Gewichtsangabe völlig inkorrekt.

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewichtsangabe völlig inkorrekt.

Hallo zusammen,

ich habe bei eBay zwei Stahlrohlinge ersteigert. Die gewichtsangeben waren jeweils mit geschätzten 5t, bzw. 6 t angegeben. Es waren zwar auch die Maße angegeben, aber ich habe mich an der geschätzen angabe orientiert.
Nun habe ich diese Rohlinge mittels einer Spedition abholen lassen, habe für 11t gewicht geordert.
Die Spedition fuhr die Rohlinge direkt zu einem großen Schrottverwerter, welcher mir mitteilte, dass die Rohlinge zusamman 2,7t wögen.
So, die Angaben in der Auktion waren nur geschätzt, aber wenn die Angaben dermaßen verkehrt sind, muss man sich das gefallen lassen? Ich möchte ledigliche meine Kosten vom Verkäufer erstattet bekommen. Ist das möglich?
Ich weiß, hätte ich mir anhand der Größenangaben das Volumen ausgerechnet und mit der Dichte multipliziert, hätte ich gemarkt, dass die Angaben falsch sind, aber bin ich dazu verpflichtet derart zu kontrollieren??
Über eine Antwort wäre ich Dankbar.

mfg Hordak

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

gewerblich oder privater verkäufer?

gewerblich hätte es gauner angeben müssen...wobei diese gewichtsangeben aufwendiger zu wiegen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Der Unterschied scheint mir auch für einen Privatanbieter zu groß. Das Gewicht macht ja nur 25% der angegebenen Menge aus. Wenn ich das Gewicht nicht schätzen kann, sollte ich es auch nicht angeben. Ihre Forderung nach der Differenz der Transportkosten sollte allerdings in einem angemessenen Rahmen zum Gebotspreis stehen. Da sie selbst sagen, sie hätten das worab berechnen können, müssen Sie sich ggf. auch die Frage stellen lassen, warum Sie es nicht getan haben, insbesondere, wenn Sie von der Verwertung etc. Ahnung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich weiß, dass ich im Grunde meiner eigenen Dummheit erlegen bin.
In der Auktion ist nicht ersichtlich ob der anbieter privat oder gewerblich ist. Die Ware ist aus einer Insolvenzmasse.
Ich will wirklich nur die Differenz zwischen dem, was ich für die Rohlinge vom Schrottverwerter bekommen habe und dem, was mich die Spedition und die Auktion gekostet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hordak
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

kann mir evtl. noch jemand einen abschießenden Tipp geben, damit ich den Verkäufer anschreiben kann?

Vielen Dank im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.583 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen