Händler zahlt Geld nicht zurück

30. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
Händler zahlt Geld nicht zurück


Hier ein interessanter Übungsfall :)

dagegen ist man irgendwie machtlos obwohl der fall total klar ist.

K hat gekaufte Ware XY zurückversendet. K hat die Ware nichtmals ausgepackt weil er die Annahme verweigert hat.Grund:er hat hat den Artikel storniert weil ihm die Lieferung zu lang gedauert hatte.
Nun wartet K auf das Geld vom Unternehmer V,der ihm zugesagt hat,dass er ihm den Betrag im Falle einer Stornierung gutschreiben würde. Allerdings ist das nach mehreren Wochen nicht passiert.
K versucht V anzurufen-weitere kontaktversuche auch erfolglos.Aber auch andere K´s sind verärgert über Händler V.
V ist allerdings in seinen Internetauktionen weiterhin tätig.

K ist nicht rechtsschutzversichert


hat jemand paar "tipps"was K unternehmen könnte um von V sein Geld zurück zu erhalten.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wieso machtlos? Und was soll daran ein interessanter Übungsfall sein? Wurde hier schon x-fach durchgekaut.

Schriftlich und nachweisbar letzte Frist setzen, danach gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

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#2
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

und anzeigen bei der polizei ?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Weswegen?

Hier gehts um eine rein zivilrechtliche Sache.

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#4
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

wie kann man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten..
habe sowas nie gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Siehe www.online-mahnantrag.de

Das kann man sogar online machen!

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Den Antrag erfassen ja.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das nervt vielleicht mit dem nicht vorhandenen HTML und den Signaturen...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Stimmt.

-----------------
"Hier fehlt ne Signatur..."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn der Weg nicht zu weit ist: bei VK vorbei fahren...
Ansonsten:
Klage einreichen... kommt drauf an wie groß der "Schaden" ist, ob es sich lohnt.
Ebay mitteilen, dass Kauf nicht zustande kam (Verwarnung). Negative Bewertung abgeben

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#10
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

hi,habs ebay gemeldet und negative bewertung abgebene.mittlerweile hat er 70 bewertungen in den letzten monat bekommen.
als ich den artikel gekauft habe,waren es vielleicht nur wenige(also wie jeder händler oftmals)

aber das hat sich alles in den letzten 3 wochen ins negative gesammelt.

wie würde es denn weitergehen,wenn man bei der polizei eine anzeige erstattet?
ich will meine 42 eur wieder :(

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#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei der Polizei bekommen Sie die 42 Euro nicht zurück. Natürlich können Sie Strafanzeige erstatten, aber Ihren Anspruch müssen Sie trotzdem zivilrechtlich geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

*******,habe grade erfahren,der typ hat insolvenz gemeldet :( ((

noch schlimmer !!jetzt kann ich es ganz vergessen :(

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Jo, Sie können natürlich Ihre Forderung anmelden und beten.

Ob sich der Nerven- und Zeitaufwand für 42 EUR lohnt, müssen Sie aber selber entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wann wurde denn die Inso angemeldet? -----------------"Hier fehlt ne Signatur..."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

das weiss ich leider nicht,ich schätze mal seit er die ganzen negativen bewertungen hat.
ca,3 vor wochen
mein artikel hab ich vor 1 /12 monaten gekauft

also ich soll mich jetzt an den insolvenzverwalter xy wenden und dort einen antrag stellen oder wie?

mich würds genauer interessieren,wie es aus der sicht des händlers ausschaut.

0x Hilfreiche Antwort

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