Gewerbe anmelden trotz zu wenig umsatz?

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewerbe anmelden trotz zu wenig umsatz?

Hier ist zwar nicht das ganz richtige Forum aber ich weiß nicht wo genau ich das Thema sonst posten soll. Da ich aber die themen hier ganz gerne verfolge möchte ich zu folgendem Beispiel eine antwort haben.

Nehmen wir folgendes an:
Ich habe vor Waren einzukaufen und diese Neu, ungebraucht und OVP mit Gewinn weiterzuverkaufen. An sich ja eine gute Sache und ein Gewerbe. Eindeutig. Nun will ich das aber ja legal machen. Ich habe mir jetzt vorgenommen zum Gewerbeaufsichtsamt zu gehen und dort nachzufragen, ab welchem Jahresumsatz ich ein gewerbe anmelden muss. Vielleicht kann mir das ja schon jemand sagen. Dann muss ich ja denke ich ein Gewerbe anmelden, ganz gleich ob ich unter dem Mindestumsatz liege oder nicht. Oder kann es sein, dass ich wenn ich unter dem Mindestumsatz liege gar kein gewerbe anmelden muss? Und was ist wenn ich ein gewerbe angemeldet habe? Dann muss ich AGBs haben und ein Wiederrufsrecht. Das weiß ich ja inzwischen alles. Doch was ist noch zu beachten?

Würde mich über antworten freuen.



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Damit du als gewerblich eingestuft wirst, musst du keinen Mindestumsatz erfüllen.
Du liegst mit deiner Vermutung schon richtig, dass du gewerblicher Händer bist, wenn du Ware zu Verkauszwecken einkaufst und diese veräusserst.

Bedenke dass du somit auch die gesetzl. Plichten wie Widerrufsbelehrung, AGB, Impressum usw. zu erfüllen hast. Ebenso musst du natürlich die Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

-- Editiert am 19.06.2010 18:28

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#3
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry, hab ich wohl nciht richtig geguckt wegen gewerberecht. Ich habe aber eh nicht vor mich selbstständig zu machen^^.
Das mit der Umsatzsteuer ist ja eigentlich genau meine Frage, dazu habe ich nämlich folgendes gefunden:
Ein Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Unternehmer, dessen Jahresumsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt zahlen. Er darf in seinen Rechnungen also auch keine Umsatzsteuer ausweisen und kann auch keinen Vorsteuerabzug durchführen. Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer jedoch auf Antrag auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten und wie ein "normaler" Unternehmer behandelt werden.



Also nehmen wir an man verkauft im Jahr Waren für 15.000 euro. Dann Gilt man als Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer abführen. Was muss man dann denn abführen? Eine Lohnsteuer? Also einen Teil des Nettogewinns würde ich sagen oder?

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Und würde ich als Kleinunternehmer der Keine Umsatzsteuer abführen müsste trotzdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten? Oder das auch nicht?

-- Editiert am 19.06.2010 18:35

Hat sich erledigt mit der Umgangssteuer-Identifikationsnummer:

c. Kann ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) erhalten?

Sie können eine USt-IdNr. dann erhalten, wenn Sie als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten. Das Bundesamt für Finanzen kann eine USt-IdNr. nur an Personen und Personenvereinigungen erteilen, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden umsatzsteuerpflichtig geführt werden. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das Bundeszentralamt für Steuern oder Ihren Steuerberater.

-- Editiert am 19.06.2010 18:37

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#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Und ob du gewerblich handelst (d.h. Widerrufsrecht und Gewährleistung und x andere Dinge beachten mußt) ist unabhängig davon, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder anmelden mußt.

Auch wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze bliebest, wäre es immer noch gewerbliches Handeln.

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#5
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Also sehe ich das richtig, dass ich mich bei e-bay jetzt theoretisch als gewerblicher Händler anmelden könnte, ohne in Deutschland vor dem Gesetz oder zumindest vor den Steuern als Gewerblicher oder angemeldeter Händler zu gelten?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
dass ich mich bei e-bay jetzt theoretisch als gewerblicher Händler anmelden könnte, ohne in Deutschland vor dem Gesetz oder zumindest vor den Steuern als Gewerblicher oder angemeldeter Händler zu gelten?


"Können" kannst du das sowieso, weil eBay es dir vermutlich nicht verbieten wird. Die Frage ist/war ja, ob du es *mußt*.

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#8
 Von 
multikulti08
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 32x hilfreich)

Deine Frage ist einfach zu beantworten.

Ja, du MUSST ein Gewerbe anmelden!!!
Ja, du MUSST dich bei Ebay als gewerblicher Händler anmelden.

und JA du musst deine Einnahmen beim Finanzamt angeben und gegebenenfalls Steuern dafür zahlen,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Übrigens ist die Kleinunternehmerregelung eine Wahl dir man treffen kann. Dazu muss man aber ein Gewerbe anmelden. Wenn das Finanzamt nach 5 Jahren von selber drauf kommt ist es zu spät. Die berechnen eben 19 Umsatzsteuer von deinem Umsatz und vollstrecken die dann bei dir.

quote:
trotz zu wenig umsatz


Warum dann die Mühe, lass es doch

Grundkenntnisse im Bezug auf Steuer solltest du dir an lesen und einen Steuerberater beschäftigen. Reicht das Geld nicht aus - lass es eben sein

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mamaschaf
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

also wenn Du unter diesen 15.000 € bleibst ist die Regelung als Kleinunternehmer für Dich doch perfekt. Ja, ein Gewerbe musst Du anmelden!!!
Melde dich bei Ebay als gewerblicher Händler an und du musst deine Einnahmen beim Finanzamt angeben und gegebenenfalls Steuern dafür zahlen. Mache eine Gewinn/Verlustrechnung am Jahresende (hier gibt es gute Software) und reiche die mit Deiner Einkommessteuer ein.

Beachte bei Shoperöffnung auf die Inhalte, die der Gesetzgeber vorgibt: Widerrufsrecht etc., belese Dich da mal im Internet und kopiere nicht von anderen Shops, denn die könnten auch Fehler haben, die Dich womöglich später treffen.







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