Hallo,
ich habe eine Ware, hier einen PC, auf eBay
von einem Privatverkäufer gekauft.
In dem Auktionstext stand nicht geschrieben, dass der Verkäufer eine Gewährleistung ausschließt! Es steht nur ganz oben, bei den Versandinformationen kleingedruckt "Privatverkauf, keine Rücknahme".
Da der VK eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, möchte ich gern wissen, ob der VK mir als Käufer Gewährleistung geben muss und wenn ja, wie lange?
Vielen Dank!
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Gewährleistung bei privatem Verkauf auf Ebay
1. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2011 | 13:39
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei privatem Verkauf auf Ebay
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2011 | 15:16
Von
Status: Schüler (287 Beiträge, 178x hilfreich)
Guten Tag,
zunächst wünsche ich Ihnen und allen Besuchern dieses Forums alles Gute fün das neue Jahr!
Die Begriffe "Privatverkauf" und "keine Rücknahme" haben mit der Gewährleistung nichts zu tun.
Daher stehen Ihnen daher die gesetzlichen Rechte - 2 Jahre Hewährleistung - zu. Der Verkäufer hätte die Gewährleistung einschränken oder auch ausschliessen können.
Ich bin mal gespannt, ob es andere Meinungen gibt.
Viele Grüße
Nervin
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#2
Antwort vom 1. Januar 2011 | 18:07
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich bin mal gespannt, ob es andere Meinungen gibt. <hr size=1 noshade>
Die kann es hier wohl nicht geben.
Aber eines mus man sehen: § 434 BGB
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Bei ebay ist das bei Privatverkauf bei Übergabe an den Spediteur. Tritt danach ein Mangel auf, muss man als K beweisen, dass der bei Gefahrübergang bereits vorgelegen, sich aber erst später manifestiert hat.
Also, besonders nach Monaten oder gar Jahren, ein ziemlich stumpfes Schwert.
Helfen kann da meistens nur eine Herstellergarantie, wenn es eine gibt.
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#3
Antwort vom 1. Januar 2011 | 19:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Also, besonders nach Monaten oder gar Jahren, ein ziemlich stumpfes Schwert.
Realistiescherweise ohne einschaltung eines Gutachters ab Tag 1 ein stumpfes Schwert ...
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