Gebühren rechtens bei Widerruf?

6. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
meritxellesp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren rechtens bei Widerruf?

Ist es rechtens, dass ein gewerblicher Verkäufer bei Widerruf des Kaufvertrages Gebühren wie Bearbeitungsgebühren, Verkaufsgebühren und Einstellungsgebühren verlangt? Im konkreten Fall betrug der Kaufpreis 50 €, Versand 10€. Der Artikel wurde noch nicht losgeschickt. Somit müsste mir doch auch die Versandgebühr erstattet werden, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Rechtens dürfte es nicht sein.
Die Versandgebühren muss er mit erstatten.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie hiess es doch: Verbrauchte Aufwendungen müssen nicht ertstattet werden?
Da die Versandgebühren noch nicht verbraucht sind, müssen diese auch erstattet werden.
Schwierig ist es, wenn der Widerruf gleichzeitig mit der Absendung der Sache erfolgt.

Die Verkaufs- und Einstellgebühren sind Sache des VK (der diese auch von eBay gutschreiben lassen kann).
Bearbeitungsgebühren dürfen dem K nicht auferlegt werden.

Gruss
MichiM


-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Da noch kein Versand erfolgte sind Ihnen 60 Euro ohne wenn und aber zu erstatten. Gebühren o.ä. können Ihnen nicht auferlegt werden.


Gruß
Harry!

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#4
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gutes Argument.
Nachdem der Fragesteller von Versand redet, vermute ich das es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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