Hallo, mal eine Frage wo ich mir nicht ganz sicher bin.
Jemand verkauft online ein höherwertige Elektrogerät.
Es hat in der Auktion stehen, Vesand via DHL.
Nun versendet er nicht unter seinem Namen, sondern unter dem Namen der Firma bei der er beschäftigt ist via DPD.
Der Käufer hat per Paypal gezahlt und behauptet nun nix bekommen zu haben.
Jetzt die Frage, kann der Verkäufer nun überhaupt einen Paypal den Versand nachweisen, denn sein Name taucht ja nirgends auf...
Danke schon mal für eure Antworten
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
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Frage zu Paypal-Käuferschutz?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Der Verkäufer muss Paypal nichts nachweisen.
Der Verkäufer muss, falls der Käufer ihn auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagt, eben nachweisen, dass die Sendung abgeschickt wurde bzw. (falls gewerblicher Verkäufer) dass die Sendung angekommen ist.
Was Paypal macht, ist völlig uninteressant. Paypal ist kein Gericht und deren AGBs sind nicht zwingend hier in Deutschland wirksam. Dementsprechend würde ich Mahnungen, Drohmüll und Inkassobriefe von Paypal/KSP ignorieren. Gerichtlichen Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
Paypal / KSP klagt nicht (zumindest so die Erfahrung).
Wichtig!
Paypalkonto leeren!
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Hallo,
also ich denke, PAYPAL an sich wird wohl erstmal für den K entscheiden, da der VK gegenüber PAYPAl wohl erstmal keinen Versandnachweis liefern kann.
Allerdings würde ich den Käufer direkt mal darauf aufmerksam machen, dass er mit einer Anzeige rechnen müsste, sollte er sein Speil soweit durchziehen. Denn irgendwie sollte es doch letztendlich zu beweisen sein, dass K seinen Artikel wohl bekommen hat, auch wenn der Absender dann die Firma war wo K arbeitet, wird wohl etwas schwieriger dies zu beweisen, sollte wohl abr nicht unmöglich sein, dann K gleich damit drohen, sich das geld über den Zivilrechtsweg zurückzuholen.
Nur eines muss sich der VK doch fragen lassen, wieso sender er über seine Arbeitsstelle, statt wie angegeben über DHL? Dies ist ja doch schon ein Vertragsbruch...
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quote:
also ich denke, PAYPAL an sich wird wohl erstmal für den K entscheiden, da der VK gegenüber PAYPAl wohl erstmal keinen Versandnachweis liefern kann.
Das muss nicht sein. PP fordert im automatisierten Verfahren die Eingabe der Sendungsverfolgungsnummer des Paketdienstes.
Wer der Absender ist, spielt dabei keine Rolle, der Empfänger ist entscheidend.
Wenn so die Zustellung belegt werden kann, wird der Fall zugunsten des VK geschlossen, sonst "gewinnt" der K.
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Es ist genau wie flawless schrieb.
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Zivilrechtlich könnte der Käufer jedoch durchaus mit Erfolg klagen, da der Verkäufer von der vereinbarten Versandart abgewichen ist ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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