Wer kann mir zu folgendem eine Information geben?
Habe Ware (unter 40,00 € Warenwert) bei ebay ersteigert. Verkäufer gewährt zwei Jahre Garantie. Wer hat im Garantiefall die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen- Käufer oder Verkäufer?
Garantie - Rücksendung - Versandkosten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Was würde E.T. jetzt sagen: brauche INPUT...
Was sagen die AGBs des Verkäufers dazu?
Steht nichts drin, trägt er die Kosten.
Viele bunte Eier
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Was würde E.T. jetzt sagen: brauche INPUT...
meinte natürlich Nr. 5
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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Sytem meldet Lesefehler - Error :
Input = Garantiefall
Input = Garantiefall
Garantiefall = freiwillige, eingeschränkte Gewährleistung
In den Bestimmungen des VK können die Kosten für die Rücksendung dem K aufgelegt werden.
Von daher war die Frage nach mehr
Input nicht verkehrt.
Viele bunte Eier
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Bei einer Dauer v. zwei Jahren
dürfte es müßig sein ,irgend etwas in die AGBs zu schreiben .
Dürfte mangels rechtskonformer Gestaltungsmöglichkeit kaum wirksam sein und könnte eine Abmahnung nach §1 UWG
nach sich ziehen.
Die Frage wird erst bei einer Garantiedauer , die über die gesetzliche Gewährlesitung hinausgeht interessant .
Gewährleistung bedeutet doch, das bei Übergabe bereits der Schaden bzw. die Ursache des späteren Schadens vorhanden war.
Aus reiner Kulanz (Garantie ist keine Pflicht) wird das Verfahren vom VK vereinfacht, indem die Garantie gegeben wird - für die Dauer von 2 Jahren. Egal, ob der Schaden bei Übergabe vorhanden war oder erst später entstand.
Aber mal davon abgesehen:
Wie ankg zwischenzeitlich postete, steht die Kostenumlegung in den AGBs.
Allerdings kam eine neue Frage auf. Den Inhalt weiss ich jetzt aber auch nicht mehr.
Leider wurde aber das System gerade "aktualisiert" und dieser Beitrag gelöscht - wie so manche andere.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
So, nun der nochmalige Versuch:
Zunächst die Zusammenfassung:
Die AGB's beinhalten die Regelung zur Übernahme der Kosten durrch den Käufer. Damit ist also diese Frage geklärt.
So und nun die neue Frage.
Wenn man von seinem 14-tägigem Rückgaberecht Gebrauch macht, dann bekommt man ja sein Geld wieder zurück. Soweit so gut. In diesen AGB's steht aber noch folgendes: Es wird nicht der gesamte Verkaufspreis wieder gut geschrieben, sondern nur 80% davon, da sich der Verkäufer das Recht vorbehält, 20% für seine Auslagen als Gebühren vom Kunden einzubehalten.
Viele Grüße
ankg
Er kann sich ja das Recht vorbehalten - nur umsetzten darf er es nicht
Diese Regelung dürfte wohl unter die salvatorische Klausel am Ende der AGBs fallen.
FROHE Ostern
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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