Herstellergarantie angeben = Abmahnung

3. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2021
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Bachelor
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Herstellergarantie angeben = Abmahnung

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7 Antworten
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#1
 Von 
normi
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Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das ist ja alles schön und gut. Aber es wäre auch sinnvoll zu erfahren, welche Kanzlei was genau Falsches verbreitet hat und wo das nachzulesen ist.

Sonst bleiben es haltlosen Anschuldigungen im leeren Raum.

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Nimms einfach mal als gegeben hin.*

Dahingeschriebene Anschuldigungen ohne Beweise nehme ich in der Regel nicht als gegeben hin.

Ich habe eine Ahnung, wen du gemeint haben könntest, nur trifft dabei deine geographische Einordnung ins hanseatische Hinterland nicht zu. Hier würden wir eher mitten in den hanseatischen Zentren sein. Ich schreibe das dann mal deiner Unkenntnis der historischen Verhältnisse im Hanseraum zu.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sehe ich genau wie Mirk. Daß einige Anwälte darauf spekulieren, das eine oder andere Gericht könnte dies überraschenderweise auf bloß erwähnte (und nicht selbst gegebene) Garantien Dritter ausweiten, ist sicher nicht überraschend. ;)

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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