Frage zu Paypal-Käuferschutz?

3. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)
Frage zu Paypal-Käuferschutz?

Hallo, mal eine Frage wo ich mir nicht ganz sicher bin.

Jemand verkauft online ein höherwertige Elektrogerät.
Es hat in der Auktion stehen, Vesand via DHL.
Nun versendet er nicht unter seinem Namen, sondern unter dem Namen der Firma bei der er beschäftigt ist via DPD.
Der Käufer hat per Paypal gezahlt und behauptet nun nix bekommen zu haben.

Jetzt die Frage, kann der Verkäufer nun überhaupt einen Paypal den Versand nachweisen, denn sein Name taucht ja nirgends auf...

Danke schon mal für eure Antworten
Fulgora

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Der Verkäufer muss Paypal nichts nachweisen.
Der Verkäufer muss, falls der Käufer ihn auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagt, eben nachweisen, dass die Sendung abgeschickt wurde bzw. (falls gewerblicher Verkäufer) dass die Sendung angekommen ist.

Was Paypal macht, ist völlig uninteressant. Paypal ist kein Gericht und deren AGBs sind nicht zwingend hier in Deutschland wirksam. Dementsprechend würde ich Mahnungen, Drohmüll und Inkassobriefe von Paypal/KSP ignorieren. Gerichtlichen Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
Paypal / KSP klagt nicht (zumindest so die Erfahrung).


Wichtig!
Paypalkonto leeren!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich denke, PAYPAL an sich wird wohl erstmal für den K entscheiden, da der VK gegenüber PAYPAl wohl erstmal keinen Versandnachweis liefern kann.

Allerdings würde ich den Käufer direkt mal darauf aufmerksam machen, dass er mit einer Anzeige rechnen müsste, sollte er sein Speil soweit durchziehen. Denn irgendwie sollte es doch letztendlich zu beweisen sein, dass K seinen Artikel wohl bekommen hat, auch wenn der Absender dann die Firma war wo K arbeitet, wird wohl etwas schwieriger dies zu beweisen, sollte wohl abr nicht unmöglich sein, dann K gleich damit drohen, sich das geld über den Zivilrechtsweg zurückzuholen.

Nur eines muss sich der VK doch fragen lassen, wieso sender er über seine Arbeitsstelle, statt wie angegeben über DHL? Dies ist ja doch schon ein Vertragsbruch...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
also ich denke, PAYPAL an sich wird wohl erstmal für den K entscheiden, da der VK gegenüber PAYPAl wohl erstmal keinen Versandnachweis liefern kann.



Das muss nicht sein. PP fordert im automatisierten Verfahren die Eingabe der Sendungsverfolgungsnummer des Paketdienstes.
Wer der Absender ist, spielt dabei keine Rolle, der Empfänger ist entscheidend.

Wenn so die Zustellung belegt werden kann, wird der Fall zugunsten des VK geschlossen, sonst "gewinnt" der K.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Es ist genau wie flawless schrieb.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zivilrechtlich könnte der Käufer jedoch durchaus mit Erfolg klagen, da der Verkäufer von der vereinbarten Versandart abgewichen ist ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen