Gerät verschickt und nun Defekt

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät verschickt und nun Defekt

Guten Tag,

ich hoffe ich finde hier hilfe.

Ich hatte einen Hifi Verstärker (300EURO) bei Ebay verkauft, dieser ging nach Luxemburg.
Ich habe alles schön verpackt und habe das Gerät mit DHL versendet.

Nun das kuriose, der Eay Käufe hat mich positiv bewertet und nun kam 3 Tage später ne Email dass das Gerät Defekt sei und nur ein Lautsprecherausgang funktioniert.
Ich schrieb darauf hin, dass der Versstärker 1a funktionierte und er nochmal alles prüfen solle, ob er nicht die Lautsprecher falsch angeschlossen hat.

Nun kam eine 2. Email, nun sagte er, er hätte den Verstärker zu einer Hifi Service Werkstatt gegeben und diese meinte, das die Kontakte verbogen sind, wo die Lautsprecher angeschlossen werden und hinten wäre die Metallfront verbogen.

Der Käufer meint nun, das es sich um einen großen Transportschaden handeln muss.
Ich solle nun reagieren, sonst droht er mit Gerichtlichen Maßnahmen.


Ich sehe das ganz etwas kurios, der Verstärker funktionierte wunderbar, wurde richtig sicher Verpackt.
Dann bewertet mich dder Käufer Positiv und 3 Tage später kommt so eine Mail, wo gesagt wird nur eine Seite vom Verstärker geht.
Und in der 2. Mail (6Stunden später) war er bei einen Hifi Geschäft und die meinten der Verstärkeer habe äußerliche Mängel und die Kontakte sind verbogen.

Normalerweise sieht man, ob was verbogen oder ob ein Verstärker eine Delle hat.....außerdem hat eer keinen Mängel am Karton festgestellt bei der Packet annahme, daher ist ein Transportschaden ausgeschlossen.

Was würdet ihr mir raten, welche rechte habe ich?
Er fordert nun sein Geld zurück bzw. einen Ausgleich, wenn er den Verstärker reparieren lässt.

Ich persl. sehe es nicht ein, etwas zu zahlen.
Bei einen Transportschaden, hätte er sich kümmern müssen, da er den Kkarton annimmt.Richtig?

Was soll ich nun tun?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

So, der Käufer meinte nun, dass das Packet bei der Annahme eine kleine Beule hatte, also Pappe eingedrückt.
Er nahm es aber an, ohne den Postman drauf aufmerksam zumachen!

Ich war eben nochmal bei der Post, sie bestätigte mir, das er das Packet persönlich entgegengenommen hat.
Und das er den Schaden hätte melden müssen bei Packetübergabe, somit haftet die Post nicht für den Schaden.

Klingt alles sehr merkwürdig was der Käufer geschrieben hat, erst ne positive Bewertung "Top Gerät" und nach 3 Tagen, ist das Gerät mit einmal Defekt.


Wie sieht die Rechtslage aus?
Normal hab ich nichts zu befürchten oder, kann ja auch nicht sagen, alles Super und später sage ich, das Gerät geht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt wird es noch besser, die Ware wurde via PayPal bezahlt und nun habe ich 10 Tage Zeit mich zueinigen ansonsten wird das Geld Automatisch rückgebucht von payPal.

Wie sehen meine Rechte aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte kann mir jemand ne Antwort geben, was ich tun kann?
Ist wirklich dringend!

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

1. Der Käufer ist in der Beweispflicht, daß das Gerät bereits beim VK den Defekt hatte, was in der Regel äußerst schwierig ist. Insofern könntest du dich zurücklehnen, aber

2. Du hast den großen Fehler gemacht, Paypal als Zahlungmethode zu akzeptieren. Du bist so ungefähr der 1376507 Verkäufer, der auf den miserablen Verkäuferschutz hereinfällt. Entweder du schaffst es noch rechtzeitig, dein PayPal-Konto zu leeren oder du mußt gegen Paypal gerichtlich vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das du geschrieben hast.

Ja also im Moment habe ich minus auf dem PayPal Konto, da Paypal sich das Geld einbehält.....es wird daruaf hinauslaufen, das sie es dann von meinem Bankkonto abbuchen werden.

Ich werde mich jetzt bei Ebay melden und bei PayPal, weil das kann doch nicht wahr sein.

Stehen meine Chancen gut, das PayPal es einsieht, schon alleine wegen der Positiven Bewertung bei Ebay, wo der Käufer schrieb "Sehr gute Ware".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ja also im Moment habe ich minus auf dem PayPal Konto*

Das verstehe ich nicht. Es müßte doch im positiven sein, wenn das Geld des K noch drauf ist oder bei Null stehen, wenn du es bereits uuf dein Bankkonto gebucht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich wirklich minus drauf, da paypal einfach den Betrag wiederhaben will, falls der Käufer recht bekommt.

Es ist schonmal gut zu wissen das ich im Recht bin, ich werde mich nun mit PayPal und Ebay in verbindung setzten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Jetzt habe ich wirklich minus drauf, da paypal einfach den Betrag wiederhaben will, falls der Käufer recht bekommt.*

Es wäre nett, wenn du hier mal komplette Informationen posten könntest. Das müßte also heißen, daß du den Kaufbetrag bereits auf dein Bankkonto weiteregleitet hast und PayPal schon mal vorsorglich abgezogen hat. Oder wie müssen wir das verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja richtig, so ist es, PayPal prüft nun den Vorgang und entscheidet sich dann, entweder für den Käufer oder für mich.

Ich habe den Fall nun ausdrücklich geschildert an PayPal, bin mal gespannt wer recht bekommt.
Normal bin ich ja im recht, ich habe seine Emails gespeichert und die Positive Bewertung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der Dialog mit dir ist wirklich anstrengend. Du hast mir zwar immer noch nicht bestätigt, daß du das Geld bereits auf dein Bankkonto weitergeleitet hast, aber ich nehme das jetzt mal so an.

Damit kann dir eigentlich wurscht sein, was PayPal zu der Sache meint, denn nun müßten die tätig werden, um sich das Geld von dir zu holen. Und wie dieser Anspruch juristisch zu begründen wäre, das würde ich schon gerne sehen. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Buddelbaby
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Geld ist bereits auf meinem Bankkonto eingegangen.
Sorry das ich mich so schlecht ausgedrückt habe.
Also meinst du, abwarten und PayPal wird sich schon melden und zur Not gehts dann eben vor Gericht, wenn PayPal das Geld von mir einklagen will.

Ich werde aber noch schreiben, wie PayPal in dem Fall entschieden hat, das dauert sicher einige Zeit.

Danke für deine Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Sicher ist es der sinnvollere Weg, die sache mit PayPal bereits im Vorfeld zu klären.

ich wollte dami nur sagen, daß di im Gegensatz zu zigtausenden anderen PayPal-Geschädigten einen großen Vorteil hast. Du hast dein Geld rechtzeitig retten können. Du mußt, im Gegensatz zu diesen, dein geld nicht einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen