Fristbeginn bei Erhalt der Ware ...

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)
Fristbeginn bei Erhalt der Ware ...


"(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger,..." § 312d BGB

Wie verhält es sich bei einer mangelhaften Lieferung :

- Fristbeginn auch bei mangelhafter Lieferung ( Aliud, Mindermenge etc.) ?

- Fristbeginn erst bei Erfüllung ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja, wenn du die Ware ohne Nacherfüllung widerrufen willst. Du könntest auch Nacherfüllung bestehen.

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#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Meine Frage war anders gemeint ( übrigens reines hypothetisches Grübeln ;) ) :

Käufer kauft,

bei Erhalt ist die Ware mangelhaft,

VK erfüllt nach.

Bis zur entgültigen Erfüllung vergeht mehr als ein Monat.

Kann der Käufer nunmehr trotzdem noch begründungslos gemäß § 312d bzw. 355 BGB widerrufen - der VK hätte in unserem Beispiel korrekt belehrt sowohl vorvertraglich als auch danach,

oder ist die Frist bereits abgelaufen, da vom 1. Kontakt mit der Ware bereits mehr als ein Monat vergangen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Aso, dann würde ich sagen, dass die Frist nach Erhalt der nacherfüllten Ware beginnt, da die Sache der Beschreibung entsprechen muss.

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