Gewerblicher Verkauft als Privat

7. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn447234-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Verkauft als Privat

Hallo
Ich habe ein E-Fahrrad bei eBay ersteigert. Hier stand Verkauf von Privat. Vor einen Herrn NieWieder

Als das E-Fahrrad kam war der Schreck, das Rahmen hatte die falsche Größe, teile der Verkleidung beschädigt

Er verweigert allerdings die Rücknahme, ohne richtige gründe wieso, er will nicht.

Ebay ist dies eBay, Fahrzeuge mit Motor sind nicht mit dem Verkäuferschutz bei PayPal abgesichert.

Der schlechte Witz, der Lieferung lag eine Quittung bei, mit Stempel „Fahrradladen NieWieder"

Laut seiner eBay Bewertung verkauft er im Jahr 70 dieser Fahrzeuge, wert ja ca. € 1000.

Auf meinen Hinweis dies sei gewerblich, ich bestehe auf mein Widerrufsrecht, kam nur die Antwort, „Das war Verkauf von Privat"

Wie ist hier die Rechtliche Lage, und wie sollte man weiter vorgehen.

Gruß und Danke

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ebay ist dies eBay, Fahrzeuge mit Motor sind nicht mit dem Verkäuferschutz bei PayPal abgesichert
Sei froh, dass das so ist, würdest du PP in Anspruchnehmen, könnte das noch eine Teure Angelegenheit für dich werden! Nehme nicht den teuren PP Weg, gehe den gesetzlich korrekten Weg (PP schert sich einen Dreck auf die Gesetzeslage).

Dein VK handelt gewerblich, dann solltest du dir überlegen, was du haben willst, eine korrekte Lieferung oder die Beseitigung der Mängel.

Sende dem VK ein Einschreiben mit Fristsetzung. (14 Tage sollten es mindestens sein). Regaiert er dann nicht, dann ganz einfach, einen Anwalt einschalten, Finanzamt informieren etc...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Das Problem: auch Unternehmer können durchaus privat verkaufen.
Auch ein Fahrradhändler kann sein privat genutztes Fahrrad also privat verkaufen.

Hier müsste man also genau prüfen, bevor man Schiffbruch erleidet.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von msn447234-17):
Der schlechte Witz, der Lieferung lag eine Quittung bei, mit Stempel „Fahrradladen NieWieder"
Laut seiner eBay Bewertung verkauft er im Jahr 70 dieser Fahrzeuge, wert ja ca. € 1000.


Kann er ja auch! Aber er kann ja explizit das Fahrrad, welches du ersteigert hast, privat verkauft haben...
Und somit gibt's hier eine Gewährleistung / keine Rücknahme.

Ich empfehle mich.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Quiitung mit Stempel eines Geschäftes kann niemals privat sein! Der VK würde hier in arge Erklärungsnot geraten.

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#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Quiitung mit Stempel eines Geschäftes kann niemals privat sein! Der VK würde hier in arge Erklärungsnot geraten.

Ähm, doch...
Wenn der Verkäufer als Privatperson das Fahrrad bei sich im Laden gekauft hat und dann als Privatperson weiterverkauft.

Zitat (von msn447234-17):
Der schlechte Witz, der Lieferung lag eine Quittung bei, mit Stempel „Fahrradladen NieWieder"

Der TE hat ja nicht geschrieben, dass die Quittung die Quittung für seinen Kauf ist...

Wenn mir eine Hose im Geschäft kaufe, steht da der Name des Geschäfts aufm Kassenzettel.
Wenn mir diese Hose nach nem Jahr nicht mehr gefällt und ich diese bei ebay verkaufe, kann ich ja den Kassenzettel mit dem Neupreis dabei legen.
So kann ich das beim Fahrradverkauf (als Privatperson) auch machen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Der TE hat ja nicht geschrieben, dass die Quittung die Quittung für seinen Kauf ist...

Davon gehe ich doch mal aus, denn ansonsten wäre die Quittung ja völlig uninteressant.
Ich gehe auch davon aus, dass es sich um ein neues und kein gebrauchtes Fahrrad handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Davon gehe ich doch mal aus, denn ansonsten wäre die Quittung ja völlig uninteressant.

Sehe ich etwas anders.
Wenn du dir beispielsweise ein gebrauchtes Smartphone bei Ebay ersteigerst, würdest du dich ja auch über die Originalrechnung freuen.
Erstens, weil du dann ziemlich sicher sein kannst, dass das Smartphone legal erworben wurde und zweitens, falls du noch irgendwelche Garantieansprüche gegen den Hersteller geltend machen möchtest / müsstest, wäre eine Rechnung nicht schlecht.


Zitat (von micbu):
Ich gehe auch davon aus, dass es sich um ein neues und kein gebrauchtes Fahrrad handelt.

Muss ja auch nicht.
Der Verkäufer kann das Fahrrad ja als Privatperson gekauft haben, sich 3 Tage später ein komplizierten Beinbruch zugezogen haben, kann / darf kein Rad mehr fahren und verkauft das Rad als Neu und als Privatperson.
Die Quittung erhält der Käufer dann nur zu Informationszwecken.

Ich gebe zu, das ist sehr weit hergeholt.. Aber möglich ist alles :devil:

Ich empfehle mich.

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