Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Haftung von verkauften Artikeln:
Ich habe ein Paket versichert geschickt, der Käufer meint jetzt der PC sei defekt. Hier war er aber noch funktionstüchtig. Inwieweit bin ich als privater Verkäufer für Mängel in die Pflicht zu nehmen?
Vielen Dank
Haftung bei Privat Auktion
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
nein, ich habe keine gewährleistung ausgeschlossen, da dies laut einiger urteile doch sowieso hinfällig ist oder?
finde es auch schwer verständlich, wieso ein privater verkäufer haften soll!?!
einen zeugen für den funktionsstand bei verschickung habe ich.
den schaden bei der post melden müsste ich doch nur, wenn der käufer meint es sei ein transportschaden oder?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
ANGEBLICH lässt sich der pc nichtmehr hochfahren. funktionierte hier aber tadellos! soll ich trotzdem einen transportschaden melden oder was würden sie vorschlagen? käufer droht bei einem kaufwert von 30 euro jetzt mit anwalt etc etc...ist dabei sehr unverschämt und fordernd- sehr überflüssig und zeitraubend das ganze.
> Zerbrechliche Waren werden nicht umsonst mit Klebeband beklebt, wo draufsteht " Vorsicht Zerbrechlich" oder ähnlich Beschriftet.
... was überhaupt keine Relevanz hat, da nach den AGB aller Versender ein Paket sowieso so gepackt werden muß, daß es gewisse Dinge (Sturz aus x Metern Höhe, Drauffallen von x kg aus y Metern Höhe) aushält.
also soll ich den angeblichen transportschaden melden?
> ANGEBLICH lässt sich der pc nichtmehr hochfahren. funktionierte hier aber tadellos!
Das deutet darauf hin, dass sich beim Transport evtl. etwas gelockert haben könnte, eine häufige Ursache beim PC Versand. Würde den Kunden bitten, die Verbindungen (Ide -Kabel) und Steckplätze (Grafikkarte, Speicher etc.) zu überprüfen.
Normalerweise muss beim PC-Versand auch das Innere des Computers gesichert werden (ausgestopft mit Zeitungspapier, umwickelt mit Spezialfolie), damit die Teile nicht lose im Computer umherfliegen.
Eine angemessene Verpackung ist eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag, für die der Verkäufer in Anspruch genommen werden kann. Es gelten die Bestimmungen der Versandunternehmen, die sehr hoch sind.
das habe ich gelesen ja. abgesehen davon läßt der käufer nicht mit sich reden und drohte schon mit anwalt usw. hier geht es eigentlich nur um meine absicherung, da ich mehr vermute, dass der pc auch bei ihm noch funktioniert und er nur sein geld wieder will.
sendung war am 10.2. ich müsste also spätestens heute die meldung an hermes machen wegen einem schaden.....
Dann würde ich den Schaden eben melden, obwohl es eine Farce ist. Die Schadensmeldung bei Hermes wird nichts bringen, Hermes wird unter keinen Umständen haften, wenn das Innere des Computers nicht gesichert war, man wird nur bestätigt bekommen, dass der Computer nicht vorschriftsgemäß verpackt war, wenn der Käufer ihn so, wie er ihn empfangen hat, vorlegt. Das wäre natürlich für den Käufer schon äußerst günstig, man wäre jetzt selbst in der Defensive und müsste diese Feststellung widerlegen, was außerordentlich schwierig wäre.
Ansonsten gilt:
Beweispflichtig ist der Käufer für den Sachmangel. Da hier die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hat der Verkäufer zu beweisen, dass der PC bei Gefahrenübergang defekt war.
-- Editiert von bogus1 am 18.02.2009 10:26
"Da hier die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hat der Verkäufer zu beweisen, dass der PC bei Gefahrenübergang defekt war."
sie meinen der käufer hat das zu beweisen??
Ja, es soll heißen "der Käufer hat zu beweisen"...
in meinen augen eher unmöglich oder?
Das ist nicht unmöglich, aber nicht ganz einfach. Jedenfalls ist es kaum zu vermuten, dass jemand bei einem Euro 30,00 Artikel diesen Aufwand betreiben wird, dessen Ausgang in jedem Falle ungewiss sein dürfte. Halte die Ankündigung eher für das übliche "Ich verklag Dich" Gedröhne, wie es hier im Forum schon von unserem Mitglied 'Leibgerichtshof' so treffend ausgedrückt wurde, sodass ich es nie vergessen werde....
-- Editiert von bogus1 am 18.02.2009 10:56
ok- dann warte ich mal ab. schon arm was es für leute gibt auf der welt.
zum abschluss nochmal: macht es denn überhaupt sinn den kommentar "von privat, unter ausschluss jeglicher gewährleistung" in die beschreibung aufzunehmen? angeblich soll dies ja nicht uneingeschränkt gültig sein?!
So, da bin ich wieder...
***
> zum abschluss nochmal: macht es denn überhaupt sinn den kommentar "von privat, unter ausschluss jeglicher gewährleistung" in die beschreibung aufzunehmen? angeblich soll dies ja nicht uneingeschränkt gültig sein?!
***
In jedem Fall ist es sinnvoll, weil sich die Haftung dann lediglich auf die möglicherweise in der Auktionsbeschreibung ausdrücklich zugesicherten Merkmale (Beschaffenheitsgarantien oder Beschaffenheitsbestimmungen) beschränkt, außerdem ist natürlich die Arglist nach § 444 BGB
zu beachten.
Ansonsten ist der Gewährleistungsauschluss eine sehr hohe Hürde, die außerordentlich schwer zu knacken ist. Es muss aber die "richtige" Klausel sein.
Das empfiehlt eBay und es macht Sinn:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
*****
Warum das so ist, steht hier:
BGH Urteil vom 15.11.2006, Aktenzeichen: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%203/06" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06: Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sec...">VIII ZR 3/06</a>
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistungsausschluss.htm
*****
vielen dank erstmal! schade,dass man sich so absichern muss! wo sind wir hingekommen... werd mich nochmal melden wenn der käufer weiter keine ruhe gibt!
viele grüße
quote:
käufer droht bei einem kaufwert von 30 euro jetzt mit anwalt etc etc...ist dabei sehr unverschämt und fordernd- sehr überflüssig und zeitraubend das ganze.
Nur mal so nen Praxistipp:
Nimm das Teil zurück, wegen so einem Mini-Betrag lohnt sich doch das ganze Rechts-Bohai überhaupt nicht. Ne negative BW wird es auch noch geben.
Wenn dich der K anzeigt, hast du erstmal die Arsch-Karte und nen Haufen Rennerei etc pp...egal wer jetzt an der ganzen Sache Schuld hat.
Ich persönlich würde mir das wegen 30,- nicht unbedingt antun.
Wenn nen K wegen 30,- für einen PC so einen "Aufriß" veranstaltet, hat das imho nichts damit zu tun, dass ihm der Artikel nicht gefällt, sondern dass da echt was defekt ist (von wem auch immer verursacht).
-- Editiert von koppklatsch am 18.02.2009 16:25
ich werde so eine unverschämte art nicht unterstützen indem ich mich kulant zeige. die negative bewertung erfolgte noch vor der eigentlichen beschwerde- so viel dazu! außerdem war der käufer von anfang an sehr seltsam und ich weiß eben, dass der pc hier noch ok war!...!
quote:
ich werde so eine unverschämte art nicht unterstützen indem ich mich kulant zeige.
Tja..dann musste dir im Fall des Falles eben halt den gesamten Rechtsweg mit unbekannten Ausgang antun.
Korinthen-*****rei kann manchmal echt nervig sein..aber wer sowas braucht..ok..
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten