Gewährleistung bei privatem Verkauf auf Ebay

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei privatem Verkauf auf Ebay

Hallo,

ich habe eine Ware, hier einen PC, auf eBay von einem Privatverkäufer gekauft.
In dem Auktionstext stand nicht geschrieben, dass der Verkäufer eine Gewährleistung ausschließt! Es steht nur ganz oben, bei den Versandinformationen kleingedruckt "Privatverkauf, keine Rücknahme".
Da der VK eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, möchte ich gern wissen, ob der VK mir als Käufer Gewährleistung geben muss und wenn ja, wie lange?

Vielen Dank!

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst wünsche ich Ihnen und allen Besuchern dieses Forums alles Gute fün das neue Jahr!

Die Begriffe "Privatverkauf" und "keine Rücknahme" haben mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Daher stehen Ihnen daher die gesetzlichen Rechte - 2 Jahre Hewährleistung - zu. Der Verkäufer hätte die Gewährleistung einschränken oder auch ausschliessen können.

Ich bin mal gespannt, ob es andere Meinungen gibt.

Viele Grüße

Nervin

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin mal gespannt, ob es andere Meinungen gibt. <hr size=1 noshade>



Die kann es hier wohl nicht geben.

Aber eines mus man sehen: § 434 BGB

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."

Bei ebay ist das bei Privatverkauf bei Übergabe an den Spediteur. Tritt danach ein Mangel auf, muss man als K beweisen, dass der bei Gefahrübergang bereits vorgelegen, sich aber erst später manifestiert hat.

Also, besonders nach Monaten oder gar Jahren, ein ziemlich stumpfes Schwert.

Helfen kann da meistens nur eine Herstellergarantie, wenn es eine gibt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Also, besonders nach Monaten oder gar Jahren, ein ziemlich stumpfes Schwert.

Realistiescherweise ohne einschaltung eines Gutachters ab Tag 1 ein stumpfes Schwert ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen