Hilfe bei EBAY

1. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Matze99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bei EBAY

Hallo,

ich habe einen Streamer (29 Euro) bei Ebay verkauft. Nun hat sich der Käufer nach fast 3 Wochen gemeldet und behauptet dieser sei "Schrott". Er fordert mich auf die Kosten für das Gerät und die Kosten für einen Techniker (0.5h Stunden = 47Euro) aus seinem Haus zu tragen. Ich habe Ihm aus Kulanz (ich bin Privatverkäufer)
angeboten, das Geschäft rückabzuwickeln und Ihm die Kosten für das Gerät,Porto und Rückporto zu ersetzen, da ich mit solchen Leuten keine Auktionen mache.
Darauf geht er nicht ein und droht mit einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren und der Anzeige wegen Betruges.
Auf die Kosten für seinen Techniker will er bestehen. Ich habe diesem Techniker nie einen Auftrag erteilt, noch hat der Käufer sich nie zu vor bei mir gemeldet und mir miteteilt, dass das Gerät defekt sein.

Wie soll ich mich verhalten?

Danke für eine Antwort

Achso: In der Auktion hatte ich folgendes noch mit drin:
"Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet, daß Sie sich mit der Abgabe Ihres Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."







Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Der Käufer muss erst den Verkäufer um Mängelbeseitigung bitten - nur wenn dieser ablehnt oder es zeitlich etc. nicht möglich ist den Verkäufer damit zu beauftragen, kann er selbst den Mangel beseitigen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen.

Also kann er hier schon deshalb die Kosten für seinen Techniker nicht verlangen.
Auserdem dürfte auch der Gewährleistungsausschluss wirksam sein - Dein Angebot zur Rückabwicklung ist daher schon sehr kullant.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matze99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke MCNeubert!!!!!!

Viele Grüße aus Chemnitz!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bdk
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich auch so wie MCNeubert.
Ich finde das ist eine Frechheit, man kann doch nicht machen, was man will.

Wenn ich bei eBay einen PC kaufe und nach 4 Wochen geht die HDD kaputt, dann kauf ich mir gleich beim Computerladen (VOBIS etc) eine neue HDD und VERZICHTE auf die garantie, da ich fuer sowas keine Zeit und Geduld habe, zumal ich auch auf meinem PC angewiesen bin.

War jetzt nur mal als Beispiel gedacht.
Also ich wuerde auf keinen Fall was erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matze99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich muß noch mal nachfragen:

Folgendes Mail habe ich an den Käufer geschrieben:
----------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr XXX,

ich habe keine Zeit für solche Spielerein und bestehe auf Wandlung des Kaufvertrages, ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht.

Schicken Sie das Gerät wie schon mehrfach beschrieben schnellstmöglich zurück!
Das Gerät war zum Zeitpunk des Versandes, in einem funktionsfähigem Zustand.
Im übrigen versende ich keinen "Schrott" - siehe EBAY Bewertungen. (mehr als 90 postive)
Die Forderung, Ihren Techniker mit zu bezahlen sehe ich als gegenstandslos an.
Sie haben mir keine Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels gegeben. Sie hätten den Fehler erst von einem Dritten beheben lassen, wenn ich die Mängelbeseitigung verweigert hätte.

Ich fordere Sie hiermit letzmalig auf, den Streamer an mich zurüchzuschicken.

Schicken Sie den Streamer per Nachnahme an folgende Adresse:

Adresse:
XXX
XXX

Anzahl Produkt Einzelpreis Preis
1 X Postpaket (Gewicht 4 kg) à 6,70 € 6,70 Euro
1 X Nachnahme * à 3,58 3,58 Euro
Ihre Zahlung von 04.02 36,00 Euro

Gesamtforderung per Nachnahme an mich: 46,28 Euro

Sollte der Nachnahmebetrag die Höhe von 48 Euro übersteigen, werde ich die Annahme verweigen.

Sollte die Ware nicht bis zum 14.03.2003 bei mir eingangen sein, sehe ich diese Sache als beendet an.

Mehr wie Wandlung des Kaufvertrages kann ich Ihnen bei Privatkauf nicht anbieten.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
-----------------------------------------------------

UND DAS HAT ER MIR ZURÜCKGESCHRIEBEN:

Sehr geehrter Herr XXX,

Dies ist nun meine letzte Nachricht zu diesem Thema.

Sie wollen einfach nicht verstehen. Wir sind ein Software- und Systemhaus und haben schon zahlreiche Geräte dieser Art verbaut. Es liegt nicht an einer Software, sodern der Streamer selbst ist schlicht und einfach Schrott. Ihre Äusserungen zum Thema Privatkauf gehen hier fehl. Sie haben das Gerät als funktionstüchtig angeboten.

Vielmehr müssen wir nun vermuten, dass Sie vorsätzlich und wissentlich defekte Ware in eBay verkauften. Sollte der von uns gesetzte Termin zur Rückzahlung nicht oder nicht vollständig erfolgen, werden wir beim Amtsgericht XXX ein gerichtlichers Beweissicherungsverfahren beantragen. Dies ist zwar für Sie sehr teuer, würde aber den Zustand des Gerätes klar feststellen. Speziallisten hierfür gibt es durch die Industrie und die Uni XXX genug.
Weiterhin würden wir Anzeige wegen Betrug erstatten.

------------------------------------------------------
UND DAS WAR DANN DIE NÄCHSTE VON IHM:

Sehr geehrter Herr XXX,

ich wiederhole mich sehr ungern, insbesondere dann nicht, wenn der Partner uneinsitig zu sein scheint.

Sie bekommen Ihr Gerät zurück, sobald die Zahlung wie in meinem ersten eMail geschrieben eingegangen ist.
Versand erfolgt bei uns dann per UPS, einen Nachnahme Versand führen wir nicht durch.

Die Kosten sind nicht durch einen Reparaturauftrag entstanden, sondern weil die Eingangsprüfung bei uns negativ verlaufen ist. Diese Kosten werden im Zuge eines Schadenersatzes geltent gemacht.

m f g
------------------------------------------------------


Bitte gebt mir eine Antwort was ich machen soll? Ich habe Wandlung angeboten, muß ich da jetzt noch was tun?
Wer hat die Beweispflicht? Wer trägt die Kosten für Anwalt etc?? Materialwert = 29,50 Euro.
Das Gerät war am Versandtag definitiv in Ordung, und ca 17 Tage später sagt es das teil ist "SCHROTT".

Ich danke schon mal für eine rechtssichere Auskunft.

Greift da eigentlich eine Rechtschutzversicherung?

Matze99

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Matze99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mir ist da noch was aufgefallen.
Der Typ hat sich privat (Person) bei Ebay angemeldet und versucht mich jetzt über seine Firma (GmbH) abzuzocken.
Wie schon gesagt, keine Steuernummer etc.....

Macht es Sinn, der IHK und den Finanzamt mal einen Tip zu geben?

PS: EBAY hat seine Bewerung bei mir gelöscht.

Was würdet Ihr machen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen