Geld überwiesen, keine Ware

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Combat_Wombat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Geld überwiesen, keine Ware

Ersteinmal "hallo" an alle hier :)

Zu meinem Problem:
Ich habe bei einer Internetauktion ein Handy sehr günstig ersteigert, den Betrag am gleichen Tag noch überwiesen.
Der Verkäufer/in lies sich permanent Neues einfallen, warum sie die Ware nicht versenden konnte. Dann kam eine Mail "Ware gestern versendet per *Versandunternehmen*" Auf die Frage nach der Trackingnummer gab es keine Antwort. Nach 3 Tagen rief der Käufer (ich) bei benanntem Unternehmen an und fragte ob eine Sendung an ihn im Umlauf sei..was das Versandunternehmen verneinte. Eine daraufhin versandte E-Mail an den VK wurde einen Tag später mit "Hatte es an eine falsche Adresse geschickt, Paket kommt zurück, schicke es sofort ab wenn es wieder zurück ist" beantwortet. Klar...aber okay.
Eine Woche später tut sich -ratet- nichts, klar. Ist wohl zu günstig weggegangen das Gerät..(gut das man ein Startgebot auch höher wählen kann od. einen Festpreis einsetzen kann...KANN)
Die Ankündigung des Käufers, nach einer kurzen Frist einen Rechtsanwalt aufzusuchen wurde nun beantwortet mit:
"Verkäuferin A kann aus gesundheitlichen Gründen das Paket nicht versenden und der Verfasser der mail (der Freund der Verkäuferin) habe keinen Schlüssel für die Wohnung..er würde empfehlen vom Vertrag zurückzutreten.

Bin jetzt richtig sauer über so eine Frechheit (insbesonder die Art und Weise!) und würde gerne Schadenersatz geltend machen!
habe dies hier gefunden und möchte hier fragen ob dies wirklich so durchführbar ist:
ZITAT:
"Sollte der Verkäufer auf die Mahnung hin immer noch nicht leisten, besteht die Möglichkeit, gegen ihn im Klagewege vorzugehen. Der Käufer hat einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der ersteigerten Ware. Dieser Anspruch muss jedoch am Wohnort des Verkäufers geltend gemacht werden, ist also mit einem gesteigerten Aufwand verbunden.

Zweckmäßiger erscheint es hier, einen anderen Weg zu wählen. Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten und darüber hinaus Schadensersatz verlangen, beispielsweise die zusätzlichen Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes."

Eben ein gleiches Handy bei einem Auktionshaus erstehen und die Differenz (da alle Handys dieses Models für ca 100 € teurer verkauft werden) zuzüglich zum ohnehin zu erstatteten Kaufpreis vom VK einzufordern..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> "Sollte der Verkäufer auf die Mahnung hin immer noch nicht leisten, besteht die Möglichkeit, gegen ihn im Klagewege vorzugehen. Der Käufer hat einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der ersteigerten Ware. Dieser Anspruch muss jedoch am Wohnort des Verkäufers geltend gemacht werden, ist also mit einem gesteigerten Aufwand verbunden.

Zweckmäßiger erscheint es hier, einen anderen Weg zu wählen. Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten und darüber hinaus Schadensersatz verlangen, beispielsweise die zusätzlichen Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes."
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Naja! Es sind 2 verschiedene Paar Schuhe, je nachdem was man will, Ware oder Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz.

Nur muss man bei der 2. Option ja auch klagen, denn es besteht ja kein Automatismus in der Sache, wenn der Verkäufer schon freiwillig nicht das Handy herausgibt, wird er aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht freiwillig Schadensersatz leisten. Also muss der eingeklagt werden.

So oder so, würde ohnehin ein Einschreiben aufsetzen, Erfüllung verlangen, Frist setzen (10-12 Tage), anschließend befindet sich der Verkäufer in Verzug.

Das alles ist deshalb erforderlich, weil Emails nicht die nötige Beweiskraft haben, würde hier kein Risiko eingehen.

Ist die Frist verstrichen, dann Rücktritt vom Vertrag mit der entsprechenden Option auf Schadensersatz, wenn man sich ein anderes gleichartiges Handy kauft und es teurer wäre, es käme dann das gerichtliche Mahnverfahren in Frage, um Kosten zu sparen, wenn der Verkäufer aber widerspricht, käme es doch wieder zu einem Verfahren.

-- Editiert von bogus1 am 07.11.2008 10:59

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#2
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich schließe mich hier Bogus an, du bist im Recht und solltest das auch gegebenfalls geltend machen. Vielleicht reicht schon ein Einschreiben mit Verweis auf die rechtliche Lage und dem Hinweis das Du Dir vorbehälst bei Nichterfüllung zu klagen.
Du mußt aber bedenken, das Du im Klagefall erstmal Kosten für Anwalt, Gericht etc. hättest und ob das die Sache rechtfertigt, vorallem aber würde sich das ganze über einen langen Zeitraum hinziehen.

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#3
 Von 
Combat_Wombat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.
Ich sehe es so: Hätte der Verkäufer mich nicht derart hingehalten und mit wirklich blöden Ausreden immer wieder "vertröstet" würde ich das nicht so "eng" sehen. Allerdings denke ich auch, das dort jmd einfach etwas zur Auktion gegeben hat und wenn der Preis nicht so ist wie vorgestellt wird eben ein Vertragsbruch begangen, ganz "einfach"..was ist das denn für ein Verhalten?

Dann noch sagen "tritt einfach zurück und wir wickeln das schnell ab"..nein, das geht gar nicht, solchen Leuten muß da Einhalt geboten werden. Werde das auch an die Auktionsplattform weitergeben, das der/die gesperrt werden! Die haben 11 Verkäufe in den letzten 8 Wochen getätigt und keine Bewertung (insgesamt!)
Mal sehen, werde dann erstmal ein Einschreiben abschicken mit der Ankündigung auf Wahrung meiner Rechte, wie "Sharkbait" sagt.
Die Ware/das Handy benötige ich schon..daher werde ich auch eines kaufen..ob das allerdings von dem Verkäufer sein wird..mal sehen.
Zahlt da meine Rechtsschutzversicherung? Weil...die Aussichten auf "Erfolg" stehen ja doch mehr als gut..oder?

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Zahlt da meine Rechtsschutzversicherung? Weil...die Aussichten auf "Erfolg" stehen ja doch mehr als gut..oder?

Trotzdem muss die Rechtsschutzversicherung zuerst gefragt werden, die Vertragsbestimmungen sind häufig sehr unterschiedlich...

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#5
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

@Combat_Wombat
Wenn du eine allgemeine Rechtsschutzversicherung hast ist das natürlich super für Dich. Dann schlag ich vor geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, Du hast eine best. Anzahl von Beratungen in einem best. Zeitraum frei (je nach RSV). Der sagt Dir dann alles weitere, setzt auch gegebenfalls ein Schreiben für den Verkäufer auf (vom Anwalt wirkt das Wunder, da die meisten nicht damit rechnen das einer wirklich seinen RA einschaltet und auf Dummenfang gehen) und kann Dir auch die Erfolgsaussichten erläutern. Bzw. er reicht den Fall bei der RS-Vers. ein und die erteilt dann gegebenfalls Deckungszusage im Klagefall. Ich sag mal, Deine Aussichten auf Erfolg stehen sehr gut. :rock:

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#6
 Von 
Combat_Wombat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@Sharkbait
Ja, eine RSV habe ich :) Mein Dad hat damals..(Ende der 80er) als ich meine Lehre begonnen habe mir gleich klargemacht das man deine RSV,Haftpflicht etc braucht (hat mal in einer Versicherung gearbeitet..)..seit da habe ich immer nur nach Neuerungen geschaut..ein super Rat gewesen! Zwar bisher "nur" für Autounfälle benötigt, aber wenn mans nicht hat..echt schlecht.

Ich finde das wirklich mehr als eine Frechheit, wie die sich das vorstellen. Bin noch am überlegen wann ich eine Bewertung abgebe und was dann darin stehen wird :devil: wenn es das Mitglied dann noch gibt..eine Beschwerde an die Admins habe ich schon abgeschickt. Auf jeden Fall bleibe ich da dran, das ist mehr als unseriös!
Das Beste: Hätte mich da einer ganz direkt angesprochen/angeschrieben, das sie mir etwas mehr zurücküberweisen als ich bezahlt habe, weil sie sich von dem Handy mehr erwarten..ich hätte es vielleicht gemacht. Aber auf eine solche Art und Weise..nein.

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#7
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Combat_Wombat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Sicher, eine Frist zur Klärung wird es erneut (diesmal aber per Einschreiben) geben. Die letzte ging ja um das Versenden der Ware..nun haben wie eine neue Situation..

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#9
 Von 
Combat_Wombat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Sooo...gestern war ich, nach Deckungszusage der RSV, beim Anwalt. Und heute bereits(!!) ist die Kopie des Schreibens an den VK im Kasten. Also hat er/sie heute auch "nette" Post im Kasten :devil: Bin mal gespannt was passiert. Er hat auch gleich seine Rechnung angefügt, weil der VK ja schliesslich zu seiner Beauftragung geführt hat :devil: Sehr schön! Sie/er/es hat nun eine Woche Zeit, das Paket mit dem Handy zu versenden..ansonsten Klage und Anzeige wg Betrugs. Schade das man solche Fristen setzen muß..!!! Wer was anderes sagt soll mal an einen solchen VK geraten, bin gespannt wie die Meinung dann ist... ;)

Und..ich bin auf einen weiteren Käufer gestoßen, mit dem ich nun in Kontakt stehe, der ebenfalls mit seinem Anwalt/Strafanzeige bei der Polizei gegen sie/ihn angehen will. Das wird ein teurer "Spaß" für den Verkäufer.

Ich werde weiter berichten, denke das interessiert sicher den ein oder anderen..!?

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#10
 Von 
Sharkbait
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

@Combat_Wombat
Dann drücke ich Dir die Daumen, das Du wenn nicht Handy so doch mindestens Dein Geld wiedersiehst. Berichte bitte weiter!

Solchen Betrügern muß man gleich einen Riegel vorschieben :devil: und Polizei und Anwalt einschalten, da lohnt sich die RSV richtig. :grins:

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