hallo, ich brauche eure hilfe.
ich habe vor kurzem einen gebrauchten portablen cd/mp3-player für 40,50€ ersteigert. eine ca eine woche später hebe ich ihn dann auch mit der post erhalten. als ich ihn auspackte, sah ich dass der deckel und ein teil des gehäuses aufgebrochen ist, so dass der player die cd nur kurz anliest und dann "open" anzeigt.
ein transportschaden kann es nicht sein, da das gerät in der original verpackung mit styropor einlage geliefert wurde. wäre es wärend dem transport beschädigt worden, wäre mit sicherheit auch die verpackung wenigstens leicht beschädigt.
ich vermute das der player schon defekt abgeschickt wurde.
ich habe dem verkäufer den schaden per e-mail gemeldet.
er behauptet aber das gerät hätte vor dem versand noch einwandfrei funktioniert und weigert sich deshalb das produkt zurück zu nehmen.
ich habe auch zeugen die bestätigen können dass der player kaputt war als ich ihn ausgepackt habe!
kann ich das umtauschrecht wahrnehmen, das geld zurückverlangenund ihm den player wieder zurück schicken?
und was ist mit den porto & versand gebühren?
kann ich mir diese auch erstatten lassen, schließlich hat diese 7,90€ betragen. und wenn ich ihm den player zurück schicke, muss ich sie ja nochmal zahlen.
und was wenn sich der verkäufer weigert zu erstatten?
hoffe ihr könnt mir helfen, im vorraus schon mal vielen dank!!!
MfG, David.
Gerät bei ankunft DEFEKT
13. August 2002
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Frage vom 13. August 2002 | 16:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät bei ankunft DEFEKT
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#1
Antwort vom 13. August 2002 | 23:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo David,
also wenn Du die Ware zurück schickst, dann tue dies am besten "Unfrei". Kannst Du auf einer Paketkarte ankreuzen oder am Schalter angeben. Damit trägt dann der Empfänger die Kosten für die Sendung.
Gruß Kevin
#2
Antwort vom 14. August 2002 | 18:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke kevin,
was aber wenn er sich weigert die 40.50€ zurück zu überweisen? dann habe ich ja noch nicht mal einen beweis für seine schuld!
david
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#3
Antwort vom 20. August 2002 | 21:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit dem unfrei versenden - Vorsicht!
Wenn der Verkäufer das Paket nicht annimmt, rat mal wer dann die Kosten trägt wenn es zurück kommt?
Und jetzt?
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