IE Auktionshaus Fälschung unwissentlich gekauft

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Arthur74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
IE Auktionshaus Fälschung unwissentlich gekauft

Hallo,

Person X hat im Internet bei einem Auktionshaus von einem Händler (China) einen Designer Gürtel zum Privaten Gebrauch ersteigert, der als Original mit Seriennummer, Papieren etc. angeboten wurde. Der Kauf fand nicht über eine Deutsche Plattform statt.

Der Gesamtbetrag belief sich auf USD 28 (22,21 Euro).

Jedenfalls wurde die Ware am Zoll FFM geöffnet und diesbezüglich Bekommt Person X kurze Zeit später ein Schreiben vom Zoll,
und am selben Tag ein Schreiben der Designer Anwälte, dass es sich wohl um eine Fälschung handelt, und mit der Aufforderung Gründe mitzuteilen aus denen sich eine Berechtigung für den Import der gefälschten Waren ergibt und mitzuteilen von wo (welche Internetseite) und von wem Person X die vorgenannte Ware bezogen habe.
Sollte Person X Reagieren oder lieber abwarten bis eine Abmahnung kommt und erst dann ein Anwalt Aktivieren?

Wie ist die Rechtslage?


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