Größere Mängel als erwähnt

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Spezi0816
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Größere Mängel als erwähnt

Hallo,

ich habe auf e-bay zwei Tennisschläger gesteigert, allerdings in zwei Auktionen! Der Käufer war jedoch der gleiche.
hier der Auktionstext (bei beiden gleich):

Hallo ! Ich Verkaufe einen Head i.Prestige Tennisschläger. Der Schläger hat ein neues Grundband, außerdem ist er neu besaitet mit der Big Benger Alu Power Seite von Gustavo Kuerten. Die Griffstärke der Schläger ist 3, die Kopfgröße ist die 630er. Die Schläger sind 2 Saisonen alt. Der Schläger ist im Schläger Herz ein wenig abgerubbelt, ist aber nicht schlimm, sieht Halt Optisch net so gut aus ! Aber sonst ist der Schläger in einem Top Zustand. Viel Spaß beim Bieten !


Eine versicherte Lieferung konnte ich nicht auswählen, da er dies nicht anbot.
Er schickte beide Schläger, wie beschrieben, ohne Hülle. Er legte jedoch beide in einem Karton, der so groß war, dass sie sich sehr leicht hin und her bewegen konnten, übereinander. Somit konnten die Schläger also während des Transportes gegeneinander stoßen und sich somit gegenseitig zusätzlich beschädigen!
Als ich das Paket also öffnete stellte ich (vielleicht aufgrund der mangelhaften Verpackung) erheblich größere Schäden an den Schlägen fest als beschrieben! Wie zu lesen war, hatte er die Auktion auch nicht als Privatverkauf gekennzeichnet und die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen!
Er weigert sich jedoch die Schläger zurück zu nehmen! Ich habe ihm bereits eine zweite Mail geschrieben, dennoch die Frage:
Wie wären meine Chancen vor Gericht?

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Haben Sie auf versicherten Versand bestanden und angeboten die Mehrkosten hierfür zu übernehmen?

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

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#2
 Von 
Spezi0816
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das habe ich leider nicht!

mfg

Spezi0816

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Würde denn bei versichertem Versand die Post Ersatz leisten, wenn die Tennisschläger unzureichend verpackt waren?

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