Hallo
Ich habe kürzlich erst ein Handy bei E-Bay ersteigert. In der Beschreibung stand wortwörtlich: "Ich kann leider keine Garantie geben, deshalb muss ich es als defekt verkaufen" . Ich dachte, dass dies bedeutet, dass er keine Garantie geben kann, OB es funktioniert. Das Wort deshalb deutete auch auf diese Verständlichkeit hin. Jetzt hat sich rausgestellt, dass er keine Garantie gibt auf das Gerät. Auch in einer Folgemail bestätigte er mir, dass es mal funktioniert und mal nicht. Es klang alles sehr verwirrend und undurchsichtig. Es ist für mich auch nicht so ausschlaggebend, ob es funktioniert. Ausschlaggebend für mich war und ist, dass ich die Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Dies war entschlusstreffend dafür, mich für den Kauf zu entscheiden. Ein defektes Handy nützt ja sonst keinem. Laut Beschreibung bei E-Bay war es ca. ein halbes Jahr alt (Garantie 2 Jahre). Nun habe ich bezahlt und das Handy erhalten. Auch eine Kaufquittung war dabei. Also rief ich bei Siemens an und wollte meine Garantierechte geltend machen. Die sagten nun, dass ich Rechnung und Handy dem Paketdienst mitgeben sollte. Bei näherem Hinsehen stellte ich aber fest, dass die Sereinnummer auf der Rechnung nicht identisch war mit der des Handys.
Frage 1: Muss ich die Rechnung, um Gewährleistungsrechte geltend zu machen, mitgeben?
Frage 2: Falls ich keine Garantierechte geltend machen kann deswegen, kann ich zurücktreten?
Ich habe mittlerweile dem Verkäufer dringlichst darauf hingewiesen, dass ich die Originalrechnung brauche, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, und habe ihm eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Anderenfalls würde ich, da das Handy für mich völlig unbrauchbar wäre, vom Vertrag zurücktreten.
Für Informationen wäre ich sehr dankbar :-)
MfG
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"LiquidNet"
Handy - Kauf bei E-Bay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Richtig gemacht!
Selbst wenn der VK die Gewährleistung ausschliesst, grieft immer noch die Hersteller-Garantie. Wenn in der Beschreibung steht, mit Rechnung (Kaufbeleg), muss diese auch für das Handy sein. Da sie Rechnung von einem anderen Handy erhalten haben, wird dem zumindest vom VK her nicht widersprochen - er muss Ihnen die Original-Rechnung nachliefern.
Siemens hat meiner Meinung nach einen der besten Kundenservice in bezug auf Handy-Reparaturen.
Du erhälst vom Paketdienst ein "neues" oder gleichwertiges (grundrepariertes) Handy - das alte, defekte nimmt der Paketdienst im Austausch mit.
Wichtig: Nur das Handy abgeben - Akku, Karte, Ladegerät ... werden nicht mitgeliefert.
Die Originalrechnung bleibt natürlich bei dir - eine Kopie davon bekommt Siemens (bezgl. Garantiezeit).
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
In der Beschreibung stand nichts dabei, dass er die Rechnung mitliefert. Kann man als Verkäufer trotzdem davon ausgehen, dass wenn schon jemand ein defektes Handy in der Garantiezeit kauft, dass ausschlaggebend für seinen Kauf wohl nur die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte sein könnten; Und man deshalb die Originalrechnung braucht?
Kann ich denn, gesetz dem Fall er schickt mir nicht die Originalrechnung des Handys und ich kann deshalb auch keine Garantie geltend machen bei Siemens, vom Vertrag zurücktreten?
danke im voraus
MfG
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"LiquidNet"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Poste mal den Link zur Auktion oder die Artikelnummer.
Oft werden "relevante Details" aus der Auktion übersehen und nicht gepostet - können aber im endeffekt den Sachverhalt um 180° drehen...
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Die Artikelnummer bei E-Bay ist : 3379419505
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"LiquidNet"
Bei einem Handy, das erst ein halbes Jahr alt ist, muss ich davon ausgehen, dass die Original Rechnung beiliegt (Hersteller-Garantie).
Da er ja auch eine Rechnung beigelegt hat, ist dies auch schon ein Weg in die richtige Richtung.
Stimmt denn die Rechnung mit dem Handy-Typ überein?
Frag dochmal bei Siemens an, wann dein handy hergestellt (und evt. verkauft) wurde.
Ich vermute mal, dass es älter als 6 Monate ist und er sich das gleiche nochmal gekauft hat.
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Er hat mir eine Rechnung mitgeschickt. Doch stimmt ja wie gesagt die Seriennummer nicht überein. Auch auf dem Rechnungskopf war ein anderer Name (obwohl mit schwarzem Stift unkenntlich gemacht, noch immer ein Name lesbar. Es war nicht sein Name. Ich vermute es ist die Rechnung eines Freundes. Ich habe ihn jetzt nochmals aufgefordert, dass er die Originalrechnung mir zuschicken soll. Wenn er diese Rechnung nicht mehr besitzt, dann hätte er dies bei E-Bay mit reinschreiben sollen. Meine einzige Motivation zum Kauf war ja die Wahrnehmung der Gewährleistungsrechte. Hätte ich gewusst, dass er die Rechnung nicht mehr hat, dann hätte ich nicht geboten, da ich weiss, dass es Schwierigkeiten bei der Garantie bzw Hersteller geben könnte ohne Rechnung.
Oder sehe ich das Ganze falsch??
Vielen Dank
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"LiquidNet"
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