"(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger,..."
§ 312d BGB
Wie verhält es sich bei einer mangelhaften Lieferung :
- Fristbeginn auch bei mangelhafter Lieferung ( Aliud, Mindermenge etc.) ?
- Fristbeginn erst bei Erfüllung ?
Fristbeginn bei Erhalt der Ware ...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja, wenn du die Ware ohne Nacherfüllung widerrufen willst. Du könntest auch Nacherfüllung bestehen.
Meine Frage war anders gemeint ( übrigens reines hypothetisches Grübeln ) :
Käufer kauft,
bei Erhalt ist die Ware mangelhaft,
VK erfüllt nach.
Bis zur entgültigen Erfüllung vergeht mehr als ein Monat.
Kann der Käufer nunmehr trotzdem noch begründungslos gemäß § 312d
bzw. 355 BGB
widerrufen - der VK hätte in unserem Beispiel korrekt belehrt sowohl vorvertraglich als auch danach,
oder ist die Frist bereits abgelaufen, da vom 1. Kontakt mit der Ware bereits mehr als ein Monat vergangen ist?
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Aso, dann würde ich sagen, dass die Frist nach Erhalt der nacherfüllten Ware beginnt, da die Sache der Beschreibung entsprechen muss.
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