Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Eine Kundin erwirbt beim Internet-Auktionshaus drei Artikel bei einem Händler. (Preis 3 x 8 Euro + 6 Euro Paketversand)
Die Kundin macht fristgerecht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, indem sie die Ware zurückschickt und per E-Mail den Widerruf erklärt inkl. der Kontodaten.
Eine Antwort vom Händler erhielt die Kundin nicht.
Daraufhin erfolgte die Erstattung in Höhe von 24 Euro. Die Kundin machte den Händler freundlich darauf aufmerksam, dass die Hinsendekosten noch fehlen würden.
Die Antwort lässt mich an der Person zweifeln.
quote:
Hallo, Frau KUNDIN ,
Sind das die neuen Richtlinien nach KUNDIN ?
Die Kosten für die Hinsendung trägt immer noch der Käufer.
Die Rücksendekosten tragen wir als Verkäufer ab einem Warenwert von 40.- €
Dies war bei Ihnen nicht der Fall.
Im Zweifel lesen Sie bitte nochmals die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Die Kundin hat aufgrund dieser E-Mail eine 14 tägige Frist per E-Mail gesetzt.
Aber nun reden wir hier von 6 Euro. Was ist Eure Meinung zu diesem Fall?
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