Hallo,
in wie fern stimmt es, das auch eine privat Person, eine Gewährleistung von 12 Monaten auf gebrauchte Sachen geben muß, sofern es nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluß ausgeschlossen wurde??
Und wo kann man es im BGB nachlesen?
Gruß Tricky
Gewährleistung von privat Personen
25. Mai 2003
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Frage vom 25. Mai 2003 | 22:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung von privat Personen
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#1
Antwort vom 26. Mai 2003 | 21:02
Von
Status: Schüler (316 Beiträge, 35x hilfreich)
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei grundsätzlich 2 Jahre.
Geregelt ist dies in § 438 I Nr. 3 BGB
.
#2
Antwort vom 1. Juni 2003 | 02:30
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
die 12 Monate dürften sich auf BGB § 475
beziehen
Verbrauchsgüterkauf:
Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher
Verbraucher: § 13
Unternehmer § 14
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