Garantie bei Konkurs ?

2. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
kraroma
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 15x hilfreich)
Garantie bei Konkurs ?

Hallo zusammen,
habe folgendes dringendes Problem.
Habe bei Ebay über einen Händler per Sofortkauf am 12.07.2005
2 gleiche Artikel gekauft. Den Auftrag zur Montage durch eine Elektrofirma vergab ich am 08.08.2005. Montiert wurde nur 1 St.
(der andere war als Reserve gedacht)am 15.05.2006. Bei der Inbetriebnahme funktionierte alle prima bis zum 23.05.2006. Dann streikte der Artikel. Am 31.05.06 wurde der Artikel gegen den Reservisten ausgetauscht. Jetzt ist wieder alle o.K. Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Als ich den Artikel bei dem Händler reklamierte und wegen der Garantie um eine Gratislieferung bat, erfuhr ich, dass diese
Firma nicht mehr existent also Konkurs ist. Folglich wandte ich mich an die auf der Gebrauchsanleitung aufgeführte Firma.Ihre Antwort lautet:«Die gesetzliche Gewährleistung ist 6 Monate. Ihr Handelspartner ist Fa. XXXXXX,nicht wir. Außerdem wurde uns der Artikel vermutlich auch gar nicht bezahlt, weil die Fa. XXXXXX noch einige Rechnungen bei uns nicht bezahlt hat (Konkurs).»
Frage: 1.) Von wem bekomme ich jetzt einen neuen Artikel auf Garantie?
2.) Hat der 2. Händler Recht mit seiner Aussage, wenn er behauptet "vermutlich nicht bezahlt"?
Danke für Eure Antworten. Möglichst umfassend.
kraroma

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kraroma
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Zusammen,

hat keiner von den "Spezies" einen guten Rat für mich?
Danke!
kramoma

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Die Garantie bekommst du vom Hersteller, nicht vom Händler. Daher ist der Hersteller verpflichtet, zu haften, falls er eine solche auf das Produkt gegeben hat. Dieses solltest du mal prüfen, denn eine garantie ist eine freiwillige Leistung, die Gewährleistung des Händlers, die ja durch den Konkurs nun wegfällt, aber gesetzlich vorgeschrieben.

Im Übrigen ist follgender Satz falsch: *Die gesetzliche Gewährleistung ist 6 Monate.*
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchter Ware kann sie auf ein Jahr herabgesetzt werden.

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
kraroma
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Zusammen,
besten Dank für Eure Antworten. Aber so richtig verstanden habe ich es ehrlich nicht.
Zum Problem:
Ich habe aus den genannten Gründen ja nur den Lieferanten dieses Artikels. Kann ich diesen aus Gewährleistungs- oder Garantie-Anspruch nicht zu Regress nehmen? Der Lieferung liegen 3 verschiedene Drucksachen bei, aber von Garantie ist da keine Rede. Muss das sein oder gibt es eine überall taugliche Garantie oder Gewährleistung?
Der Lieferant, der mir die Teile verkaufte, ist ja Konkurs.Das ist ja m.E. nicht weiter schlimm, den Geradestehen muss doch der Hersteller oder nicht? Der verkaufende Händler ist doch nur das Bindeglied zwischen mir und dem Hersteller, oder trifft das nicht zu??
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Antwort.
kraroma

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der Hersteller kann eine freiwillige Garantie geben. Tut er dies nicht, dann haftet lediglich der Händler mit der gesetzlich festgelegten Gewährleistung von 2 Jahren. In deinem Fall ist der Händler aber Konkurs, Pech gehabt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Hersteller es sich leisten kann, Produkte ohne Garantie auf den Markt zu bringen. Da würde ich mal nochmals konkret nachfragen!

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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