Haftet der Käufer bei Paketverlust Warenrücksendun

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)
Haftet der Käufer bei Paketverlust Warenrücksendun

Hallo, ich erlebe gerade eine seltsame Geschichte mit einem GVK: Habe bei ibää einen Artikel(Bekleidungsstück) von einem GVK gekauft, der mir aber nicht passte, folglich dessen schickte ich Ihn am nächsten tag, am 19.12.12 wieder an den GVK zurück.Ich wartete drei Wochen, es kam keine Rückmeldung und auch keine Gutschrift des Geldes (laut Hermes Sendebericht war das Paket am 24.12.12 an den GVK zugestellt worden). Dann kontaktierte ich den GVK. Er antwortete, dass er das Paket nicht erhalten habe, er sei an dem Tag, 24.12. in Urlaub im Ausland gewesen. Ich fragte bei Hermes nach , wer das Paket in Empfang genommen und unterzeichnet habe. Hermes teilte mir die Unterschrift des Empfängers mit, der das Paket entgegengenommen bzw. unterzeichnet habe. Es war der Nachname des GVK.
Dennoch leugnet der GVK das und meint nun, ich müsse dafür haften.Und ich soll mich nun weiter drum kümmern, dass der Fall aufgelöst wird, wo das Paket abgeblieben sei. Mein Geld habe ich immer noch nicht zurück.

Frage:Wie sieht es rechtlich aus, hafte ich wirklich in einem solchen Fall?
Bin ich verpflichtet mich drum zu kümmern wer das Paket wirklich entgegengenommen und mit dem Namen des GVK unterzeichnet hat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

den gewerblichen VK darauf hinweisen, dass er das volle Versandrisiko trägt und er sich um die Sache kümmern soll. Allerdings musst du ihm schon die rechte am Paket abtreten, sonst kann er nichts machen.

Ich bin aber dazu geneigt dem VK zu glauben, dass er selber das Paket nicht angenommen hat, gerne wird mal die Unterschrift vom Ausfahrer drunter gesetzt, an gerade dem tag ist eh jder fro so bald als möglich zu Hause zu sein, aber unterstellen möchte ich nichts...

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#2
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Danke Frage dazu: Was heißt: die Rechte am Paket abtreten?
Was muss ich ihm dazu schreiben?

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#3
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Steht das irgendwo, dass der VK das volle Versandrisiko trägt? Gibts dafür eiine rechtl. Grundlage, dass das so ist?

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#4
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Mitunter das hat der GVK mitgeteilt, Auszug daraus:
i]...da wir nachweislich nicht in Deutschland waren und auch keine Ware entgegen genommen haben, müssen wir hier keine Rückzahlung vornehmen, da das Versandrisiko immer beim Absender liegt.
...bitte Sie mir noch von Hermes den Unterschriftenbeleg zukommen zu lassen, als Beweismittel für mich. Ich weise Sie darauf hin, daß Sie in der Pflicht sind diese zu beschaffen um zur Aufklärung der Angelegenheit beizutragen.

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#5
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

waurm bin ich dazu verpflichtet?? Ich habe das Paket ordnungsgemäß abgeschickt, und es wurde dem GVK zugestellt, und in Empfang genommen wurde es vom GVK mit seinem eigenen Namen. Beweis: meine Quittung über die Paketsendung, die Sendungsverfolgung und die Email von Hermes, welche bestätigt, dass es mit seinem Namen unterzeichnet worden ist.

Laut Bewertungsprofil hat der GVK in der Zeit zwischen 24.12.12 und 6.1.13 (die Zeit in der er angibt im Ausland in Urlaub gewesen zu sein und sich um nichts kümmern hätte können) durchgängig viele Artikel verkauft , abgeschickt und Käufer haben es erhalten in der Zeit laut Bewertungen....komisch

-- Editiert Carolin250 am 11.01.2013 17:50

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#6
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Was bedeutet das wenn ich meine Rechte am Paket abtrete? Heißt das auch dass ich auf meine Gutschrift verzichte?

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#7
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
waurm bin ich dazu verpflichtet?? Ich habe das Paket ordnungsgemäß abgeschickt, und es wurde dem GVK zugestellt, und in Empfang genommen wurde es vom GVK mit seinem eigenen Namen.


Hermes fälscht gerne mal Unterschriften und entsorgt das Paket dann irgendwo (in der blauen Mülltonne, vor der Haustür, auf dem Garagendach etc.):
http://de.reclabox.com/beschwerde/56358-hermes-logistik-gruppe-deutschland-hamburg-paket-in-der-papiertonne

Zitat:
Was bedeutet das wenn ich meine Rechte am Paket abtrete? Heißt das auch dass ich auf meine Gutschrift verzichte?


Nein.



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-- Editiert Miss.Nevaeh am 11.01.2013 18:44

-- Editiert Miss.Nevaeh am 11.01.2013 18:44

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#8
 Von 
Carolin250
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 95x hilfreich)

Danke. Konkrete Frage nochmal: Muss ich mich als Absender darum kümmern, wo das Paket verblieben ist? Sprich den ganzen Papierkram an Hermes mit Reklamationsschreiben, Foto vom Artikel, Auszug von ibää vom Verkauf, Kontoauszug der ÜW, Scan von der Quittung Hermes-Shop an Hemres senden? Das ist eine Menge Aktion. Ich weiß nicht woher ich die Zeit auch noch nehmen soll. Daher die Frage, bin ich als Absender dazu verpflichtet, oder nicht?

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Ich weiß nicht woher ich die Zeit auch noch nehmen soll.
Die zeit hier zu schreiben etc hattest du, n der hättest du das andere auch machen können, nur mal soviel zu dem Argument!

Rechte Abtreten heisst, dass du ein Schreiben aufsetzen musst in dem du halt die rechte an der Paketsendung an den VK abtrittst.

Der VK hat dir doch sicher eine Rückgabebelehrung zukommen lassen oder? Hast du dir diese schonmal genau durchgelesen? Wenn nicht mach das mal, darin wirst du dan etwas finden zwecks Versandrisiko. Wenn du diese Passage gefunden hast, kannst du sie uns ja mal mitteilen ;)

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