Gewährleistung gewerbl. Händler bei Gebrauchtgerät

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Annerose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 35x hilfreich)
Gewährleistung gewerbl. Händler bei Gebrauchtgerät

Hallo und guten Tag! Wie sieht bei Gewährleistung die Rechtslage aus, weiß das jemand. Und zwar für folgenden Fall:
Elektronisches Gebrauchtgerät (DVD Player) ersteigert. Laut AB top Zustand, technisch auch ok.
Leider stimmt das nicht. Der Player nimmt nicht alle DVDs an , bei ganz ganz wenigen streikt er , erkennt sie nicht und wirft sie gleich aus und meldet "Error".
Nachfrage beim Hersteller ergab, dass der laser defekt sein könnte.Normal sei das jedenfalls nicht und dürfe nicht sein.
Der gewerbliche Händler, bei dem ich das Gerät ersteigert habe, meint dazu: Wenn der Laser defekt sei, würde das gerät aus wirtschaftlichen gründen nicht repariert werden, dann gäbe es nur die Möglichkeit das Geld zurück oder falls überhaupt lieferbar ein gebrauchtes Austauschgerät (wobei letzteres wohl eher kaum machbar ist).
Ist das korrekt so, was der Händler antwortet? Habe ich bei defektem Laser innerhalb der Gewährleistung keinen Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur)?

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Die Nacherfüllung ist doch hier sauber mit einem Austauschgerät oder Geld zurück angeboten - wo ist das Problem? Natürlich kann man dem Händler keine unwirtschaftliche Reparatur aufzwingen.

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annerose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 35x hilfreich)

vielen Dank. Das Problem ist das, dass wir das Gerät viel lieber behalten wollen (natürlich voll funktionsfähig) als es zurück geben. Ich glaube kaum dass der Händler nochmal dasselbe Gerät als Autauschgerät in gebrauchter Form erhält. Das ist höchst unwahrscheinlich.Daher wäre uns natürlich eine Reparatur am liebsten.
An dieser Stelle wollte ich einfach nur wissen, ob der Händler innerhalb der Gewährleistung verpflichtet ist zur Reparatur oder das aus wirtschaftlichen Gründen verneinen darf. Ich kenne die Gesetze nicht, was Nacherfüllung betrifft.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Annerose am 05.08.2013 15:11

An dieser Stelle wollte ich einfach nur wissen, ob der Händler innerhalb der Gewährleistung verpflichtet ist zur Reparatur oder das aus wirtschaftlichen Gründen verneinen darf.


quote:
§ 439 Nacherfüllung BGB

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


-----------------
"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annerose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke. Das Dumme an der ganze Sache ist obendrein, dass das Gerät ohne Fernbedienung versteigert worden ist. Denn gleichzeitig mit Kauf haben wir daher woanders eine FB gekauft (über 30 Euro mit Versandkosten), und die haben wir dann umsonst gekauft. Wir haben das ja nicht vorausgesehen, dass das Gerät einen Defekt hat und womöglich der Laser defekt ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

--

-- Editiert radfahrer999 am 05.08.2013 17:03

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Und bevor man hier aufwändig in Kosten für Anwälte etc. stürzt, sollte man erst mal prüfen, ob die DVD nicht das Problem ist (Regionalcode, Kopierschutz, Kompatibilität bei Selbstgebrannten, etc.).

Sonst könnte das ein teurer Bumerang werden ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Annerose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank! Nein - die BluRay ist nicht das Problem, da wir sie in zwei anderen baugleichen Playern auch getestet haben. Dort läuft sie einwandfrei.

Das Gerät haben wir für 103 Euro ersteigert (ohne Versandkosten).
Die Fernbedienung war nicht dabei. Diese war schwer aufzufinden und haben wir parallel bei einem anderen Onlinehändler gekauft. Die können wir nicht mehr zurücksenden, da der Händler aus England ist und sie eh schon benutzt worden ist. Beim Hersteller selbst wäre sie mit Versandkosten zu teuer gewesen, da haben wir sie etwas günstiger bei dem Händler in England erhalten.
Die Fernbedienung ist für das Gerät notwendig.

Da die Fernbedienung nicht dabei war, wurde das Gerät für nur 103 Euro versteigert. Sonst gehen solche Player desselben Modells für mindestens 160 Euro gebraucht weg.

dh wenn ich das richtig verstanden habe und der VK die Reparatur aus Kostengründen verweigert (wenn der Laser kaputt ist, dann repariert er es nicht) und kein Ersatzgerät da hat, kann ich woanders ein solches gebrauchtes Gerät beschaffen und vom Händler den Aufpreis verlangen?

Ich habe bei Händler noch folgendes angefragt: ob er evtl eine Kaufpreisreduzierung macht, wenn wir das gerät trotzdem behalten, sollte er die Reparatur ablehnen und kein Ersatzgerät da haben.Denn von den 6 Blu Ray Filmen hat das gerät nur die eine Blu Ray nicht angenommen. Wir haben dann noch ein paar DVDs ausprobiert, und das funktionierte auch. Natürlich haben wir keinen 100 Blu- Ray-Filme da, um weiter testen zu können, ob es mit anderen auch Probleme gibt oder nicht- nur 6.
Dh bei Kaufpreisreduzierung mit dem Defekt leben. Solange es nur vereinzelt vorkommt, könnte man sich das überlegen. Ist aber ein Risiko, denn der Defekt kann ja schlimmer werden.
Jedenfalls ging der VK auf den Vorschlag ein und bot 25 Euro Preisreduzierung.
Wir sind mit ihm jetzt aber erst mal so verblieben, dass wir uns das überlegen und erst abwarten, ob das Gerät repariert werden kann oder die Reparatur abgelehnt wird.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Annerose
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 35x hilfreich)

PS. die BluRay ist keine selbstgebrannte, sondern original Film neu gekauft

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen