Gutschein verkauft, Vorladung am Hals

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Doc Moscow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Gutschein verkauft, Vorladung am Hals

Hallo ich hab folgendes Problem(?

Ich hab letztes Jahr im Mai eine Ukash Gutschein Karte über Ebay verkauft da ich sie nicht mehr brauchte.

Der Verkäufer hat mir das Geld per Banküberweisung gesendet.
Ein Tag später ging die Überweisung zurück.

Da ich davon ausging das der Käufer es sich anders überlegt hat und mir kein finanzieller Schaden enstand beschloss ich die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Jetzt hab ich einen Brief von der Kripo erhalten, ich sei des Übeweisungsbetruges beschuldigt und ich soll nächste Woche zur Befragung.

Meine Fragen:
- reicht es eine Ebay Rechnung mit Artikelnummer und Nutzername des Käufers sowie Kontoauszug auf dem eindeutig die Artikelnummer und die Ware als Verwendungszweck angegeben ist vorzulegen?

- muss ich unbedingt eine Mündliche Aussage machen?
Bitte verstehen sie mich nicht falsch, aber alles was ich zum Tatbestand weiss ist das der Käufer mir Geld überwiesen hat, es ein Tag später wieder zurück ging.

Name / Anschrift des Käufers habe ich leider nicht mehr.

Ich Frage das weil ich kurz nach dem ich den Bescheid bekommen hab, beim ermittelnden Komissar angerufen hat. Der wollte absolut nichts von meiner Erklärung wissen und meinte es hätte rein garnichts mit Ebay zu tun, obwohl die Beweise die ich habe eindeutig darauf hinweisen.

Ich möchte einfach nur ein Schreiben abgeben auf dem dieser Sachverhalt mit ein Paar Sätzen abgehandelt wird.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
reicht es eine eBay Rechnung mit Artikelnummer und Nutzername des Käufers sowie Kontoauszug auf dem eindeutig die Artikelnummer und die Ware als Verwendungszweck angegeben ist vorzulegen?


Denkbar.

quote:
muss ich unbedingt eine Mündliche Aussage machen?


Nein. Zu einer polizeilichen Vernehmung mußt du auch gar nicht hingehen. Zu einer staatsanwaltlichen schon. Du mußt aber als Beschuldigter gar nichts sagen und als Zeuge nichts, was dich oder Verwandte belasten könnte.

quote:
und meinte es hätte rein garnichts mit eBay zu tun


Vielleicht geht es ja auch wirklich um etwas anderes?

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer hat mir das Geld per Banküberweisung gesendet.
Ein Tag später ging die Überweisung zurück.

Bitte erklären!
Wie kann eine Überweisung einen Tag später zurückgehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Doc Moscow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Perry vielen dank für die schnelle Antwort. Aber ja es geht 100% um die eBay Auktion zeitlich lässt sich es dieser nur zuordnen.

@steffen
Hallo ich habe den Kontoauszug leider nicht mehr soweit ich mich erinnern kann stand am Tag der rückbuchung aber sowas wie " auf anfrage von x wurde die Überweisung zurückgebucht." oder sowas ähnliches, es war sehr neutral geschrieben. Ich war auch erst wie vor den Kopf gestoßen aber da mir ja kein Schaden erstand und ich keinen Rechtsstreit anfangen wollte nahm ich es einfach so hin.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
des Übeweisungsbetruges beschuldigt


Das könnte ja nun bei der beschriebenen Abfolge, selbst wenn einzelne Teile davon bestritten und nicht beweisbar wären, nicht vorliegen.

Selbst wenn die Überweisung nicht "zurückgezogen" wurde und dem VK einfach Nichtlieferung vorgeworfen würde, wäre das kein "Überweisungsbetrug" (mal abgesehen davon, daß das ja kein kodifizierter eigener Straftatbestand ist).

Und wenn die Karte nie an den K ging, kann auch nicht der Fall "Karte war leer / nicht gedeckt / etc." vorliegen.

Also irgendwas ist da merkwürdig...

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#5
 Von 
Doc Moscow
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Perry,

ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt in meinem ersten post.

Der Name des Käufers stimmte nicht mit dem Namen des Überweisenden überrein, also gehe ich nun davon aus das ein Dritter zugriff zu dem Ebay- sowie einem Bankkonto hatte.

Folglich konnte der KK mit dem ich am Telefon gesprochen hatte das ja auch nicht wissen. Nur fand ich das schon sehr merkwürdig das er garnicht darauf einging als ich ihm davon berichtete.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Der wollte absolut nichts von meiner Erklärung wissen und meinte es hätte rein garnichts mit eBay zu tun, obwohl die Beweise die ich habe eindeutig darauf hinweisen.

Nun da hat die Polizei offensichtlich andere Beweise ...

Denkbar auch, das die den Hintergrund der Auktion nicht kennen.



Alles spekulieren bringt nichts, entweder man geht hin oder beauftragt einen Anwalt mit Akteneinsicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Doc Moscow,

die Story hat wirklich einige Ungereimtheiten.

1. Wie schon gesagt, eine Bank kann eine Überweisung grundsätzlich nicht zurückholen, insbesondere nicht wenn das Geld bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
Das hört sich eher danach an, als dass dein Konto gehackt wurde bzw. dir vorgeworfen wird , dass du aktiv zurücküberwiesen hast (in Wirklichkeit aber nicht zurück, sondern auf ein drittes Konto, meist im Ausland, das ist ja der Trick). Oder sogar noch schlimmer, dass du das Geld bewußt auf ein anderes Konto transferiert hast - das ist bekannt unter dem Stichwort "Finanzagent", schau mal etwa bei Wikipedia.

2. Wenn das Geld dennoch zurückgebucht wurde (wie auch immer das ging), dann ist es wieder da wo es herkam. Wer soll da betrogen worden sein?
Daher vermute ich wieder, dass es nicht so war (siehe oben).

Alles in allem sehe ich (bisher) aber trotzdem keinen Grund, dir Betrug vorzuwerfen (natürlich nur, soweit das mit dem Finanzagenten nicht stimmt, das müsstest du aber am besten wissen).
Daher vermute ich noch weitere nicht bekannte Indizien, und solange wir hier auch nur spekulieren müssen, kann es keine sinnvollen Ratschläge geben.

Übrigens ist es ist unerheblich, ob der Name des Kontoinhabers mit dem Namen des Käufers übereinstimmt, man darf ganz legal von jemand anderem überweisen lassen. Und der Empfänger einer solchen berechtigten Zahlung muss das auch nicht überprüfen oder gegenchecken (wie denn auch?).
Nur Abweichungen von den offiziell bei Ebay eingetragenen Kontodaten (als Käufer) oder Lieferadressen (als Verkäufer) sollte man niemals akzeptieren.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Übrigens ist es ist unerheblich, ob der Name des Kontoinhabers mit dem Namen des Käufers übereinstimmt, man darf ganz legal von jemand anderem überweisen lassen.


Naja, als VK ist das nicht ganz unerheblich. Schau mal:

V verkauft an K eine sehr teure Ware, sagen wir 20 Mille wert.
V erhält eine Überweisung über 20 Mille von X, X!= K, aber Komplize von K.
Denkt sich "prima, dann ist ja bezahlt", schickt die Ware an K.
Kurz darauf meldet sich X und sagt "hab falsch überwiesen, will mein Geld wieder". Und V muß es rausrücken, solange er nicht beweisen kann, daß X irgendwie mit K in Beziehung steht.
Dann hat K Ware und Geld, V hat beides nicht und dann kann er sehen, wie er sein Geld bekommt (K wohnt vielleicht sonstwo oder ist längst über alle Berge).

Daher sollte man auch als VK niemals Zahlungen akzeptieren, die von Dritten kommen, außer der Verwendungszweck gibt klar die betreffende Auktion an.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Daher sollte man auch als VK niemals Zahlungen akzeptieren, die von Dritten kommen, außer der Verwendungszweck gibt klar die betreffende Auktion an.
Was soll denn der Verwendungszweck groß ändern? Wenn jemand unberechtigt Zugriff auf ein Konto hat und von diesem überweisen kann (also auch eine TAN o.ä. hat), dann kann er natürlich auch den Verwendungszweck so gestalten wie er möchte.

Ich bleibe aber dabei, wenn ich Geld bekomme, was eindeutig zu einem abgeschlossenem Geschäft passt (insbesondere natürlich die Höhe des Betrages), dann darf ich darauf vertrauen, dass es auch von dem Geschäftspartner stammt. Für etwaige Betrügereien (da kann ich mir auch einiges vorstellen) trägt nicht der Empfänger die Verantwortung.
Imho ist das schon ähnlich wie Bargeld. Wenn etwa ein Bankräuber auf der Flucht das Benzin mit einem Teil der Beute bezahlt, dann darf die Tankstelle das Geld auch behalten.
(nur meine Meinung)

quote:
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Wenn das Geld dennoch zurückgebucht wurde (wie auch immer das ging), dann ist es wieder da wo es herkam. Wer soll da betrogen worden sein?
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Käme in Betracht, wenn der Gutschein unberechtigt vom Konto eines Dritten, dessen Konto gehackt wurde, bezahlt wurde.
Verstehe ich nicht. Wenn das Geld wieder dahin zurückgebucht wurde, wo es herkam, sehe ich weder Betrug noch Vermögensnachteil.
Und auf ein anderes (drittes) Konto wird eine Bank niemals zurückbuchen, imho geht das ja nicht einmal auf das selbe Konto.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Was soll denn der Verwendungszweck groß ändern? Wenn jemand unberechtigt Zugriff auf ein Konto hat und von diesem überweisen kann (also auch eine TAN o.ä. hat), dann kann er natürlich auch den Verwendungszweck so gestalten wie er möchte.


In meinem Szenario geht es ja nicht um gehackte Konten, sondern um Zahlungen durch Dritte, die nicht der K sind, um den oben beschriebenen Betrug durchzuziehen.

Wenn der zahlende Dritte aber Artikelnummer und -Titel in den Verwendungszweck schreibt, wird er sich hinterher möglicherweise nicht mehr darauf berufen wollen, die Zahlung sei "irrtümlich und ohne Rechtsgrund" erfolgt, obwohl Betrag, Artikelnummer und Verkäufer=Zahlungsempfänger zusammenpassen.

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