:
Der Käufer verpflichtet sich, den Gesamtbetrag innerhalb einer Woche nach Auktionsende dem VK zu überweisen. Andernfalls hat der VK das Recht, ohne weitere Mahnung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Die Frist ist zu unbestimmt, da er ja nur innerhalb einer Woche überweisen muss. Mit Zahlendreher oder lahmer Bank kann das Geld dann erst nach 10-14 Tagen auf dem Käuferkonto eingehen ohne das der Käufer in Verzug wäre.

Ich würde so formulieren:
Der Käufer verpflichtet sich, Sorge zu tragen das der Gesamtbetrag innerhalb 10 Tagen nach Auktionsende dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Andernfalls hat der VK das Recht, ohne weitere Mahnung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt muss jedoch nochmals gesondert (schriftlich per Einschreiben/Rückschein) erklärt werden.

Die Bedingung sollte gut sichtbar in normaler Schrift im Auktionstext stehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 01.12.2009 22:34

2x Hilfreiche Antwort

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