Gewerbe anmelden?

19. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Heinschl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe anmelden?

Hallo!

Ich habe gerade mein Studium beendet. Da ich jetzt etwas Zeit habe, verdiene ich bei ebay durch Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren etwas Geld. Ich kaufe also mit der Absicht, diese gewinnbringend zu verkaufen. Ich muss also ein Gewerbe anmelden. Ich habe sonst keine weiteren Einkommen. Aber:

- Ich habe nicht vor ein Geschäft auf Dauer aufzubauen, sondern mache dies nur, bis ich eine Stelle gefunden habe.

- Ich bleibe unter 24.500 € Gewinn im Jahr und bin somit nicht gewerbesteuerpflichtig.

- Ich bleibe unter 16.600 € Umsatz im Jahr.

- Ich bleibe unter 7.235 € Einkommen und bin somit nicht einkommenssteuerpflichtig.

Muss/soll/darf ich nun ein Gewerbe anmelden oder nicht?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Also ich musste seinerzeit auch ein Gewerbe anmelden - hat jetzt nix mit ebay zu tun - bei unter 200 Euro Umsatz im Jahr ;) .

Wo ist das Problem dabei, eines anzumelden? Man kläre mich auf....der Schein kostet 20 Euro.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

"Wo ist das Problem dabei, eines anzumelden? Man kläre mich auf....der Schein kostet 20 Euro"

Dann weisst Du auch, was für ein Rattenschwanz hinterher kommt, der nicht jedermans Sache ist.
Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, FA und nicht zu vergessen;
Als Gewerblicher bei Ebay müsste er das Widerrufsrecht anbieten, die Versandkosten erstatten etc.pp.
Und genau das schreckt die meisten ab, und nicht die 20 Euros.




-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heinschl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Die Frage ist, MUSS ich ein Gewerbe anmelden? Was ist, wenn ich das nicht tue?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ja der Rattenschwanz ist mir wohl bewusst....obwohl der bei meinem 1. Gewerbe nicht auf mich zukam, erst beim 2. Gewerbe.

Aber die Frage bezog sich ja auch auf die Anmeldung, nicht die Folgen. Wenn ich gewerbllich verkaufen will, muss ich damit leben können, dass da ne Menge Papierkrieg auf mich zu kommt....

Und um die Ausgangsfrage zu beantworten: Mal beim Gewerbeamt deiner Stadtverwaltung nachfragen!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

wenn du waren an und verkaufst, gilt das als gewerblicher handel, ob mit oder ohne gewerbeschein.

das bedeutet gewährleistung, einräumen von widerufsrecht, agb's und impressum bei deinen angeboten auf ebay. sonst hast du u.U. ganz schnell eine abmahnung an der backe.

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#6
 Von 
zwergnase
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Du hast die Frage ja schon selbst beantwortet:
"Ich muß also ein Gewerbe anmelden".

Ich persönlich würde dazu tendieren,mir den ganzen "Rattenschwanz" nicht anzutun,insbesondere wenn es um Gebrauchtwaren geht.Etwas darauf achten,dass An- und Verkauf nicht mit demselben ebay-Namen passiert(man darf ja mehrere haben),den Auktionen einen eher "privaten touch" geben und fertig.
Was sollte denn dann passieren?

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