Gewährleistung von privat Personen

25. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Tricky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung von privat Personen

Hallo,

in wie fern stimmt es, das auch eine privat Person, eine Gewährleistung von 12 Monaten auf gebrauchte Sachen geben muß, sofern es nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluß ausgeschlossen wurde??
Und wo kann man es im BGB nachlesen?


Gruß Tricky

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei grundsätzlich 2 Jahre.
Geregelt ist dies in § 438 I Nr. 3 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
praktikeristgut
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

die 12 Monate dürften sich auf BGB § 475 beziehen

Verbrauchsgüterkauf:
Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher
Verbraucher: § 13
Unternehmer § 14

0x Hilfreiche Antwort

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